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    Vorabinformation zur Lastschrift vom Finanzamt

    Meine Frage zum Lastschriftverfahren: Muss das Finanzamt mir nicht vorab mitteilen welcher Betrag an welchem Tag von meinem Konto abgebucht wird?

    Ich habe am 10.12.2025 meinen Steuerbescheid erhalten. Darin eine Nachzahlung "zahlen Sie bitte bis zum angegebenen Fälligkeitstag auf das angeführte Konto".
    2 Wochen später habe ich ein Lastschriftmandat eingereicht. Da ich keine Antwort über das Lastschriftmandat bis zum Fälligkeitstag der Nachzahlung erhalten habe, habe ich die Nachzahlung per Überweisung am 14.01.2026 bezahlt.
    Eine Woche später am 24.01.2026 erhielt ich zwei Briefe: 1. Mitteilung darüber das die Nachzahlung per Lastschrift abgebucht wurden ist; 2. Mitteilung das diese Lastschrift von meiner Bank zurückgeben wurde (Mangels Kontodeckung) und rückständige Steuer 0,00 Euro und Entgelt für die Rückbelastung 4,26 Euro.

    Ich hatte danach Beantragt das Entelt für die Rückbelastung zu erlassen, dies wurde heute per Mitteilung abgelehnt, mit der Begründung:
    "Die durch die Bank erhoben Rücklastschriftgebühren werden dem einziehenden Unternehmen in Rechnung gestellt (hier: Finanzamt).
    Da durch die Zahlung der Nachzahlung Ihr Konto zum Fälligkeitstag nicht gedeckt war, ist von Ihnen zu verantworten.
    Ein Erlass kann Ihnen nicht gewährt werden, da die Bank die Gebühren erhebt."






    #2
    Und was sollen wir dir im Anwenderforum jetzt antworten ? Wir lassen die Steuern schon seit über 10 Jahren einziehen und natürlich steht bei uns auf

    dem Steuerbescheid, wann die Zahlungen fällig werden und dass sie am Fälligkeitstag eingezogen werden. Aber wie das abläuft, wenn das

    SEPA-Lastschriftmandat erst nach Erlass des Steuerbescheids erteilt wurde, wissen wir nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Warum das bei den Finanzämtern offenbar anders ist als bei Firmen, Vereinen, etc., weiß ich auch nicht. Laut der Google KI reicht der Steuerbescheid als Ankündigung.
      Zu Elster kann ich jetzt allerdings keinen Bezug erkennen.

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Warum das bei den Finanzämtern offenbar anders ist als bei Firmen, Vereinen, etc., weiß ich auch nicht. Laut der Google KI reicht der Steuerbescheid als Ankündigung.
        Zu Elster kann ich jetzt allerdings keinen Bezug erkennen.
        Ich hatte das Lastschriftmandat als Nachricht über Elster eingereicht. Konnte dort allerdings vor meiner Überweisung niergends finden ob ein Lastschriftverfahren mit dem Finanzamt jetzt aktiv ist.
        Der fehlende Bezug zu Elster in meiner Frage ist natürlich richtig ... Asche auf mein Haupt

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          #5
          Ich hatte das Lastschriftmandat als Nachricht über Elster eingereicht
          Was hier in Bayern seit geraumer Zeit akzeptiert wird, früher musste man das unterschriebene Formular per Post oder Telefax übermitteln.

          Wie lange es dauert, bis so ein Vorgang verarbeitet ist, wissen wir aber trotzdem nicht. Unser Finanzamt hat z. B. keine Finanzkasse, die

          für uns zuständige Finanzkasse ist bei einem anderen Finanzamt angegliedert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Das Finanzamt kündigt seine Einzüge grundsätzlich nicht extra vorher nochmal an. Auf dem Steuerbescheid steht ein Fälligkeitstermin, zu dem wird eingezogen.
            Vorauszahlungen werden zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen eingezogen.

            Wenn du nach Ergehen des Bescheides aber rechtzeitig vor dem Fälligkeitstermin (mindestens eine Woche) ein SEPA erteilst, so wird dieses dann auch zum Fälligkeitstermin berücksichtigt ohne vorherige Ankündigung.

            Was ich dem Beitrag nicht genau entnehmen konnte, wann waren die Steuern lt. Bescheid fällig?
            Bei Bescheiddatum 10.12.25 würde ich auf eine Fälligkeit am 15.01.26 tippen. Du hast somit Ende Dezember ein SEPA erteilt und dann vor Fälligkeit überwiesen. Diese Überweisung vom 14.01.2026 wurde zwar deinem Bankkonto direkt belastet, konnnte aber noch nicht beim FA als Zahlungseingang verbucht werden, so dass am Fälligkeitstag der Betrag eingezogen wurde..

            Wäre sinnvoller gewesen, vor der Überweisung mal beim FA nachzufragen ob das SEPA angekommen ist und berücksichtigt wird.

            PS: erteilt man das SEPA erst nach Fälligkeit, wird dieses erst für die nächste zahlung berücksichtigt und man muss den fälligen betrag noch überweisen.
            Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 13.02.2026, 06:30.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              Auf dem Steuerbescheid steht ein Fälligkeitstermin, zu dem wird eingezogen. Vorauszahlungen werden zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen eingezogen.​
              Die für uns zuständige Finanzkasse zieht immer erst 4 Tage nach Fälligkeit ein, das gilt auch für die Einkommensteuervorauszahlungen,

              die bekanntlich am 10. fällig wären. Wenn dann der 14. auf einen Samstag fällt, erfolgt die Abbuchung erst am 16. Anscheinend kann

              man sich das in Bayern noch leisten. Unser Kirchensteueramt dagegen hält sich exakt an die Fälligkeitstermine.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Hallo Mike123,

                ich halte das für eine "dumme" Überschneidung beim Übergang ins Abzugverfahren. Die 4,26€ musst du wohl als "Lehrgeld" verbuchen.

                Bei mir hatte ich damals einen genauen Starttermin mit dem FA vereinbart. Nach Erhalt des Bescheides die ausstehende Summe noch überwiesen,
                und den Starttermin vor die Nächste Vorauszahlung gesetzt. Und ich muß sagen - es läuft seit vielen Jahren super!
                Vor allem habe ich keinerlei Verantwortung mehr für die Termintreue, das FA ist selbst schuld, wenn es nicht abbucht!
                Bei mir läßt es sich sogar 6 Tage über den Termin Zeit zur Abbuchung.

                Die 4,26€ sind zwar ärgerlich aber dafür hast du ja jetzt einen klasse Service und das FA konnte ja auch nichts dafür.


                Gruß - Hans
                Zuletzt geändert von Hans53; 13.02.2026, 13:21. Grund: Es waren 6 Tage, statt 10 Tage, das kommt davon, weilich immer aus dem Gedächtnis schreibe!

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                  #9
                  Bei mir läßt es sich sogar 10 Tage über den Termin Zeit zur Abbuchung.​
                  Die 4 Tage bzw. max. 6 Tage, wenn der 4. Tag nach Fälligkeit auf ein Wochenende fällt, hält unsere Finanzkasse seit fast 10 Jahren zuverlässig ein.

                  Vor 2016 sind bei uns weder Nachzahlungen noch Vorauszahlungen angefallen, so dass ich nicht weiß, ob die das schon immer so praktizieren.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                    Das Finanzamt kündigt seine Einzüge grundsätzlich nicht extra vorher nochmal an. Auf dem Steuerbescheid steht ein Fälligkeitstermin, zu dem wird eingezogen.
                    Vorauszahlungen werden zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen eingezogen.

                    Wenn du nach Ergehen des Bescheides aber rechtzeitig vor dem Fälligkeitstermin (mindestens eine Woche) ein SEPA erteilst, so wird dieses dann auch zum Fälligkeitstermin berücksichtigt ohne vorherige Ankündigung.

                    Was ich dem Beitrag nicht genau entnehmen konnte, wann waren die Steuern lt. Bescheid fällig?
                    Bei Bescheiddatum 10.12.25 würde ich auf eine Fälligkeit am 15.01.26 tippen.
                    Fälligkeitstag war der 15.01.2026. Ich fnde es halt irgendwie notwendig vor einer Lastschrift den Kontoinhaber/Steuerpflichtigen über die Lastschrift zu informieren.
                    Viellecht kann man in ein paar Jahren mal in Elster sehen ob ein gültiges Lastschriftverfahren besteht.

                    Danke an alle die geantwortet haben.

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                      #11
                      Ich fnde es halt irgendwie notwendig vor einer Lastschrift den Kontoinhaber/Steuerpflichtigen über die Lastschrift zu informieren.
                      Ich sehe die als Vormerker mit dem Einzugstermin auf der Webseite meiner Hausbank, aber natürlich nur, wenn ich mich dort einen oder

                      zwei Tage vorher einlogge. An mein Bankingprogramm liefert die Bank die Vormerker leider nicht, das wäre für mich noch einfacher, da muss ich

                      mich nämlich nicht extra anmelden.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Mike123 Beitrag anzeigen
                        Ich fnde es halt irgendwie notwendig vor einer Lastschrift den Kontoinhaber/Steuerpflichtigen über die Lastschrift zu informieren.
                        Du hast doch auf deinem Bescheid auf Seite1 die Termine der Abbuchungen stehen. Das FA bucht dann, wie bei mir, noch 6 Tage später ab.
                        Komfortabler gehts ja schon fast nicht. Klar ist schon, dass man sein Bankkonto etwas kontrollieren muß. Sollte selbstverständlich sein
                        Ich bin z.B. jeden Tag in meinem online Konto, als Rentner hab ich ja Zeit dazu und wenns mal knapp wird muß ich halt was vom Tagesgeld rüberschaufeln.

                        Gruß - Hans
                        Zuletzt geändert von Hans53; 13.02.2026, 13:25. Grund: natürlich waren es auch hier 6Tage, der Elofant möge mir verzeihen! mea culpa...

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                          #13
                          Ich denke dass auf dem Bescheid keine Abbuchungstermine standen. Es lag ja bei Erstellung des Bescheids kein Sepa-Mandat vor. Das mit den 10 Tagen verzögerter Abbuchung kenne ich so auch nicht, und ich glaube sogar, wenn das bei Dir wirklich so sein sollte, dass das nur für Vorauszahlungen gilt, nicht für eine Nachzahlung so wie hier.

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                            #14
                            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                            Ich denke dass auf dem Bescheid keine Abbuchungstermine standen. Es lag ja bei Erstellung des Bescheids kein Sepa-Mandat vor. Das mit den 10 Tagen verzögerter Abbuchung kenne ich so auch nicht, und ich glaube sogar, wenn das bei Dir wirklich so sein sollte, dass das nur für Vorauszahlungen gilt, nicht für eine Nachzahlung so wie hier.
                            Ja klar sind das bei mir Vorauszahlungen, die bei mir auf dem Steuerbescheid stehen, da liegst du völlig richtig.
                            Über den verkorksten Übergang des Fragestellers zum Kontoeinzug, habe ich mich ja schon in '#8 geäußert.
                            Inzwischen hatte ich mich längst Richtung Zukunft orientiert.

                            Gruß - Hans

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                              #15
                              Grundsaeztlich gilt fuer SEPA-Lastschriften: Als Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z. B. Rechnung, Police, Vertrag) des Lastschrifteinreichers an den Zahler geeignet, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankuendigt. Die Vorabinformation muss das Faelligkeitsdatum und den genauen Betrag enthalten. Sie muss dem Zahler rechtzeitig (mindestens 14 Kalendertage vor Faelligkeit, sofern mit dem Zahler keine andere Frist vereinbart wurde) vor Faelligkeit zugesandt worden sein, damit er sich auf die Kontobelastung einstellen und fuer entsprechende Deckung sorgen kann. In welcher Art und Weise die Vorabinformation erfolgen kann, ergibt sich aus den Regelungen der jeweiligen Inkassovereinbarung zwischen dem Zahlungsempfaenger und seinem Zahlungsdienstleister.

                              Im Lastschriftmandat des Finanzamtes steht: "Wir sind damit einverstanden, dass zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs, die grundsaetzlich 14-taegige Frist fuer die Information vor Einzug einer faelligen Zahlung bis auf einen Tag vor Belastung verkuerzt werden kann."

                              Was passiert, wenn der Zahlungspflichtige ueber den Einzugstermin bzw. den Einzugsbetrag nicht korrekt informiert wurde? Der Zahlungspflichtige kann in diesem Fall nicht in Verzug gesetzt werden (Mahngebuehren, Retourengebuehren etc.). Die Wirksamkeit des Mandates und damit die Autorisierung eingereichter Lastschriften wird jedoch durch eine fehlerhafte oder unterbliebene Pre-Notification nicht beruehrt.

                              Ob jetzt der Steuerbescheid bereits als Vorabinformation gewertet werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis, ich wuerde das aber im Zweifel bejahen. In der Elster-Hilfe steht zum Thema SEPA auch noch: "Im Fall der Teilnahme zahlen Sie Ihre Steuern risikolos am letztmoeglichen Tag." Schlussfolgerung: auch faellige Steuern vor dem Faelligkeitstag werden mittels Lastschrift eingezogen.

                              Wie Hans53 schon geschriben hat, wirst du die 4,26 Euro wohl als "Lehrgeld" verbuchen muessen.
                              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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