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Jahresumsatzsteuererklärung mit Kleinunternehmerregelung

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    Jahresumsatzsteuererklärung mit Kleinunternehmerregelung

    Hallo an alle Experten hier, ich bin gerade etwas am verzweifeln.
    Es geht um die Jahresumsatzsteuererklärung für 2025.
    Ich hatte damals die USt ID gleich mit beantragt falls ich diese irgendwann einmal benötige.
    Ich tätige kein innergemeinschaftliche Erwerb bzw. habe keine Reverse Charge.
    Alle meine Eingangsrechnungen haben ausgewiesen Umsatzsteuer.
    Nun wollte ich wie die letzten 2 Jahre einfach die "Nullnummer" tätigen und meine Jahresumsatz ( unter 10000€)eintragen.
    Aber das Formular sieht komplett anderster aus. Ich habe gelesen das man nun mit der Kleinunternehmer Regelung dieses Formular gar nicht mehr abgeben müsste.
    Das Finanzamt kann mir aber keine genaue Aussage darüber machen.

    Ich sehe kommen das ich irgendwann vom Finanzamt ein Brief bekomme das ich es abgeben müsste

    Kann mir vielleicht jemand helfen welches formular ich ausfüllen müsste und wie.

    VG Thomas

    #2
    Dass man als Kleinunternehmer nicht mehr grundsätzlich zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung verpflichtet ist, ist richtig. Verpflichtet ist man, wenn es Vorgänge gibt, die man zu erklären hat, also z. B. die von Dir erwähnten innergemeinschaftlichen Erwerbe.
    Und verpflichtet ist man, wenn man vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert wird. Insofern sollte Dein Bearbeiter beim Finanzamt das schon wissen, welche Erklärungen er von Dir haben möchte.
    Solltest Du verpflichtet sein, dann hast Du jedenfalls bis Ende Juli Zeit.

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      #3
      Ich danke dir, für deine Antwort. Ich habe damals 2023 das Kleingewerbe angemeldet hatte auch gleich die Ust id mit beantragt .Einfach nur damit ich sie schon habe falls ich sie mal bräuchte . Irgendwann ein paar Wochen später kam ein Schreiben vom Finanzamt. Es war ein Hinweis auf die Abgabe der Erklärung da ich durch Vergebung der USt ID so eingestuft wurde.
      Ich hatte sie auch die letzten Jahre abgegeben . Aber nun scheint dieses Formular nicht mehr so zu existieren und der gute Mann vom Finanzamt weiss das auch nicht.
      Also werde ich einfach abwarten meine EÜR machen und hoffen das nach der Abgabepflicht keine Aufforderung kommt. Sonst können sie mir gerne sagen wo ich was in welchem Formular eintragen soll

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        #4
        Sonst können sie mir gerne sagen wo ich was in welchem Formular eintragen soll
        Korrektur: Siehe Beitrag '#14

        Bei uns (Bayern) haben viele Finanzämter schon in der Vergangenheit von Kleinunternehmern keine Umsatzsteuererklärung haben wollen.

        Die Umsätze (Betriebseinnahmen) sieht man auch in der EÜR.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 01.02.2026, 18:26.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke Charlie für dein Antwort,
          Ich habe jetzt eine Nachricht ans Finanzamt geschickt um das sicher zu stellen das falls sie irgendetwas wollen sie es bitte anfordern sollen.

          Sehr geehrte Damen und Herren,
          ich wende weiterhin die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an.
          Die mir erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird von mir nicht genutzt.
          Ich erziele keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze und keine innergemeinschaftlichen Leistungen oder Erwerbe.
          Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gehe ich daher davon aus, dass keine Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung besteht, sofern keine gesonderte Aufforderung erfolgt.

          Mit freundlichen Grüßen

          Damit denke habe ich sie in Kenntnis gesetzt und lege das Thema nun zu den Akten .

          VG Thomas ​

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            #6
            Hallo und ein kleines Update , ich bekam heute Post vom Finanzamt.
            In dem Schreiben stand folgendes:

            "Sie werden als Unsatzsteuerlicher Kleinunternehmer geführt.
            Die Ust ID verwenden sie um auf Internetplattformen( EBay usw.) als Verkäufer aufzutreten.
            Liegen die Voraussetzungen für Kleinunternehmer im Sinne des §19 UstG vor, wird die Umsatzsteuer nicht erhoben und ein Vorsteuerabzug ist nicht zulässig.
            Das Finanzamt muss dies somit in jedem Kalenderjahr prüfe.
            Aufgrund dessen sind auch umsatzsteuerliche Kleinunternehmer in Sinne des §19 Abs.1 UStG nach §18 Abs 3 UStG verpflichtet eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben."

            Das war die Antwort vom Finanzamt und ich verstehe nur Bahnhof. Das Formular Umsatzsteuer- Jahreserklarung finde ich bei Elster nicht . Nur das Formular Umsatzsteuererklärung.
            Kann mir vielleicht jemand sagen wo ich dort nun was eintragen?
            Vielen Dank
            Gruss Thomas

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              #7
              Na, da hilft doch der Blick ins Gesetz:

              Zitat von Hearns Beitrag anzeigen
              Aufgrund dessen sind auch umsatzsteuerliche Kleinunternehmer in Sinne des §19 Abs.1 UStG nach §18 Abs 3 UStG verpflichtet eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben."
              Also, § 18 Abs.3:

              Der Unternehmer hat vorbehaltlich ... des § 19 Absatz 1 Satz 2 für das Kalenderjahr ... eine Steuererklärung ... zu übermitteln ...
              In § 19 Abs. 1 S. 2 scheint also eine Ausnahme zu stehen:

              In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über ... die Erklärungspflichten (§ 18 Absatz 1 bis 4) keine Anwendung
              So einfach isses.

              Wie gesagt, wenn man vom Finanzamt eine Anforderung zur Abgabe bekommt, dann muss man der natürlich nachkommen. ​Du hast ja quasi um diese Anforderung gebeten. Die ist schwach begründet, Du musst wissen was Du damit jetzt machst.

              Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung ist übrigens das gleiche wie die Umsatzsteuererklärung. Ich habs jetzt mit der 2025er nicht probiert, aber es wird wohl Hinweise geben, wenn in irgendwelche Felder Nullen einzutragen wären.

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                #8
                Vielen Dank für deine Antwort , ich rufe die nette Frau am Montag an und Frage genau nach wo ich "was" in diesem normalen Umsatzsteuer-Erklärungsformular eintragen soll
                Da in diesem Formular nirgends die Möglichkeit besteht so wie im alten Formular seine Umsätze des Jahres einzutragen unter der Berücksichtigung §19 Kleinunternehmer Regelung . Dies stand nämlich im alten Jahr noch drin.
                VG Thomas

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                  #9
                  Hallo Hearns,
                  deine Aussage, dass es für Kleinunternehmer keine Möglichkeit gibt, in der Umsatzsteuererklärung 2025 den Umsatz einzutragen, hat mich neugierig gemacht.
                  Ich habe dann bei meinem Blick in das Formular unter "4 - C. steuerfreie LIeferungen, sonstige Leistungen und unentgeltiche Wertangaben" in der Zeile 48 ein Feld "nach § 19 Absatz 1 UStG" gefunden.
                  Das müsste doch das von dir gesuchte Feld sein!

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                    #10
                    Das müsste doch das von dir gesuchte Feld sein!
                    Die Kapitelüberschrift heißt: Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug

                    Bitte mal die Hilfe zu Zeile 48 lesen ! Da könnte er jetzt 0 eintragen.
                    Zuletzt geändert von Charlie24; 01.02.2026, 17:06.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Das ist schade, dass meine Antwort nicht passt.
                      Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es kein Feld für die Kleinunternehmer-Umsätze gibt. (Insbesondere nicht, weil das FA diese Angabe benötigt, um festzustellen, dass richtigerweise die Kleinunternehmerregelung angewendet wurde und ob die auch im Folgejahr noch anzuwenden ist.) Welches wäre denn das richtige Feld?

                      Auch der Blick in die Anleitung zur Umsatzsteuererklärung bringt mich zum Feld 48. Es heißt dort:
                      "Bitte machen Sie in Zeile 48 nur Angaben, wenn Sie
                      als Kleinunternehmer steuerfreie Umsätze nach § 19
                      Absatz 1 UStG erbracht haben und nach § 18 Absatz
                      4a UStG zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung ver-
                      pflichtet sind oder durch das Finanzamt zur Abgabe
                      einer Umsatzsteuererklärung aufgefordert wurden.​"

                      Gelesen hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/1059294/ , dort dann Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2025

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                        #12
                        Welches wäre denn das richtige Feld?
                        Korrektur: Siehe Beitrag '#14

                        Da die Umsätze als Kleinunternehmer in Zeile 12 der EÜR eingetragen werden müssen, ist die Überprüfung der Umsatzgrenzen problemlos möglich.

                        In Bayern haben viele Finanzämter schon in der Vergangenheit auf die Umsatzsteuererklärung von Kleinunternehmern verzichtet.
                        Zuletzt geändert von Charlie24; 01.02.2026, 18:27.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          In der Umsatzsteuererklärung für 2025 ist der Abschnitt für die Erfassung der Umsätze als Kleinunternehmer ersatzlos entfallen.
                          Du widersprichst also der Anleitung zur Umsatzsteuererklärung. Spannend!

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                            #14
                            Du widersprichst also der Anleitung zur Umsatzsteuererklärung. Spannend!
                            Ich habe das lange Hilfekapitel zur Zeile 48 und vor allen Dingen die Neufassung von § 19 UStG jetzt nochmal gelesen.

                            Du hast recht ! Tatsächlich sollen die Kleinunternehmerumsätze jetzt dort erfasst werden, falls das Finanzamt ausnahmsweise die

                            Umsatzsteuererklärung verlangt. Ich war gedanklich immer noch bei der alten Fassung von § 19 UStG, nach der die Umsatzsteuer

                            von Kleinunternehmern nicht erhoben wurde.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Prima, dass wir nun beide was gelernt haben! (Ich musste ja auch suchen, wo das in der USt-Erklärung steckt, vorher hatte ich mich mit dem Formular 2025 noch nicht befasst.)

                              Und Hearns kann die Umsatzsteuererklärung ausfüllen. :-)

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