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Unterhalt nur bei Einzelveranlagung von Ehepartnern ?

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    #16
    AW: Unterhalt nur bei Einzelveranlagung von Ehepartnern ?

    Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
    BGH-Urteile interessieren dem FA naturgemäß recht wenig. Wenn die Unterschrift des (Ex-)Ehegatten fehlt, erkennt das FA die Zahlungen nicht an.
    Wieso das ? Selbst wenn es so wäre: Es gibt auch das BFH-Urteil III R 103/87 vom 10.01.1992, das im Bundessteuerblatt steht (S. 297) und damit eine Verwaltungsanweisung darstellt. Ein anderes Problem ist natürlich, dass, wenn die Unterschrift fehlt, nicht immer klar ist, ob der andere Ehegatte tatsächlich keine Einkünfte hatte, da er ja keine Aussage macht.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #17
      AW: Unterhalt nur bei Einzelveranlagung von Ehepartnern ?

      @ Picard777: Du bringst hier was durcheinander.

      In dem von dir genannten Urteil, gehts um die ZusVlg, wenn ein Ehegatte keine Einkünfte hat. Die kann der andere Ehegatte, der keine Einkünfte hat nicht verweigern. Das gilt für die Jahre, in denen die Ehegatten noch nicht getrennt waren.

      Wir reden aber von der Anlage U. Wenn der (Ex-)Ehegatte die Anlage U nicht unterschreibt, gibts keine Sonderausgaben.
      Mfg

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        #18
        AW: Unterhalt nur bei Einzelveranlagung von Ehepartnern ?

        Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
        @ Picard777: Du bringst hier was durcheinander.
        Wir reden aber von der Anlage U. Wenn der (Ex-)Ehegatte die Anlage U nicht unterschreibt, gibts keine Sonderausgaben.
        Danke sehr.

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          #19
          AW: Unterhalt nur bei Einzelveranlagung von Ehepartnern ?

          Sorry für die Verwirrung, Elster-Tester hat natürlich Recht. Siehe z.B. BFH X R 137/88.
          Schönen Gruß

          Picard777

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            #20
            AW: Unterhalt nur bei Einzelveranlagung von Ehepartnern ?

            Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
            BGH-Urteile interessieren dem FA naturgemäß recht wenig.
            Ob nun BGH-, BFH- oder EuGH-Urteile das FA nicht interessieren ist irrelevant!
            Das BGH-Urteil bindet den/die/das Ex-Partner! Und ERZWINGT so die Unterschrift.
            Mit freundlichen Grüßen
            gez. D. Cremer

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              #21
              AW: Unterhalt nur bei Einzelveranlagung von Ehepartnern ?

              Sag ich doch, siehe BFH :-)
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                #22
                AW: Unterhalt nur bei Einzelveranlagung von Ehepartnern ?

                @DC1961-1: Du hast offenbar das von Picard zitierte Urteil nicht durchgelesen.
                Mfg

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