AW: Unterhalt nur bei Einzelveranlagung von Ehepartnern ?
Wieso das ? Selbst wenn es so wäre: Es gibt auch das BFH-Urteil III R 103/87 vom 10.01.1992, das im Bundessteuerblatt steht (S. 297) und damit eine Verwaltungsanweisung darstellt. Ein anderes Problem ist natürlich, dass, wenn die Unterschrift fehlt, nicht immer klar ist, ob der andere Ehegatte tatsächlich keine Einkünfte hatte, da er ja keine Aussage macht.
Zitat von Elster-Tester
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