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    #16
    Ich wählte das Zertifikat, weil WISO die Daten über das Zertifikat abholen will. Dabei bilde ich mir ein, gesehen zu haben, dass im Formular stand, dass ElsterSecure gesperrt wird. Ich konnte dieses nicht ausschließen oder ich habe etwas übersehen.
    Ist m.E. auch logisch: ElsterSecure ist eine zusätzliche Authentifizierungsmethode, die man parallel zu einer Haupt-Methode verwenden kann - wenn man das Passwort für die Haupt-Methode verloren hat, macht die ElsterSecure-Sperre Sinn!

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      #17
      Zitat von Der_Filmfreund Beitrag anzeigen
      Das jeweils gültige Zertifikat versehe ich mit einem Unterstrich an erster Stelle, damit ist die jeweils aktuelle Zertifikatsdatei im Ordner immer ganz oben. 2028 erhält die dann neue Datei den Unterstrich, der alten 2025er-Datei entferne ich den Unterstrich. Eine Verwechslung schließe ich aus, denn ich schau auch auf die Jahreszah (spätestens, wenn der erste Zugangsversuch verweigert wurde). Nach 30-jähriger Buchhaltertätigkeit ist schon eine überdurchschnittliche Sorgfalt verinnerlicht.
      Weniger buchhalterisch überdurchschnittlich sorgfältige Menschen würden die eh nutzlos gewordenen alten Zertifikate wahrscheinlich einfach löschen.

      Zitat von Der_Filmfreund Beitrag anzeigen
      Den Personslausweis kann ich mit der "AusweisApp" auslesen (auf dem Handy). Das Elsterkonto ist jedoch auf dem PC und Elster verlangt ein Lesegerät zur Identitätsprüfung. Wie soll ich da das Ausleseergebnis in Elster einladen - da würde eine Schnittstelle fehlen. Oder es gibt ein mir unbekanntes Handling.
      Unter letzteres fällt anscheinend die Möglichkeit, dass die Ausweisapp auf einem PC auch ein Smartphone mit Ausweisapp im gleichen Netzwerk als Kartenleser verwenden kann.

      Zitat von Der_Filmfreund Beitrag anzeigen
      Als mir bewußt wurde, dass ich den Zugang auf das Elsterkonto tatsächlich verloren hatte, rief ich auf dem Handy ElsterSecure auf. Die geöffnete App will dann einen QR-Code einlesen. Es steht leider nicht dabei, wo dieser ist. Ich vermute, der kommt nach Einloggen im Elsterkonto. Da komme ich ja nicht mehr rein, sonst gäbe es ja gar kein Problem.
      Eine Loginmethode, die nur funktioniert, wenn man eingeloggt ist, wäre reichlich sinnlos.

      Screenshot 2025-05-07 at 07-43-18 ELSTER - ElsterSecure[...].png

      Zitat von Der_Filmfreund Beitrag anzeigen
      Das Problem ist, dass man bei einer Aktion nie sieht, wie es weiter geht. Hätte ich gewusst, dass es nur über Briefpost (kann "bis zu 14 Tage dauern") weiter geht, hätte ich den Bescheid als erstes über ElsterSecure heruntergeladen

      Das Fatale ist, dass die Einspruchsfrist bereits läuft, obwohl ich derzeit keine Chance habe, den Bescheid zu sehen. Insofern ist das Thema nicht richtig durchdacht bzw enthält es Fälle, die so nicht sein sollten. Die Frist läuft eben ab dem vierten Tag nach der eMail-Benachrichtigung, dass Daten abgerufen werden können, was mir ja derzeit nicht möglich ist
      PP

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        #18
        Als mir bewußt wurde, dass ich den Zugang auf das Elsterkonto tatsächlich verloren hatte, rief ich auf dem Handy ElsterSecure auf. Die geöffnete App will dann einen QR-Code einlesen. Es steht leider nicht dabei, wo dieser ist. Ich vermute, der kommt nach Einloggen im Elsterkonto. Da komme ich ja nicht mehr rein, sonst gäbe es ja gar kein Problem. Und genau deswegen vermute ich, dass bei Installation von ElsterSecure der Zugang über Zertifikation automatisch gesperrt wurde. Wie "gesagt", es ist eine Vermutung - kann auch falsch sein.
        ist falsch!

        Den von ElsterSecure auf Ihrem Smartphone angefordeten QR-Code erzeugen Sie hier - und zwar vor dem Login:

        grafik.png

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          #19
          Das Fatale ist, dass die Einspruchsfrist bereits läuft, obwohl ich derzeit keine Chance habe, den Bescheid zu sehen. Insofern ist das Thema nicht richtig durchdacht bzw enthält es Fälle, die so nicht sein sollten. Die Frist läuft eben ab dem vierten Tag nach der eMail-Benachrichtigung, dass Daten abgerufen werden können, was mir ja derzeit nicht möglich ist
          Ja, das mit der Frist ist so - aber das Problem eines nicht erhaltenen / nicht gelesenen Steuerbescheides hat man auch, wenn ein Papierbescheid versendet wird:
          - Post hat den Bescheid verloren,
          - Postler hat den Bescheid in den falschen Briefkasten eingeschmissen
          - Brief vom Finanzamt wurde vom Postler in den viel zu kleinen Briefkasten reingestopft, und Sie haben diesen Brief dann unbeabsichtigt mit dem Werbe-Müll gleich entsorgt
          - Sie haben beim Verlassen der Wohnung den Finanzamts-Brief aus dem Briefkasten genommen und in die Innen-Jackentasche gesteckt - und dort vergessen
          - Sie waren länger wie 4 Wochen im Urlaub, Krankenhaus oder auf Kur
          - usw.

          Wenn da was schiefläuft, müssen Sie "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen - in Ihrem Fall würde der Verweis auf diese Kommunikation hier sicherlich weiterhelfen und alle Türen wieder öffnen!

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            #20
            Zitat von Der_Filmfreund Beitrag anzeigen
            Heute bei der Beantragung zur Reaktivierung des Elsterzugangs mittels Klick auf "Passwort vergessen" konnte ich aus 4 Möglichkeiten wählen:
            - ID durch Zertifikat
            - ID über ElsterSecure
            - ID über digitalfähigen Personalausweis
            - die 4. ID-Art weiß ich nicht mehr bzw hab ich vergessen.

            Ich wählte das Zertifikat, weil WISO die Daten über das Zertifikat abholen will. Dabei bilde ich mir ein, gesehen zu haben, dass im Formular stand, dass ElsterSecure gesperrt wird. Ich konnte dieses nicht ausschließen oder ich habe etwas übersehen.
            Vor der finalen Bestätigung der Zugangserneuerung werden nochmal das betreffende Konto und die aktiven Loginoptionen (Zertifikat, Perso, ElsterSecure...) aufgelistet, und es gibt eine Checkbox, ob alle aktiven Loginoptionen gesperrt werden sollen. Das ist natürlich sinnvoll, wenn eine der Loginoptionen kompromittiert ist (ein Fremder war auf dem eingenen Rechner und hat evtl. die Zertifikatsdatei abgegriffen, Smartphone oder Perso gestohlen).

            Wenn man nur sein Passwort vergessen hat, kann man den Haken weglassen. Nach Murphy fällt einem sonst in der Sekunde nach Abnicken der Zugangserneuerung inkl. Sperren des aktiven Zugangs auf, dass einfach nur die Feststelltaste aktiviert war.

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              #21
              Danke euch allen - habe jede Antwort "geliked".
              Es kann natürlich gut sein, dass ich einiges durcheinander bringe. Daher wählte ich ja diesen Weg über das Forum. Bin in vielen Foren und es gibt auch Foren, in denen ich Anderen mit Antworten helfen kann

              Nun, ich denke, ich werde langsam zu alt für derartige Problemchen (insbesondere mit Behörden und deren Sprache, wo viele Begriffe existieren, die man erst mal verstehen muß). Ich frage mich, wie die anderen alten Leute ihre St.Erklärung abgeben, die keinen PC bedienen können und niemanden haben, die ihnen helfen können oder denen sie ihre finanzielle Situation erläutern wollen.

              Die sind dann wohl dazu verdammt, zum Steuerberater oder zum Lohnsteuerhilfeverein zu gehen und für die Dienstleistung zu bezahlen.

              und sie müssen wissen, welche Dokumente sie mitbringen müssen und sich auch mit anderen Dingen wie Handwerkerrechnungen, Bankenportale (bei Onlinebanking), Freistellungsauftrag etc auskennen.

              Vor vielen Jahren gab es Amtshilfe oder sogar einen zuständigen Beamten mit Telefonnummer auf dem Bescheid.

              Heute gibt es nur die elektronische Abgabeoflicht über Elster und keine zuständigen bekannte Leute, die angerufen werden können.

              Falls ich weitere Erkenntnisse erhalte, werde ich diese hier noch bekannt geben.

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                #22
                Hallo Der_Filmfreund!

                Die anscheinend von allen so herbeigesehnte supertolle und-jeder-braucht-sie Voll-Digitalisierung bei gleichzeitig personalbedingtem Zurückfahren kostenloser staatlicher Dienstleistung führt zu
                - altersbedingter steuerlicher Ungerechtigkeit
                - zur Altersdiskriminierung
                ...

                vielleicht ist unsere Rettung die "kostenlose Nachbarschaftshilfe" - bei uns im Ort gibt es zwischenzeitlich eine "Bürgerbeauftragte" sowie Bürger, die "auf Zuruf" kostenlose Fahrdienste und kostenlose Kleinst-Handwerkerleistungen (Bild an die Wand nageln, Fernseher einstellen und solche Sachen) anbieten ...

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                  #23
                  Die Nachbarschaftshilfe bei der Registrierung ist zwar erlaubt, bei der eigentlichen Steuererklärung darf man den Nachbarn allerdings nicht helfen.

                  Das hat die Lobby der Steuerberater bisher erfolgreich verhindert.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Die Nachbarschaftshilfe bei der Registrierung ist zwar erlaubt, bei der eigentlichen Steuererklärung darf man den Nachbarn allerdings nicht helfen.

                    Das hat die Lobby der Steuerberater bisher erfolgreich verhindert.
                    *****
                    Ja, das stimmt!

                    Aber der Druck, das zu ändern, erhöht sich - Stand 30. Juni 2023 - siehe hier: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/st...steuer-helfen/
                    • Erlaubt ist nach geltender Rechtslage die Hilfeleistung in Steuersachen nur bei Angehörigen im Sinne des § 15 AO: Das sind Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, Schwiegereltern, Schwiegersohn und -tochter, Geschwister, Schwager, Schwägerin, Onkel, Tante, Neffe, Nichte, Pflegeeltern und -kinder, Verlobte(r). Aufgepasst: Die Hilfeleistung darf nur unentgeltlich erfolgen (§ 6 Nr. 2 StBerG).
                    • Nicht erlaubt ist die Hilfeleistung in Steuersachen durch andere Verwandte, Freunde, Bekannte, Nachbarn, Arbietskollegen oder gar fremde Personen, wenn sie „geschäftsmäßig“ durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Hilfeleistung kostenlos erfolgt. Geschäftsmäßig handelt, wer die Absicht hat, die Hilfe selbstständig in gleicher Weise zu wiederholen, wobei nicht erforderlich ist, dass die Hilfeleistung entgeltlich ausgeübt wird.
                    • Nicht geschäftsmäßig und damit erlaubt ist die Hilfeleistung, wenn sie aus Anlass eines besonderen Einzelfalles erbracht wird, z.B. aus moralischer Verpflichtung. Mehrfache Ausübung kann ein Anzeichen für die Geschäftsmäßigkeit sein (BFH-Urteil vom 4.10.1983, VII R 168/82). Ein einmaliges Tätigwerden ohne Wiederholungsabsicht gegenüber befreundeten Personen stellt folglich keine geschäftsmäßige Hilfeleistung dar. Allerdings, und das muss betont werden, darf es sich wirklich nur um eine Beratung aus besonderem Anlass im Gelegenheitsfall handeln. Erst kürzlich hat das Finanzgericht Hamburg entschieden, dass ein aus rein altruistischen Motiven handelnder Freund nicht befugt ist, für eine aus dem Ausland stammende Kindergeldberechtigte in deren Kindergeldangelegenheiten bzw. in deren Steuersachen Hilfe zu leisten (FG Hamburg, Urteil vom 7.3.2022, 1 K 150/21).
                    Die damals geplante Gesetzesänderung ist bis heute nicht durchgeführt worden ...

                    *****
                    Außerdem ändert sich die Welt zur Zeit in schier "rasendem Tempo" - wenn ich sehe, was mir die KI auf steuerliche Fragen antwortet, dann fällt die "Bastion" ganz ohne Gesetzesänderung - schneller als der Berufsstand blinzeln kann ...

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                      #25
                      Das damalige Gesetzgebungsverfahren ist der Diskontinuität anheim gefallen, d.h. das Gesetzgebungsverfahren ist durch die Auflösung des Bundestags automatisch erledigt und müsste daher bei Interesse in einem neuen Gesetzgebungsverfahren im neuen Bundestag neu gestartet werden.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #26
                        Ich habe ein ähnliches Problem - hänge es hier dran wei ch in der Suche nichts passendes gefunden habe.
                        Für die Zertifikatserneuerung habe ich bis August Zeit - ich habe das noch nicht gemacht weil ich erst meine Umsatzsteuervoranmeldungen bis Juli erledigen wollte. Heute war die vom Mai fällig - ich konnte mich allerdings nicht einloggen da Passwort "falsch" für die Zertifikatsdatei die bis August gültig ist/war. Alle gängigen Passworter ausprobiert - kein Einloggen möglich.
                        Ich habe also "Passwort vergessen" eingegeben und bin dann weitergeführt worden zu einer neuen Zertifikatsdatei mit gleichem Benutzernamen (!).
                        Jetzt bekomme ich allerdings erst die Aktivierung innerhalb von 14 Tagen per Brief. Unabhängig davon dass ich die Voranmeldung wohl nicht mehr rechtzeitig abgeben kann und (wieder einmal) eine Erinnerung vom Finanzamt bekomme - sind meine alten Daten dann weg die im "alten" Account bzw. unter dem alten Zertifikat mit gleichem Benutzernamen gespeichert waren ?
                        Das wäre übel ....

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                          #27
                          Wenn Du das Konto nicht gelöscht hast, sondern nur den Zugang erneuert, dann sind die Daten im Konto weiterhin gespeichert. Aber Du hast ja die Daten sicher auch auf Deiner Festplatte oder vielleicht sogar ausgedruckt.
                          Achte darauf, wenn Du das neue Zertifikat hast, dass Du gleich das alte löschst. Auch die Sicherheitskopie des alten Zertifikats! So sind dann Verwechslungen für die Zukunft ausgeschlossen.

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                            #28
                            Hallo,
                            ich weiss nicht ob das Konto gelöscht habe - ist das gleichbedeutend mit dem Benutzernamen ?

                            (Das Zertifikat war das richtige - ich mache das schon so wie beschrieben : nur das aktuelle Zertifikat ist auf dem Rechner;
                            Ich frage mich einfach warum das PW nicht mehr gültig war - ich habe es nicht geändert; ich gebe es normalerweise auch nicht neu ein weil es (verdeckt) automatisch kommt).

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                              #29
                              Hast du vielleicht mal ElsterSecure aktiviert?

                              Ich habe den Verdacht, dass ich mich deswegen ausgesperrt haben könnte. Möglicherweise in Verbindung mit einer eventuell unbeabsichtigt angehakten Option.

                              Jedenfalls passt die Reaktivierung pet Briefpost nicht mehr in die heutige Zeit, in welcher angedacht ist, die Post nur noch 3 mal pro Woche zuzustellen. Und sich bis zu 14 Tage Zeit zu lassen, jedoch bei über 3 Tagen zu später Zahlung fälliger Steuern Säumniszuschläge zu erheben, zeugt von verkrusteten Strukturen. Wenn schon Briefpost, dann Absendung spätestens SOFORT (wird doch eh alles elektronisch gesteuert)!

                              Für Inhaber eines Händys sollte doch mit der heutigen Technik spätestes über eine Online-Legitimation Soforthilfe möglich sein.

                              Bei mir hat die Post 9 Tage gedauert. und ich wage es nicht mehr, irgendwelche Aktionen am Zugang zum Elsterkonto auszuprobieren. Daher sicherheitshalber auch keine Aktivierung mehr zu ElsterSecure, solange ich WISO zur Einholung von Belegen vom Finanzamt ermächtigt habe!

                              Mit 71 Jahren tut man sich bei Problemen einfach schwer(er), zumal der Kontakt zur Außenwelt ab etwa 3 Jahre nach dem Eintritt in die Rente drastisch reduziert wird und Hilfe von Außen immer schwieriger wird.

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                                #30
                                ... und ich wage es nicht mehr, irgendwelche Aktionen am Zugang zum Elsterkonto auszuprobieren
                                Es gab noch nie einen vernünftigen Grund, an einem funktionierenden Zugang zum ELSTER-Konto etwas zu ändern, es geht auch ohne ElsterSecure.

                                Die Zertifikatsverlängerung alle 3 Jahre sollte man auch im Rentenalter ohne fremde Hilfe hinbekommen, man wird rechtzeitig und mehrfach erinnert.

                                Ich bin deutlich älter als 71 !
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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