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Verlustvortrag Erststudium mit Einkommen

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  • stiller
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    AW: Verlustvortrag Erststudium mit Einkommen

    Zu dieser Problematik wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren gewähleten Volksvertreter! Hier werden Gesetze nur technisch umgesetzt.

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  • schlAwirinho
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Erststudium mit Einkommen

    Was genau meinen Sie mit individueller Leistungsfähigkeit?

    Ich fordere gar keine Subventionen durch das Steuerrecht, ich finde es nur schwierig, einigen diese Subventionen einzuräumen, anderen dagegen nicht - insbesondere vor dem Hintergrund, wer davon profitiert.
    Und leider habe ich selbst erfahren, dass man auch an anderer Stelle, außerhalb des Steuerrechts, eher benachteiligt ist, wenn man während des Studiums arbeitet/arbeiten muss, um sich das Studium zu finanzieren und nicht Mutti und Vati auf der Tasche zu liegen - ganz zu schweigen davon, dass das dem eigentlichen Studium auch nicht immer superzuträglich ist.

    Schöne Grüße

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Erststudium mit Einkommen

    Zitat von schlAwirinho Beitrag anzeigen
    Auf mich wirkt das ganze wie eine Regelung, die die "Reichen" noch reicher macht und denjenigen, die ihr Studium selbst finanzieren müssen, daraus am Ende noch wieder einen Strick zieht. Aber vllt. durchschaue ich das ganze System auch nicht so recht (halte ich auch nicht für unwahrscheinlich).

    Danke für die Hilfe.
    Das System bezweckt eine Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit. Was Sie aber EIGENTLICH hier erwarten, dass Sie hier durch eine Regelung im Einkommensteuerrecht subventioniert werden oder Sozialleistungen erhalten. Zwar passiert das auch an der einen oder anderen Stelle im Einkommensteuerrecht, aber grundsätzlich sollte dafür der Platz dort sein, wo es hingehört, nämlich in entsprechenden Gesetzen und Programmen AUßERHALB des Steuerrechts wie z.B. Bafög etc.

    Sie haben zwar zu Recht darauf hingewiesen, dass Sie das System vielleicht nicht so ganz durchschauen. Aber von vorneherein ohne Kennen der Hintergründe immer feste druf ist ja vielleicht auch nicht so das Wahre, oder ?

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Erststudium mit Einkommen

    Hallo,

    Die KV sind Sonderausgaben. Da gibt es mit Sicherheit keinen Widerspruch

    Gruß FIGUL

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  • schlAwirinho
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Erststudium mit Einkommen

    Hallo,

    ja, komplett durchgelesen + weitere Links. Empfand ich aber größtenteils nicht als hilfreich.
    Ich weiß auch, dass man vieles im Internet finden kann. Größtenteils kann man da aber eben auch immer widersprüchliche Aussagen finden (so auch bei der Krankenversicherung).
    Schlussendlich kann ich festhalten, dass sich das ganze für mich nicht lohnen wird, da die Einnahmen aus 2012, auch wenn sie steuerfrei sind, die Verluste aus 2011 und 2012 wett machen.
    Auf mich wirkt das ganze wie eine Regelung, die die "Reichen" noch reicher macht und denjenigen, die ihr Studium selbst finanzieren müssen, daraus am Ende noch wieder einen Strick zieht. Aber vllt. durchschaue ich das ganze System auch nicht so recht (halte ich auch nicht für unwahrscheinlich).

    Danke für die Hilfe.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Erststudium mit Einkommen

    Hallo,

    Nein, Sonerausgaben, kann man auch selbst im Internet in Erfahrung bringen
    Hast du überhaupt den vorherigen Link mal angeschaut?

    Gruß FIGUL

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  • schlAwirinho
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Erststudium mit Einkommen

    Hallo,

    wie sieht es denn eigentlich mit der studentischen Krankenversicherung aus? Sind das auch Werbungskosten?

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Erststudium mit Einkommen

    Hallo,
    Einnahmen aus sebstständiger Tätigkeit oder Gewerbe zählen auch dazu.
    Werbungskosten in der Anlage N beziehen sich auf AN.
    400 €-Jobs zählen NICHT dazu.
    Ob der Verlustvortrag von den Einnahmen des Folgejahres aufgezehrt wird, weißt nur du. Da du ja deinen Verlustvortrag und dein Einkommen kennst.

    Gruß FIGUL

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  • schlAwirinho
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Erststudium mit Einkommen

    Hallo,

    die Einnahmen sind aber ebenfalls alle anzuführen?
    Bezüglich der Einrichtung gehe ich davon aus, dass ich mit meiner Vermutung richtig liege.
    Wenn ich nun für das Jahr 2011 einen Verlustvortrag geltend mache, muss ich für das Jahr 2012 ja ebenfalls eine Erklärung abgeben, um den Verlust weiter geltend zu machen. Fressen die Einnahmen aus 6.000 Euro dann nicht den Verlustvortrag auf?

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Erststudium mit Einkommen

    Hallo,

    Zitat:"was genau soll ich denn angeben?"
    Das wäre Steuerberatung, und die ist nicht erlaubt.
    Du kannst davon ausgehen, dass die Hinweise zu den Fahrten korrekt sind.
    Du findest viel im Internet. Hier ein Link zu WK Weiterbildung

    http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0063.htm

    Gruß FIGUL

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  • schlAwirinho
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Erststudium mit Einkommen

    Hallo,

    was genau soll ich denn angeben?
    Für alles, was mit Universität und Umzug zu tun hat, habe ich Belege.
    Ist das mit den Fahrten, so wie ich es geschildert habe, denn korrekt?

    Besten Gruß

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Erststudium mit Einkommen

    Hallo,

    Na, dann gebe das mal so an. Belege wirst du noch haben?

    Gruß Figul

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  • schlAwirinho
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Erststudium mit Einkommen

    Hallo,

    Für die Arbeit in den Jahren 2012/13 wurden die Daten an die Finanzverwaltung übermittelt.
    Für die Arbeit im Jahr 2011 meine ich mich zu erinnern, keine Lohnsteuerkarte abgegeben zu haben. Der Verdienst lag in diesem Jahr auch nur bei ca. 1500 Euro. Im gleichen Jahr bin ich für mein Masterstudium in eine andere Stadt gezogen. Für die Bewerbungen an den Universitäten, Semesterbeitrag, Studiengebühr und Materialien stehe ich dort schon bei Kosten für 800 Euro. Die Frage für mich ist nun, was ich zudem noch anrechnen kann. Ich habe bspw. gelesen, dass man die Fahrt von Wohnung zu Universität und zurück pauschal mit 0,30€ je km anrechnen kann, ganz egal wie man dort hingelangt ist (was für mich angesichts eines Semestertickets, welches im Semesterbeitrag enthalten ist, ziemlich unsinnig erscheint). Bei 4 Tagen Uni die Woche + 2 Mal Samstags Gruppenübung + 1 Mal Einführungsveranstaltung und 10 Wochen Vorlesungen im WS 11/12 sowie einer Entfernung von 12,2 km (Autoroute Maps) macht das gute 300 Euro.
    Da ich nicht direkt eine neue Wohnung fand, mein Zimmer im alten Studienort aber schon weitervermietet war, musste ich alle meine Möbel, Kisten, usw. bei meinen Eltern zwischenlagern. Daher bin ich im Prinzip zwei Mal "umgezogen", inkl. Transporter-Mieten und Sprit. Am neuen Studienort waren Schufa-Auskunft, Namensschilder, Ummeldung und Nachsendeauftrag nötig.
    Da die Anrechnung nur studienbezogene Sachen betrifft, gehe ich davon aus, dass die diversen Einrichtungssachen, die nötig waren, da ich zuvor in einer WG und nun allein wohnte, keine Rolle spielen?!

    Besten Dank für alle Antworten.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Erststudium mit Einkommen

    Hallo,
    war der Job auf 400€-Basis oder gingen die ca.6500 auf Steuerkarte?
    Im Fall2 müssen die Werbungskosten darüber liegen,wie du richtig erkannt hast

    Gruß FIGUL

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  • schlAwirinho
    antwortet
    AW: Verlustvortrag Erststudium mit Einkommen

    Hallo,

    anknüpfend an die ursprüngliche Situation:
    im Gegensatz zum Vorposter befand ich mich im Masterstudium, welches als Zweitstudium gilt, sofern ich das richtig verstanden habe. Damit würde das Ansetzen der Studienkosten als Werbungskosten in Frage kommen. Auch ich habe während meines Studiums allerdings immer nebenbei gearbeitet, wobei ich aufs Jahr maximal ca. 6.500 Euro verdient habe. Die Studienkosten liegen aber aller Wahrscheinlichkeit nach unter dieser Marke.
    Ist demnach eine nachträgliche Erklärung sinnlos, da kein Verlust und damit kein Verlustvortrag vorliegen?

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