AW: Unterhalt nur bei Einzelveranlagung von Ehepartnern ?
	
		
			
			
				
	
Wieso das ? Selbst wenn es so wäre: Es gibt auch das BFH-Urteil III R 103/87 vom 10.01.1992, das im Bundessteuerblatt steht (S. 297) und damit eine Verwaltungsanweisung darstellt. Ein anderes Problem ist natürlich, dass, wenn die Unterschrift fehlt, nicht immer klar ist, ob der andere Ehegatte tatsächlich keine Einkünfte hatte, da er ja keine Aussage macht.
							
						
					
					Zitat von Elster-Tester
					
						
						
							
							
							
							
								
								
								
								
									Beitrag anzeigen
								
							
						
					
				
				
			
		

Kommentar