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Jahresumsatzsteuererklärung mit Kleinunternehmerregelung

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    Jahresumsatzsteuererklärung mit Kleinunternehmerregelung

    Hallo an alle Experten hier, ich bin gerade etwas am verzweifeln.
    Es geht um die Jahresumsatzsteuererklärung für 2025.
    Ich hatte damals die USt ID gleich mit beantragt falls ich diese irgendwann einmal benötige.
    Ich tätige kein innergemeinschaftliche Erwerb bzw. habe keine Reverse Charge.
    Alle meine Eingangsrechnungen haben ausgewiesen Umsatzsteuer.
    Nun wollte ich wie die letzten 2 Jahre einfach die "Nullnummer" tätigen und meine Jahresumsatz ( unter 10000€)eintragen.
    Aber das Formular sieht komplett anderster aus. Ich habe gelesen das man nun mit der Kleinunternehmer Regelung dieses Formular gar nicht mehr abgeben müsste.
    Das Finanzamt kann mir aber keine genaue Aussage darüber machen.

    Ich sehe kommen das ich irgendwann vom Finanzamt ein Brief bekomme das ich es abgeben müsste

    Kann mir vielleicht jemand helfen welches formular ich ausfüllen müsste und wie.

    VG Thomas

    #2
    Dass man als Kleinunternehmer nicht mehr grundsätzlich zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung verpflichtet ist, ist richtig. Verpflichtet ist man, wenn es Vorgänge gibt, die man zu erklären hat, also z. B. die von Dir erwähnten innergemeinschaftlichen Erwerbe.
    Und verpflichtet ist man, wenn man vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert wird. Insofern sollte Dein Bearbeiter beim Finanzamt das schon wissen, welche Erklärungen er von Dir haben möchte.
    Solltest Du verpflichtet sein, dann hast Du jedenfalls bis Ende Juli Zeit.

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      #3
      Ich danke dir, für deine Antwort. Ich habe damals 2023 das Kleingewerbe angemeldet hatte auch gleich die Ust id mit beantragt .Einfach nur damit ich sie schon habe falls ich sie mal bräuchte . Irgendwann ein paar Wochen später kam ein Schreiben vom Finanzamt. Es war ein Hinweis auf die Abgabe der Erklärung da ich durch Vergebung der USt ID so eingestuft wurde.
      Ich hatte sie auch die letzten Jahre abgegeben . Aber nun scheint dieses Formular nicht mehr so zu existieren und der gute Mann vom Finanzamt weiss das auch nicht.
      Also werde ich einfach abwarten meine EÜR machen und hoffen das nach der Abgabepflicht keine Aufforderung kommt. Sonst können sie mir gerne sagen wo ich was in welchem Formular eintragen soll

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        #4
        Sonst können sie mir gerne sagen wo ich was in welchem Formular eintragen soll
        Da keine Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer mehr gemacht werden können, gibt es für 2025 auch kein Formular mehr.

        Bei uns (Bayern) haben viele Finanzämter schon in der Vergangenheit von Kleinunternehmern keine Umsatzsteuererklärung haben wollen.

        Die Umsätze (Betriebseinnahmen) sieht man auch in der EÜR.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke Charlie für dein Antwort,
          Ich habe jetzt eine Nachricht ans Finanzamt geschickt um das sicher zu stellen das falls sie irgendetwas wollen sie es bitte anfordern sollen.

          Sehr geehrte Damen und Herren,
          ich wende weiterhin die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an.
          Die mir erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird von mir nicht genutzt.
          Ich erziele keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze und keine innergemeinschaftlichen Leistungen oder Erwerbe.
          Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gehe ich daher davon aus, dass keine Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung besteht, sofern keine gesonderte Aufforderung erfolgt.

          Mit freundlichen Grüßen

          Damit denke habe ich sie in Kenntnis gesetzt und lege das Thema nun zu den Akten .

          VG Thomas ​

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