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Jahresumsatzsteuererklärung mit Kleinunternehmerregelung

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    Jahresumsatzsteuererklärung mit Kleinunternehmerregelung

    Hallo an alle Experten hier, ich bin gerade etwas am verzweifeln.
    Es geht um die Jahresumsatzsteuererklärung für 2025.
    Ich hatte damals die USt ID gleich mit beantragt falls ich diese irgendwann einmal benötige.
    Ich tätige kein innergemeinschaftliche Erwerb bzw. habe keine Reverse Charge.
    Alle meine Eingangsrechnungen haben ausgewiesen Umsatzsteuer.
    Nun wollte ich wie die letzten 2 Jahre einfach die "Nullnummer" tätigen und meine Jahresumsatz ( unter 10000€)eintragen.
    Aber das Formular sieht komplett anderster aus. Ich habe gelesen das man nun mit der Kleinunternehmer Regelung dieses Formular gar nicht mehr abgeben müsste.
    Das Finanzamt kann mir aber keine genaue Aussage darüber machen.

    Ich sehe kommen das ich irgendwann vom Finanzamt ein Brief bekomme das ich es abgeben müsste

    Kann mir vielleicht jemand helfen welches formular ich ausfüllen müsste und wie.

    VG Thomas

    #2
    Dass man als Kleinunternehmer nicht mehr grundsätzlich zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung verpflichtet ist, ist richtig. Verpflichtet ist man, wenn es Vorgänge gibt, die man zu erklären hat, also z. B. die von Dir erwähnten innergemeinschaftlichen Erwerbe.
    Und verpflichtet ist man, wenn man vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert wird. Insofern sollte Dein Bearbeiter beim Finanzamt das schon wissen, welche Erklärungen er von Dir haben möchte.
    Solltest Du verpflichtet sein, dann hast Du jedenfalls bis Ende Juli Zeit.

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      #3
      Ich danke dir, für deine Antwort. Ich habe damals 2023 das Kleingewerbe angemeldet hatte auch gleich die Ust id mit beantragt .Einfach nur damit ich sie schon habe falls ich sie mal bräuchte . Irgendwann ein paar Wochen später kam ein Schreiben vom Finanzamt. Es war ein Hinweis auf die Abgabe der Erklärung da ich durch Vergebung der USt ID so eingestuft wurde.
      Ich hatte sie auch die letzten Jahre abgegeben . Aber nun scheint dieses Formular nicht mehr so zu existieren und der gute Mann vom Finanzamt weiss das auch nicht.
      Also werde ich einfach abwarten meine EÜR machen und hoffen das nach der Abgabepflicht keine Aufforderung kommt. Sonst können sie mir gerne sagen wo ich was in welchem Formular eintragen soll

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        #4
        Sonst können sie mir gerne sagen wo ich was in welchem Formular eintragen soll
        Da keine Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer mehr gemacht werden können, gibt es für 2025 auch kein Formular mehr.

        Bei uns (Bayern) haben viele Finanzämter schon in der Vergangenheit von Kleinunternehmern keine Umsatzsteuererklärung haben wollen.

        Die Umsätze (Betriebseinnahmen) sieht man auch in der EÜR.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke Charlie für dein Antwort,
          Ich habe jetzt eine Nachricht ans Finanzamt geschickt um das sicher zu stellen das falls sie irgendetwas wollen sie es bitte anfordern sollen.

          Sehr geehrte Damen und Herren,
          ich wende weiterhin die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an.
          Die mir erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird von mir nicht genutzt.
          Ich erziele keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze und keine innergemeinschaftlichen Leistungen oder Erwerbe.
          Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gehe ich daher davon aus, dass keine Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung besteht, sofern keine gesonderte Aufforderung erfolgt.

          Mit freundlichen Grüßen

          Damit denke habe ich sie in Kenntnis gesetzt und lege das Thema nun zu den Akten .

          VG Thomas ​

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            #6
            Hallo und ein kleines Update , ich bekam heute Post vom Finanzamt.
            In dem Schreiben stand folgendes:

            "Sie werden als Unsatzsteuerlicher Kleinunternehmer geführt.
            Die Ust ID verwenden sie um auf Internetplattformen( EBay usw.) als Verkäufer aufzutreten.
            Liegen die Voraussetzungen für Kleinunternehmer im Sinne des §19 UstG vor, wird die Umsatzsteuer nicht erhoben und ein Vorsteuerabzug ist nicht zulässig.
            Das Finanzamt muss dies somit in jedem Kalenderjahr prüfe.
            Aufgrund dessen sind auch umsatzsteuerliche Kleinunternehmer in Sinne des §19 Abs.1 UStG nach §18 Abs 3 UStG verpflichtet eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben."

            Das war die Antwort vom Finanzamt und ich verstehe nur Bahnhof. Das Formular Umsatzsteuer- Jahreserklarung finde ich bei Elster nicht . Nur das Formular Umsatzsteuererklärung.
            Kann mir vielleicht jemand sagen wo ich dort nun was eintragen?
            Vielen Dank
            Gruss Thomas

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              #7
              Na, da hilft doch der Blick ins Gesetz:

              Zitat von Hearns Beitrag anzeigen
              Aufgrund dessen sind auch umsatzsteuerliche Kleinunternehmer in Sinne des §19 Abs.1 UStG nach §18 Abs 3 UStG verpflichtet eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben."
              Also, § 18 Abs.3:

              Der Unternehmer hat vorbehaltlich ... des § 19 Absatz 1 Satz 2 für das Kalenderjahr ... eine Steuererklärung ... zu übermitteln ...
              In § 19 Abs. 1 S. 2 scheint also eine Ausnahme zu stehen:

              In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über ... die Erklärungspflichten (§ 18 Absatz 1 bis 4) keine Anwendung
              So einfach isses.

              Wie gesagt, wenn man vom Finanzamt eine Anforderung zur Abgabe bekommt, dann muss man der natürlich nachkommen. ​Du hast ja quasi um diese Anforderung gebeten. Die ist schwach begründet, Du musst wissen was Du damit jetzt machst.

              Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung ist übrigens das gleiche wie die Umsatzsteuererklärung. Ich habs jetzt mit der 2025er nicht probiert, aber es wird wohl Hinweise geben, wenn in irgendwelche Felder Nullen einzutragen wären.

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