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    Elster Login ist gesperrt

    Hallo an alle,

    bin leider neu hier und konnte mich (70 Jahre alt) in diesem Forum noch nicht richtig einfinden

    Vermutlich bin ich in einem falschen Unterforum - falls ja, Verzeihung.

    Seit ca 10 Jahren mache ich meine ESt. Über WISO-Sparbuch, die erforderlichen Steuer-Abruf-Bestätigungen habe ich an Buhl gewährt.

    Heute kam eine eMail von Elster, dass ich den Steuerbescheid herunterladen kann, was ich über WISO erledigen lassen wollte. Dazu musste ich nach Zuladen eines elektronischen Zertifikates (muß alle 3 Jahre erneuert werden) das Elster-Passwort eingeben. Es wurde als falsch zurückgemeldet. Bei ca 10 weiteren Abrufversuchen hatte ich natürlich immer dieselbe Ablehnung.

    Danach klickte ich auf "Passwort vergessen".
    Leider ist die Konto-Reaktivierung erst nach Zugang einer Postsendung, in welchem ein Zugangscode mitgeteilt wird, möglich (dauert "bis zu 14 Tage" - sorry, ich dachte, dass nur noch sehr alte Leute den Postweg nutzen, jetzt weiß ich, das FA auch).

    Im Nachhinein kam mir die Idee, dass mein Elsterzugang via Zertifikat vom Finanzamt automatisch gesperrt wurde, als ich mich letztes Jahr für die ElsterSecure-App sngemeldet hatte. Da WISO den Bescheid jedoch über Elster abholen wollte, klappte dies eben wegen der vermuteten Sperre nicht.

    Leider verzichtete ich letztes Jahr auch auf den Bescheid in Papierform. Das mache ich wieder Rückgängig, da ich jetzt im Nassen stehe - sorry Umwelt

    Ich verstehe nicht, dass das FA auf Briefpost setzt, wo doch heutzutage jede Bank auf den Versand eines 6-stelligen Zahlencode auf ein Handy setzt (2-Faktor-Identifikation) - Briefpost könnte ja Leuten ohne PC-Kenntnisse vorbehalten bleiben (oh, geht ja nicht, da die Abgabe über Elster zwingend ist).

    Frage: Vermute ich richtig, dass ElsterSecure den normalen Elster-Zugang via Zertifikat sperrt? Falls ja, sollte da beim Elsterzugang ein Hinweis kommen, damit man nicht ständig an sich selbst zweifelt

    Ein Zugang mit elektronischem Personalausweis scheitert ebenfalls mangels Lesegerät (wobei ich doch den Ausweis über eine App auslesen kann).


    #2
    Ich habe das Thema in ein besser passendes Unterforum verschoben und freigeschaltet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Der_Filmfreund!

      Heute kam eine eMail von Elster, dass ich den Steuerbescheid herunterladen kann, was ich über WISO erledigen lassen wollte. Dazu musste ich nach Zuladen eines elektronischen Zertifikates (muß alle 3 Jahre erneuert werden) das Elster-Passwort eingeben. Es wurde als falsch zurückgemeldet. Bei ca 10 weiteren Abrufversuchen hatte ich natürlich immer dieselbe Ablehnung.
      Wenn Sie schon seit 10 Jahren mit Elster-Zertifikaten arbeiten, dann haben Sie jetzt schon das vierte Zertifikat - vielleicht schwirren auf Ihrem PC noch alte nicht mehr gütlige Zertifikate herum, deshalb: Prüfen Sie, ob Sie auch tatsächlich das letzte und einzig gültige Zertifikat ausgewählt haben!

      Außerdem: Sie sind wahrscheinlich ein "einmal-jährlich-Anwender" - und je nach Ihrer persönlichen Passwort-Verwaltung könnte es doch auch sein, dass Sie ein altes/falsches Passwort verwendet haben ... !?

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        #4
        Hallo Der_Filmfreund!

        Im Nachhinein kam mir die Idee, dass mein Elsterzugang via Zertifikat vom Finanzamt automatisch gesperrt wurde, als ich mich letztes Jahr für die ElsterSecure-App sngemeldet hatte.
        m.E. ist das so nicht richtig - man kann ElsterSecure zusätzlich nutzen, wenn ich das hier richtig verstehe:

        grafik.png

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          #5
          Hallo Der_Filmfreund!

          Außerdem: Wenn ich im Konto angemeldet bin, kann ich "ElsterSecure hinzufügen" - auch das bedeutet m.E., dass es eine zusätzliche Option ist:

          grafik.png

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            #6
            Zitat von Der_Filmfreund Beitrag anzeigen
            Frage: Vermute ich richtig, dass ElsterSecure den normalen Elster-Zugang via Zertifikat sperrt?
            Nein, es sei denn, das alte Zertifikat wäre abgelaufen. Und wenn es den Zugang per ElsterSecure gibt, warum wird er nicht genutzt?

            Zitat von Der_Filmfreund Beitrag anzeigen
            Ein Zugang mit elektronischem Personalausweis scheitert ebenfalls mangels Lesegerät (wobei ich doch den Ausweis über eine App auslesen kann).
            Das widerspricht sich.

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              #7
              Hallo Der_Filmfreund!

              Leider verzichtete ich letztes Jahr auch auf den Bescheid in Papierform. Das mache ich wieder Rückgängig, da ich jetzt im Nassen stehe
              Ab 01.01.2026 soll die "Digitale Bekanntgabe" zum Regelfall werden, die Bekanntgabe soll dann nur noch "bei Widerruf" auf Papier erfolgen!

              Es soll alles nur über ELSTER laufen, andere Postfächer, egal ob die speziellen Rechtsanwalts- oder Steuerberater-Postfächer, oder das geplante Bürger-Postfach, sollen - vorerst !? - nicht "bedient" werden ...

              Da kann man die "neue tolle volldigitale Welt und die neuen damit verbundenen Fragen und Probleme" nachlesen - viel Spaß dabei:

              https://www.iww.de/kp/berufsrecht/di...b-1126-f166695

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                #8
                Danke für due vielen Antworten.

                Stimmt, auf dem PC sind jetzt 4 Zertifikate, aber sowohl im Dateinamen als auch im Dateizeitstempel ist das Jahr der Ausstellung enthalten (aktuell ist dies "2025xxxx"). Das jeweils gültige Zertifikat versehe ich mit einem Unterstrich an erster Stelle, damit ist die jeweils aktuelle Zertifikatsdatei im Ordner immer ganz oben. 2028 erhält die dann neue Datei den Unterstrich, der alten 2025er-Datei entferne ich den Unterstrich. Eine Verwechslung schließe ich aus, denn ich schau auch auf die Jahreszah (spätestens, wenn der erste Zugangsversuch verweigert wurde). Nach 30-jähriger Buchhaltertätigkeit ist schon eine überdurchschnittliche Sorgfalt verinnerlicht.

                ElsterSecure habe ich auf dem Handy, WISO und Elster auf dem PC. Der Abruf von Bescheiden erfolgt also auf dem PC über WISO und nicht über ElsterSecure. Bei ElsterSecure hätte ich nur den Bescheid auf dem Handy, während WISO die Daten des Bescheides innerhalb des Programmes verarbeitet und mit der Eingabe der ESt.-Erklärung vergleicht. Dadurch sieht man sofort, wo Abweichungen zur Vorhersage sind bzw was das FA nicht anerkannt hat.

                Den Personslausweis kann ich mit der "AusweisApp" auslesen (auf dem Handy). Das Elsterkonto ist jedoch auf dem PC und Elster verlangt ein Lesegerät zur Identitätsprüfung. Wie soll ich da das Ausleseergebnis in Elster einladen - da würde eine Schnittstelle fehlen. Oder es gibt ein mir unbekanntes Handling.

                Heute bei der Beantragung zur Reaktivierung des Elsterzugangs mittels Klick auf "Passwort vergessen" konnte ich aus 4 Möglichkeiten wählen:
                - ID durch Zertifikat
                - ID über ElsterSecure
                - ID über digitalfähigen Personalausweis
                - die 4. ID-Art weiß ich nicht mehr bzw hab ich vergessen.

                Ich wählte das Zertifikat, weil WISO die Daten über das Zertifikat abholen will. Dabei bilde ich mir ein, gesehen zu haben, dass im Formular stand, dass ElsterSecure gesperrt wird. Ich konnte dieses nicht ausschließen oder ich habe etwas übersehen.

                Als mir bewußt wurde, dass ich den Zugang auf das Elsterkonto tatsächlich verloren hatte, rief ich auf dem Handy ElsterSecure auf. Die geöffnete App will dann einen QR-Code einlesen. Es steht leider nicht dabei, wo dieser ist. Ich vermute, der kommt nach Einloggen im Elsterkonto. Da komme ich ja nicht mehr rein, sonst gäbe es ja gar kein Problem. Und genau deswegen vermute ich, dass bei Installation von ElsterSecure der Zugang über Zertifikation automatisch gesperrt wurde. Wie "gesagt", es ist eine Vermutung - kann auch falsch sein.

                Das Problem ist, dass man bei einer Aktion nie sieht, wie es weiter geht. Hätte ich gewusst, dass es nur über Briefpost (kann "bis zu 14 Tage dauern") weiter geht, hätte ich den Bescheid als erstes über ElsterSecure heruntergeladen

                Das Fatale ist, dass die Einspruchsfrist bereits läuft, obwohl ich derzeit keine Chance habe, den Bescheid zu sehen. Insofern ist das Thema nicht richtig durchdacht bzw enthält es Fälle, die so nicht sein sollten. Die Frist läuft eben ab dem vierten Tag nach der eMail-Benachrichtigung, dass Daten abgerufen werden können, was mir ja derzeit nicht möglich ist

                Sorry für meine langen.Beiträge, möchte nur möglichst genau erklären, um Mißverständnisse möglichst auszuschließen.

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                  #9
                  Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                  Hallo Der_Filmfreund!

                  Außerdem: Wenn ich im Konto angemeldet bin, kann ich "ElsterSecure hinzufügen" - auch das bedeutet m.E., dass es eine zusätzliche Option ist:

                  grafik.png
                  Wenn ich aber keinen gültigen Zugang ins Elsterkonto habe, könnte Secure inaktiv sein!?

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Ich habe das Thema in ein besser passendes Unterforum verschoben und freigeschaltet.
                    1000 und einen Dank

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo Der_Filmfreund!

                      Eine Verwechslung schließe ich aus, denn ich schau auch auf die Jahreszah (spätestens, wenn der erste Zugangsversuch verweigert wurde). Nach 30-jähriger Buchhaltertätigkeit ist schon eine überdurchschnittliche Sorgfalt verinnerlicht.
                      o.k., also die falsche Zertifikatsdatei war es nicht!

                      Hinweis, um jegliche Probleme zu vermeiden: M.W. sind die alten Zertifikate ungültig und können gelöscht werden - dann läuft man nicht Gefahr, mal versehentlich das falsche auszuwählen!

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                        #12
                        Hallo Der_Filmfreund!

                        Sie schmeißen da Einiges doch ziemlich durcheinander ...

                        *****
                        ElsterSecure habe ich auf dem Handy, WISO und Elster auf dem PC.
                        ElsterSecure ist eine Authentifizierungsmethode mit dem Smartphone, eine andere Authentifizierungsmethode funktioniert mit dem auf dem PC abgespeicherten Softwarezertifikat, eine andere funktioniert mit Personalausweis über Lesegerät usw. - siehe "Mein Elster - Login mit ..."

                        Dagegen sind "WISO" und "Elster" Steuerprogramme, die zum Einlesen von Daten eine der möglichen Authentifizierungsmethoden benötigen!

                        *****
                        Der Abruf von Bescheiden erfolgt also auf dem PC über WISO und nicht über ElsterSecure.
                        Die Bescheide können über die Programme WISO und Elster abgerufen werden.

                        Mit ElsterSecure rufen Sie keine Bescheide ab, sondern Sie authentifizieren sich bei der Anmeldung bei WISO (falls diese Methode von WISO unterstützt wird) und bei Elster (ist definitiv unterstützt).

                        ElsterSecure hätte ich nur den Bescheid auf dem Handy, während WISO die Daten des Bescheides innerhalb des Programmes verarbeitet und mit der Eingabe der ESt.-Erklärung vergleicht.
                        M.E. ist das nicht so, wie Sie das schreiben: ElsterSecure dient nur Ihrer Authentifizierung - nicht ElsterSecure, sondern die Programme WISO und Elster bestimmen nach der Anmeldung/Authentifzierung, wo die abgerufenen Bescheide abgespeichert werden!




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                          #13
                          Hallo Der_Filmfreund!

                          Sie schmeißen auch die Themen "(unverbindliche) Bescheiddaten" und "Bescheiddaten-Vergleich" und "elektronische Bekanntgabe des (verbindlichen) Einkommenteuerbescheids" und "WISO Soll-Ist-Vergleich" gehörig durcheinander!

                          "unverbindliche Bescheiddaten": Nach Abgabe einer ESt-Erklärung direkt über Elster (m.W. auch, wenn indirekt über WISO erfolgt) werden immer (!) "unverbindliche Bescheiddaten" und ein "Bescheiddaten-Vergleich" von Elster zum Abruf bereitgestellt.

                          Das hat überhaupt nichts mit der "elektronischen Bekanntgabe des verbindlichen Steuerbescheides" zu tun - das beantragen sie oder eben nicht, das vorgenannte läuft immer und automatisch!

                          Und der von Elster zur Verfügung gestellte "Bescheiddaten-Vergleich" hat m.W. wiederum nicht besonders viel mit dem "WISO-Soll-Ist-Vergleich" zu tun - der WISO-Vergleich ist m.W. ausführlicher.

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                            #14
                            Hallo Der_Filmfreund!

                            Die Verwendung des falschen Zertifikates haben Sie geprüft und ausgeschlossen - Sie sollten auch prüfen, ob Sie ein veraltetes Passwort verwendet haben - also Ihre Passwort-Verwaltung prüfen - egal ob "Gehirn-Erinnungsfunktion, "Zettelkasten" oder "Passwort-Manager" oder was auch immer

                            Kommentar


                              #15
                              Hallo Der_Filmfreund!

                              Den Personalausweis kann ich mit der "AusweisApp" auslesen (auf dem Handy). Das Elsterkonto ist jedoch auf dem PC und Elster verlangt ein Lesegerät zur Identitätsprüfung. Wie soll ich da das Ausleseergebnis in Elster einladen - da würde eine Schnittstelle fehlen. Oder es gibt ein mir unbekanntes Handling.
                              da liegen Sie wohl richtig ... :

                              grafik.png


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