Ich wählte das Zertifikat, weil WISO die Daten über das Zertifikat abholen will. Dabei bilde ich mir ein, gesehen zu haben, dass im Formular stand, dass ElsterSecure gesperrt wird. Ich konnte dieses nicht ausschließen oder ich habe etwas übersehen.
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Zitat von Der_Filmfreund Beitrag anzeigenDas jeweils gültige Zertifikat versehe ich mit einem Unterstrich an erster Stelle, damit ist die jeweils aktuelle Zertifikatsdatei im Ordner immer ganz oben. 2028 erhält die dann neue Datei den Unterstrich, der alten 2025er-Datei entferne ich den Unterstrich. Eine Verwechslung schließe ich aus, denn ich schau auch auf die Jahreszah (spätestens, wenn der erste Zugangsversuch verweigert wurde). Nach 30-jähriger Buchhaltertätigkeit ist schon eine überdurchschnittliche Sorgfalt verinnerlicht.
Zitat von Der_Filmfreund Beitrag anzeigenDen Personslausweis kann ich mit der "AusweisApp" auslesen (auf dem Handy). Das Elsterkonto ist jedoch auf dem PC und Elster verlangt ein Lesegerät zur Identitätsprüfung. Wie soll ich da das Ausleseergebnis in Elster einladen - da würde eine Schnittstelle fehlen. Oder es gibt ein mir unbekanntes Handling.
Zitat von Der_Filmfreund Beitrag anzeigenAls mir bewußt wurde, dass ich den Zugang auf das Elsterkonto tatsächlich verloren hatte, rief ich auf dem Handy ElsterSecure auf. Die geöffnete App will dann einen QR-Code einlesen. Es steht leider nicht dabei, wo dieser ist. Ich vermute, der kommt nach Einloggen im Elsterkonto. Da komme ich ja nicht mehr rein, sonst gäbe es ja gar kein Problem.
Screenshot 2025-05-07 at 07-43-18 ELSTER - ElsterSecure[...].png
Zitat von Der_Filmfreund Beitrag anzeigenDas Problem ist, dass man bei einer Aktion nie sieht, wie es weiter geht. Hätte ich gewusst, dass es nur über Briefpost (kann "bis zu 14 Tage dauern") weiter geht, hätte ich den Bescheid als erstes über ElsterSecure heruntergeladen
Das Fatale ist, dass die Einspruchsfrist bereits läuft, obwohl ich derzeit keine Chance habe, den Bescheid zu sehen. Insofern ist das Thema nicht richtig durchdacht bzw enthält es Fälle, die so nicht sein sollten. Die Frist läuft eben ab dem vierten Tag nach der eMail-Benachrichtigung, dass Daten abgerufen werden können, was mir ja derzeit nicht möglich ist
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Als mir bewußt wurde, dass ich den Zugang auf das Elsterkonto tatsächlich verloren hatte, rief ich auf dem Handy ElsterSecure auf. Die geöffnete App will dann einen QR-Code einlesen. Es steht leider nicht dabei, wo dieser ist. Ich vermute, der kommt nach Einloggen im Elsterkonto. Da komme ich ja nicht mehr rein, sonst gäbe es ja gar kein Problem. Und genau deswegen vermute ich, dass bei Installation von ElsterSecure der Zugang über Zertifikation automatisch gesperrt wurde. Wie "gesagt", es ist eine Vermutung - kann auch falsch sein.
Den von ElsterSecure auf Ihrem Smartphone angefordeten QR-Code erzeugen Sie hier - und zwar vor dem Login:
grafik.png
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Das Fatale ist, dass die Einspruchsfrist bereits läuft, obwohl ich derzeit keine Chance habe, den Bescheid zu sehen. Insofern ist das Thema nicht richtig durchdacht bzw enthält es Fälle, die so nicht sein sollten. Die Frist läuft eben ab dem vierten Tag nach der eMail-Benachrichtigung, dass Daten abgerufen werden können, was mir ja derzeit nicht möglich ist
- Post hat den Bescheid verloren,
- Postler hat den Bescheid in den falschen Briefkasten eingeschmissen
- Brief vom Finanzamt wurde vom Postler in den viel zu kleinen Briefkasten reingestopft, und Sie haben diesen Brief dann unbeabsichtigt mit dem Werbe-Müll gleich entsorgt
- Sie haben beim Verlassen der Wohnung den Finanzamts-Brief aus dem Briefkasten genommen und in die Innen-Jackentasche gesteckt - und dort vergessen
- Sie waren länger wie 4 Wochen im Urlaub, Krankenhaus oder auf Kur
- usw.
Wenn da was schiefläuft, müssen Sie "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen - in Ihrem Fall würde der Verweis auf diese Kommunikation hier sicherlich weiterhelfen und alle Türen wieder öffnen!
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Zitat von Der_Filmfreund Beitrag anzeigenHeute bei der Beantragung zur Reaktivierung des Elsterzugangs mittels Klick auf "Passwort vergessen" konnte ich aus 4 Möglichkeiten wählen:
- ID durch Zertifikat
- ID über ElsterSecure
- ID über digitalfähigen Personalausweis
- die 4. ID-Art weiß ich nicht mehr bzw hab ich vergessen.
Ich wählte das Zertifikat, weil WISO die Daten über das Zertifikat abholen will. Dabei bilde ich mir ein, gesehen zu haben, dass im Formular stand, dass ElsterSecure gesperrt wird. Ich konnte dieses nicht ausschließen oder ich habe etwas übersehen.
Wenn man nur sein Passwort vergessen hat, kann man den Haken weglassen. Nach Murphy fällt einem sonst in der Sekunde nach Abnicken der Zugangserneuerung inkl. Sperren des aktiven Zugangs auf, dass einfach nur die Feststelltaste aktiviert war.
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Danke euch allen - habe jede Antwort "geliked".
Es kann natürlich gut sein, dass ich einiges durcheinander bringe. Daher wählte ich ja diesen Weg über das Forum. Bin in vielen Foren und es gibt auch Foren, in denen ich Anderen mit Antworten helfen kann
Nun, ich denke, ich werde langsam zu alt für derartige Problemchen (insbesondere mit Behörden und deren Sprache, wo viele Begriffe existieren, die man erst mal verstehen muß). Ich frage mich, wie die anderen alten Leute ihre St.Erklärung abgeben, die keinen PC bedienen können und niemanden haben, die ihnen helfen können oder denen sie ihre finanzielle Situation erläutern wollen.
Die sind dann wohl dazu verdammt, zum Steuerberater oder zum Lohnsteuerhilfeverein zu gehen und für die Dienstleistung zu bezahlen.
und sie müssen wissen, welche Dokumente sie mitbringen müssen und sich auch mit anderen Dingen wie Handwerkerrechnungen, Bankenportale (bei Onlinebanking), Freistellungsauftrag etc auskennen.
Vor vielen Jahren gab es Amtshilfe oder sogar einen zuständigen Beamten mit Telefonnummer auf dem Bescheid.
Heute gibt es nur die elektronische Abgabeoflicht über Elster und keine zuständigen bekannte Leute, die angerufen werden können.
Falls ich weitere Erkenntnisse erhalte, werde ich diese hier noch bekannt geben.
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Hallo Der_Filmfreund!
Die anscheinend von allen so herbeigesehnte supertolle und-jeder-braucht-sie Voll-Digitalisierung bei gleichzeitig personalbedingtem Zurückfahren kostenloser staatlicher Dienstleistung führt zu
- altersbedingter steuerlicher Ungerechtigkeit
- zur Altersdiskriminierung
...
vielleicht ist unsere Rettung die "kostenlose Nachbarschaftshilfe" - bei uns im Ort gibt es zwischenzeitlich eine "Bürgerbeauftragte" sowie Bürger, die "auf Zuruf" kostenlose Fahrdienste und kostenlose Kleinst-Handwerkerleistungen (Bild an die Wand nageln, Fernseher einstellen und solche Sachen) anbieten ...
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Die Nachbarschaftshilfe bei der Registrierung ist zwar erlaubt, bei der eigentlichen Steuererklärung darf man den Nachbarn allerdings nicht helfen.
Das hat die Lobby der Steuerberater bisher erfolgreich verhindert.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDie Nachbarschaftshilfe bei der Registrierung ist zwar erlaubt, bei der eigentlichen Steuererklärung darf man den Nachbarn allerdings nicht helfen.
Das hat die Lobby der Steuerberater bisher erfolgreich verhindert.
Ja, das stimmt!
Aber der Druck, das zu ändern, erhöht sich - Stand 30. Juni 2023 - siehe hier: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/st...steuer-helfen/- Erlaubt ist nach geltender Rechtslage die Hilfeleistung in Steuersachen nur bei Angehörigen im Sinne des § 15 AO: Das sind Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, Schwiegereltern, Schwiegersohn und -tochter, Geschwister, Schwager, Schwägerin, Onkel, Tante, Neffe, Nichte, Pflegeeltern und -kinder, Verlobte(r). Aufgepasst: Die Hilfeleistung darf nur unentgeltlich erfolgen (§ 6 Nr. 2 StBerG).
- Nicht erlaubt ist die Hilfeleistung in Steuersachen durch andere Verwandte, Freunde, Bekannte, Nachbarn, Arbietskollegen oder gar fremde Personen, wenn sie „geschäftsmäßig“ durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Hilfeleistung kostenlos erfolgt. Geschäftsmäßig handelt, wer die Absicht hat, die Hilfe selbstständig in gleicher Weise zu wiederholen, wobei nicht erforderlich ist, dass die Hilfeleistung entgeltlich ausgeübt wird.
- Nicht geschäftsmäßig und damit erlaubt ist die Hilfeleistung, wenn sie aus Anlass eines besonderen Einzelfalles erbracht wird, z.B. aus moralischer Verpflichtung. Mehrfache Ausübung kann ein Anzeichen für die Geschäftsmäßigkeit sein (BFH-Urteil vom 4.10.1983, VII R 168/82). Ein einmaliges Tätigwerden ohne Wiederholungsabsicht gegenüber befreundeten Personen stellt folglich keine geschäftsmäßige Hilfeleistung dar. Allerdings, und das muss betont werden, darf es sich wirklich nur um eine Beratung aus besonderem Anlass im Gelegenheitsfall handeln. Erst kürzlich hat das Finanzgericht Hamburg entschieden, dass ein aus rein altruistischen Motiven handelnder Freund nicht befugt ist, für eine aus dem Ausland stammende Kindergeldberechtigte in deren Kindergeldangelegenheiten bzw. in deren Steuersachen Hilfe zu leisten (FG Hamburg, Urteil vom 7.3.2022, 1 K 150/21).
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Außerdem ändert sich die Welt zur Zeit in schier "rasendem Tempo" - wenn ich sehe, was mir die KI auf steuerliche Fragen antwortet, dann fällt die "Bastion" ganz ohne Gesetzesänderung - schneller als der Berufsstand blinzeln kann ...
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Das damalige Gesetzgebungsverfahren ist der Diskontinuität anheim gefallen, d.h. das Gesetzgebungsverfahren ist durch die Auflösung des Bundestags automatisch erledigt und müsste daher bei Interesse in einem neuen Gesetzgebungsverfahren im neuen Bundestag neu gestartet werden.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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