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elektron. Lohnsteuerbescheinigung

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    elektron. Lohnsteuerbescheinigung

    In meinem Ausdruck der Elektron. Lohnsteuerbescheinigung sind neben den Zeilen 1. bis 41. auf einer weiteren Seite auch noch die Zeilen 08.2 ; 09.2; 29.2; 30.2; 31.2; 32.2; 08.3; 09.3; 29.3; 30.3; 31.3; 32.3 aufgeführt; wie muss ich denn diese Zeilen (.2 bzw. .3) in meiner Steuererklärung verarbeiten?

    #2
    AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung

    Die Bescheinigung hat nur eine Seite.

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      #3
      AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung

      Hallo franzalfred,
      Sie befinden sich einem Unterforum:
      Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)

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      Gruss (S)stiller
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      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
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        #4
        AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Die Bescheinigung hat nur eine Seite.
        Da irren Sie, meine Bescheinigung hat zwei Seiten und auf der zweiten Seite sind die in meiner Originalanfrage aufgeführten .2 und .3 Ziffern dokumentiert

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          #5
          AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung

          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
          Hallo franzalfred,
          Sie befinden sich einem Unterforum:
          Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)

          Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.

          Ich vermute, Sie sind KEIN Arbeitgeber!

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          das mag sein, dass ich in einem Unterforum bin, beantwortet aber nicht meine Frage; natürlich bin ich kein Arbeitgeber; Benutzer L.E: Fant behauptet, es gäbe nur eine Seite aber ich habe zwei Seiten von meinem Arbeitgeber und auf der zweiten Seite sind die in der Originalnachricht zitierten zusätzlichen Zeilennummern.

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            #6
            AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung

            Hallo,

            natürlich bist du in einem Unterforum, aber im FALSCHEN. Frag doch mal deinen AG, was das bedeuten soll 8.2 u.s.w. Ich denke mal hier weiß das keiner

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung

              Wenden Sie sich an:
              https://www.elster.de/hotline_nw.php

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                #8
                AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung

                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                Hallo,

                natürlich bist du in einem Unterforum, aber im FALSCHEN. Frag doch mal deinen AG, was das bedeuten soll 8.2 u.s.w. Ich denke mal hier weiß das keiner

                Gruß FIGUL
                bevor ich meinen Arbeitgeber frage, wende ich mich sicher doch besser gleich an mein Finanzamt, schließlich macht der Arbeitgeber keine Steuererklärung; warum sollte das eigentlich keiner in diesem Forum wissen, was zusätzliche Zeilen wie 8.2. oder 8.3. bedeuten, so geheimnisvoll kann es doch nicht sein, wenn ein sicher nicht so kleiner Arbeitgeber diese Informationen per elektronischer Lohnsteuerbescheinigung an seine Mitarbeiter versendet.

                Kommentar


                  #9
                  AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung

                  Die Sache ist doch ganz einfach: Du musst die Lohnsteuerbescheinigung, Zeilen 1 bis 33, in die Steuererklärung übertragen.

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                    #10
                    AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung

                    (Was ich bisher nicht antworten wollte: Zeilennummern haben in der Regel auch eine Erläuterung in Klartext. Du hast also eine ganz exotische Lohnsteuerbescheinigung, kannst uns aber nicht verraten was da drinnen steht? Hast Du vielleicht mehrere Lohnsteuerbescheinigungen, evtl. sogar vom gleichen Arbeitgeber? Betriebsrente? Mit Zeilennummern brauchst Du uns jedenfalls nicht kommen, wenn Du was hast was sonst keiner hat.)

                    Kommentar


                      #11
                      AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung

                      Zitat von franzalfred Beitrag anzeigen
                      bevor ich meinen Arbeitgeber frage, wende ich mich sicher doch besser gleich an mein Finanzamt, schließlich macht der Arbeitgeber keine Steuererklärung; warum sollte das eigentlich keiner in diesem Forum wissen, was zusätzliche Zeilen wie 8.2. oder 8.3. bedeuten, so geheimnisvoll kann es doch nicht sein, wenn ein sicher nicht so kleiner Arbeitgeber diese Informationen per elektronischer Lohnsteuerbescheinigung an seine Mitarbeiter versendet.
                      Das FA hat die Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgestellt, sondern der AG.
                      Wenn du wissen willst, was die Zeilen bedeuten, dann frag deinen AG.
                      Schließlich kann der nicht einfach irgendwas bescheinigen ohne zu wissen, was das bedeutet.
                      Mfg

                      Kommentar


                        #12
                        AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung

                        "ranzalfred
                        bevor ich meinen Arbeitgeber frage, wende ich mich sicher doch besser gleich an mein Finanzamt, schließlich macht der Arbeitgeber keine Steuererklärung; warum sollte das eigentlich keiner in diesem Forum wissen, was zusätzliche Zeilen wie 8.2. oder 8.3. bedeuten, so geheimnisvoll kann es doch nicht sein, wenn ein sicher nicht so kleiner Arbeitgeber diese Informationen per elektronischer Lohnsteuerbescheinigung an seine Mitarbeiter versendet."

                        Wieder falsch, wie der Eintrag im Unterforum!
                        Das FA weiss nicht, was der AG abführt, bescheinigt oder was auch immer.
                        Das Nutzer-Forum und das FA sind die falsche Adresse!
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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                          #13
                          AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung

                          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                          Die Sache ist doch ganz einfach: Du musst die Lohnsteuerbescheinigung, Zeilen 1 bis 33, in die Steuererklärung übertragen.
                          das hätte ich jetzt nicht gewusst; aber im Ernst, das ist nicht die Lösung des Problems; die Übertragung in die Steuererklärung hat längst stattgefunden, es bleiben die o.g. Ziffern der zweiten Seite, die eben nicht eingetragen werden können.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung

                            Nochmal,
                            frag Deinen AG!
                            Gruss (S)stiller
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                              #15
                              AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung

                              stiller hat Recht: Die TEXTZIFFERN 1-33 sind von der Finanzverwaltung festgelegt, der Rest ist freiwillig und mehr oder weniger vom Arbeitgeber FREI eintragbar. Wenn Du nun Fragen zum "Rest" hast, ist das Finanzamt wahrscheinlich genauso schlau wie Du, was der Arbeitgeber Dir, uns und dem Finanzamt damit sagen wollte. Also kann es logischerweise nur EINEN Ansprechpartner geben ...
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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