In meinem Ausdruck der Elektron. Lohnsteuerbescheinigung sind neben den Zeilen 1. bis 41. auf einer weiteren Seite auch noch die Zeilen 08.2 ; 09.2; 29.2; 30.2; 31.2; 32.2; 08.3; 09.3; 29.3; 30.3; 31.3; 32.3 aufgeführt; wie muss ich denn diese Zeilen (.2 bzw. .3) in meiner Steuererklärung verarbeiten?
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elektron. Lohnsteuerbescheinigung
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AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung
Hallo franzalfred,
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AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenDie Bescheinigung hat nur eine Seite.
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AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung
Zitat von stiller Beitrag anzeigenHallo franzalfred,
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AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung
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AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung
Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
natürlich bist du in einem Unterforum, aber im FALSCHEN. Frag doch mal deinen AG, was das bedeuten soll 8.2 u.s.w. Ich denke mal hier weiß das keiner
Gruß FIGUL
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AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung
(Was ich bisher nicht antworten wollte: Zeilennummern haben in der Regel auch eine Erläuterung in Klartext. Du hast also eine ganz exotische Lohnsteuerbescheinigung, kannst uns aber nicht verraten was da drinnen steht? Hast Du vielleicht mehrere Lohnsteuerbescheinigungen, evtl. sogar vom gleichen Arbeitgeber? Betriebsrente? Mit Zeilennummern brauchst Du uns jedenfalls nicht kommen, wenn Du was hast was sonst keiner hat.)
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AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung
Zitat von franzalfred Beitrag anzeigenbevor ich meinen Arbeitgeber frage, wende ich mich sicher doch besser gleich an mein Finanzamt, schließlich macht der Arbeitgeber keine Steuererklärung; warum sollte das eigentlich keiner in diesem Forum wissen, was zusätzliche Zeilen wie 8.2. oder 8.3. bedeuten, so geheimnisvoll kann es doch nicht sein, wenn ein sicher nicht so kleiner Arbeitgeber diese Informationen per elektronischer Lohnsteuerbescheinigung an seine Mitarbeiter versendet.
Wenn du wissen willst, was die Zeilen bedeuten, dann frag deinen AG.
Schließlich kann der nicht einfach irgendwas bescheinigen ohne zu wissen, was das bedeutet.Mfg
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AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung
"ranzalfred
bevor ich meinen Arbeitgeber frage, wende ich mich sicher doch besser gleich an mein Finanzamt, schließlich macht der Arbeitgeber keine Steuererklärung; warum sollte das eigentlich keiner in diesem Forum wissen, was zusätzliche Zeilen wie 8.2. oder 8.3. bedeuten, so geheimnisvoll kann es doch nicht sein, wenn ein sicher nicht so kleiner Arbeitgeber diese Informationen per elektronischer Lohnsteuerbescheinigung an seine Mitarbeiter versendet."
Wieder falsch, wie der Eintrag im Unterforum!
Das FA weiss nicht, was der AG abführt, bescheinigt oder was auch immer.
Das Nutzer-Forum und das FA sind die falsche Adresse!Gruss (S)stiller
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AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenDie Sache ist doch ganz einfach: Du musst die Lohnsteuerbescheinigung, Zeilen 1 bis 33, in die Steuererklärung übertragen.
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AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung
Nochmal,
frag Deinen AG!Gruss (S)stiller
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AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung
stiller hat Recht: Die TEXTZIFFERN 1-33 sind von der Finanzverwaltung festgelegt, der Rest ist freiwillig und mehr oder weniger vom Arbeitgeber FREI eintragbar. Wenn Du nun Fragen zum "Rest" hast, ist das Finanzamt wahrscheinlich genauso schlau wie Du, was der Arbeitgeber Dir, uns und dem Finanzamt damit sagen wollte. Also kann es logischerweise nur EINEN Ansprechpartner geben ...Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
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