Zitat von multi
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Nachträgliche Korrektur der Einkommensteuer
Einklappen
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Nachdem du schon mal geschrieben hast, würde ich jetzt abwarten.Zitat von thomytiger1 Beitrag anzeigen
....nochmals schreiben....? Ohje....
Ich hatte bisher immer das Glück, dass die letzte Einsendung bearbeitet wurde. Deshalb konnte ich nachträglich festgestellte Ergänzungen - wie von Multi empfohlen - Immer in einem separaten Schreiben präzisieren.
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Nein. Und wer käme auf die Idee eines Einspruchs mit dem Inhalt, ich lege Einspruch ein, weil meine erste Erklärung falsche Werte enthielt, anbei eine neue Erklärung, suchen Sie sich raus, was falsch war?Zitat von Trekker Beitrag anzeigenIst das bei einem Einspruch anders?
Stattdessen würde jeder schreiben: ich habe in Anlage N bei der Pendlerpauschale als Zahl der Arbeitstage aus Versehen 20 statt 200 eingegeben, ich bitte im Rahmen eines Einspruchs bzw. Antrags auf Änderung um Korrektur.
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Wenn thomytiger1 in der "Sonstigen Nachricht" sich eindeutig auf der erhaltenen Steuerbescheid bezieht und um Korrektur aufgrund der neu eingereichten Steuererklärung bittet, kommt es doch faktisch einer Selbstanzeige gleich und bleibt demzufolge auch straffrei. Sollte das Finanzamt diese Nachricht nicht bearbeiten, ist das m.E. nicht mehr sein Problem. Aber ich bin kein Steuerberater oder Anwalt, von daher ist das nur meine Meinung dazu. Zum Thema Selbstanzeige verweise ich mal auf folgenden Link:
Wenn Sie Steuern hinterzogen haben und eine Selbstanzeige planen, dann raten wir auf jeden Fall dazu, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen! Die wichtigsten Grundlagen – beispielsweise wann, wo und wie – sollten Sie natürlich selbst kennen. Aber die Untiefen des deutschen Steuerrechts sind mitunter tückisch, und bevor alles ganz furchtbar schief geht und die Situation noch schlimmer wird, sollten Sie sich unbedingt von einem Fachmann unterstützen lassen.Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewähr!
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Man muss den Fall jetzt nicht komplizierter machen als er ist. Wenn jemand nach Übermittlung der Einkommensteuererklärung bemerkt, dass ihm ein Fehler
zum eigenen Vorteil unterlaufen ist und er eine korrigierte Steuererklärung übermittelt, hat er doch alles richtig gemacht. Als Steuerlaie muss man nicht
wissen, dass man inzwischen gut beraten ist, vor der erneuten Übermittlung mit dem Finanzamt Kontakt aufzunehmen und den Bearbeitungsstand der
ersten Erklärung zu erfragen, weil immer mehr Erklärungen vollmaschinell und damit sehr schnell abgearbeitet werden. Da vergehen dann zwischen der
Übermittlung und dem Rechentermin (RT) nur wenige Tage. Ich habe das in den letzten Jahren schon zweimal selbst erlebt, wie z. B. Übermittlung am
Mittwoch, 30.07.2025, 20:00 Uhr, Rechentermin Dienstag, 05.08.2025, echte Bearbeitungszeit also weniger als eine Woche. Dass dann nochmal 8 bis
10 Tage vergehen, bis der Bescheid im Rechenzentrum erstellt wird, ist ein anderes Thema.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Um von der Diskussion, wie man, unbestritten innerhalb der Einspruchfrist, am Schlausten einen Fehler korrigiert (hier zu eigenen Ungunsten, was für das Prozedere nicht weiter relevant ist), dann darauf zu kommen, wie man straffrei Selbstanzeige steht, muss man die Beiträge aber auch sehr quer lesen...
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Richtig, aber in diesem Fall liegt der Bescheid ja schon vor, insofern ist die zweite Erklärung eigentlich unwirksam. Erst durch seine "Sonstige Nachricht an das Finanzamt" hat der Erklärende seinen Fehler eingeräumt und um Korrektur des Bescheides anhand der zweiten Erklärung gebeten, weil das Finanzamt telefonisch angabegemäß nicht erreicht war. Er hat deswegen also meiner Meinung nach völlig richtig mit seiner Nachricht das Finanzamt auf seinen Fehler hingewiesen und somit quasi eine Selbstanzeige vorgenommen (ohne das Wort selber zu verwenden, was auch nicht zu empfehlen ist). Eine Strafe ist deshalb auch nicht zu erwarten.Jetzt kam zur ersten Erklärung der Bescheid und eine Auszahlung.Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewähr!
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