Ich bin Einzelunternehmer, gebe meine Umsatzsteuer-Voranmeldung quartalsweise ab, habe eine Dauerfristverlängerung, und nehme am Lastschriftverfahren teil.
Wenn ich nun die Voranmeldung bereits länger vor dem Fälligkeitstermin abgebe: wird die Umsatzsteuer bereits vor der Abgabefrist (also vor dem 10. des Folgemonats) eingezogen, oder erst nach dem 10.?
Wenn ich nun die Voranmeldung bereits länger vor dem Fälligkeitstermin abgebe: wird die Umsatzsteuer bereits vor der Abgabefrist (also vor dem 10. des Folgemonats) eingezogen, oder erst nach dem 10.?

Kommentar