Grundsteuer Niedersachsen

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  • Steuerhexe
    Neuer Benutzer
    • 09.08.2026
    • 2

    #1

    Grundsteuer Niedersachsen

    Es geht um ein typ. Nieders. Bauernhaus mit großer Diele als Haupteingang und zu zwei Zimmern sowie Gästetoilette, Garagenzugang und Durchgang zum ehem. Stall. Zusätzlich gibt es noch eine Fachwerkscheune ca. 216 qm groß. Das FA sieht die Diele als Zugang zu einzelnen Wohnräumen und bewertet sie als Wohnfläche mit vollen 70 qm. Diese Diele ist ungeheizt, ungedämmt, nach oben mit Brettern versehen, worüber sich der ehemalige Strohbalken (heute leider Waschbär- und Marderaufenthaltsort). Der Fußboden ist mit eingesandeten Klinkersteinen versehen und wird bei Gewitter feucht. Die Diele ist der einzige Zugang. Man geht darüber ins Wohnhaus. Hat jemand damit Erfahrung bzw. eine Idee, wie die Diele günstiger bewertet werden kann?
    Zur Fachwerkscheune. Hier schreibt das FA:"Da die Scheune nach Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung auch zur Lagerung anderer Dinge genutzt wird, ist eine Zuordnung zum landwirtschaftlichen Vermögen ausgeschlossen." Es handelt sich um einen Verpachtungsbetrieb. In der Scheune stehen Gummiwagen, Trecker, Miststreuer, Handwagen mit Jauchefaß aus der alten Zeit und Kleinkram. Was als "schädlich" angesehen wurde, erfahre ich evtl. telefonisch. Eine Betriebsaufgabe hat nicht stattgefunden. Die Scheune wurde nun mit 186 qm als Nutzfläche bewertet.
    Ich möchte natürlich das Ganze günstiger gestalten. Ich habe noch ca. eine Woche Zeit, um den Einspruch zurückzunehmen, aber die Bewertung nach dem Besuch des FA bleibt. Es wurde darauf hingewiesen, dass auch eine Verböserung eintreten kann.
    Welchen Rat kann mir jemand geben?
    Danke im Voraus für alles.
    Gruß Steuerhexe
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15427

    #2
    Da könnte vielleicht ein Steuerberater hilfreich sein.

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    • Steuerhexe
      Neuer Benutzer
      • 09.08.2026
      • 2

      #3
      Leider habe ich die Komplexität dieses speziellen Falles unterschätzt. Kennen Sie einen Steuerberater, der auf solche Besonderheiten spezialisiert ist? Ich leider nicht. Deshalb habe ich mich an dieses Forum gewandt und gelesen, dass der eine oder andere Nutzer hilfreich agierte.
      Also nach wie vor würde ich mich über hilfreiche Nutzer freuen.
      Vielen Dank.
      Gruß Steuerhexe

      Kommentar

      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4309

        #4
        Dieses Forum beschäftigt sich mit den Besonderheiten von Elster und liefert maximal Ausfüllhilfe zu den Formularen.

        Steuerrechtliche Themen sind nicht Inhalt des Forums, nicht nur, aber auch aus rechtlichen Gründen, auch wenn es einzelne Beiträge geben mag, die diesbezüglich grenzwertig sind.

        Wir kennen weder geeignete Steuerberater noch empfehlen wir solche.

        Kommentar

        • Hilfsprofi
          Erfahrener Benutzer
          • 04.11.2021
          • 526

          #5
          Nach meiner Erfahrung wird der Einspruch nicht erfolgreich sein und man muss das ganze mittels Klage vor Gericht entscheiden lassen. Das ist nicht ohne Risiko. Zur. Abschätzung, wie groß das Risiko ist, braucht man einen Experten für Bewertungsrecht.

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 46108

            #6
            Ich würde versuchen, die Scheune der Landwirtschaft zuzuordnen und Sachen aus der Scheune entfernen, die nichts mit der Landwirtschaft zu tun haben.

            Siehe § 11 Abs. 1 NGrStG: https://voris.wolterskluwer-online.d...f-095784714e2d
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • HundKatzeMaus
              Erfahrener Benutzer
              • 31.08.2022
              • 1370

              #7
              Ich entnehme deinem Beitrag, dass du nur eine Erklärung zu Grundsteuer B gemacht hast, oder? Auch wenn eine Betriebsaufgabe nicht stattgefunden hat, wurde in der Vergangenheit offenbar die Nutzung geändert. Also müsste auch schon vor der Grundsteuerreform eine Berechnung nach Grundsteuer B gemacht worden sein und darüber solltet dir einen entsprechenden Bescheid des FA vorliegen.

              Wohnteile, die damals zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörten, werden nun zum Grundvermögen (also der Grundsteuer B) zugerechnet. Und zur Nutzfläche zählen insbesondere Flächen, die gewerblichen, betrieblichen (Werkstätte, Büroräume, …) oder sonstigen Zwecken (z.B. Vereinsräume) dienen und keine Wohnflächen sind. Insofern halte ich eine Berücksichtigung der Scheune als Nutzfläche und die Diele als Wohnfläche für einen korrekten Ansatz des FA.

              Das Niedersächsische FG hält das neue Grundsteuergesetz des Landes Niedersachsen nicht für verfassungswidrig (Niedersächsisches FG, Urteil v. 18.6.2026 - 1 K 38/24; Revision zugelassen). ​
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewähr!

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 46108

                #8
                Ich entnehme deinem Beitrag, dass du nur eine Erklärung zu Grundsteuer B gemacht hast, oder?
                Nach den Angaben im Beitrag '#1 müsste es verpachtete Landwirtschaftsflächen geben. Dort steht nämlich auch:

                Es handelt sich um einen Verpachtungsbetrieb.
                Die Scheune wird allerdings auch zur Lagerung anderer Dinge genutzt, so etwas sollte man besser vermeiden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                • timote
                  Erfahrener Benutzer
                  • 24.01.2023
                  • 770

                  #9
                  Um welchen Stichtag geht es eigentlich? Die Grundsteuerreform bezieht sich auf den Stichtag 01.01.2022. Geht es verspätet um diese grundlegende Erklärung oder um eine Änderung zur Erklärung und zum Bescheid, die per 01.01.2022 erstellt wurden bzw. ergangen sind?

                  Die Beiträge #6 und #8 von Charlie24 entsprechen nicht ganz zufällig dem, was im Forum in den Jahren ca. 2022 - 2023 immer wieder mal zu lesen war.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 46108

                    #10
                    Bei diesen Flächenmodellen gibt es nicht sehr viele Möglichkeiten, zu einer günstigeren Bewertung zu kommen. Mit einer Einstufung als Nutzfläche

                    fährt man regelmäßig sogar schlechter als mit der Einstufung als Wohnfläche, zumindest hier in Bayern ist das so. Ich hatte ja in einem Fall auch mit

                    der Scheune eines aufgegebenen Landwirtschaftsbetriebs zu tun, die dem Grundvermögen zugeordnet werden musste, nicht nur, weil der Betrieb

                    ertragsteuerlich bereits aufgegeben war, sondern weil die ursprünglich verpachteten Äcker zwischen 1991 und 1999 nach und nach alle verkauft worden

                    waren. Da gab es keine LuF-Flächen mehr, denen die Scheune als Hofstelle hätte zuordnet werden können. Die Regeln in Niedersachsen sind in

                    diesem Bereich die gleichen wie in Bayern und hier in Bayern äußert sich ja auch der Anwendungserlass zu der Thematik.

                    Scheune.jpg
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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