In meinem Ausdruck der Elektron. Lohnsteuerbescheinigung sind neben den Zeilen 1. bis 41. auf einer weiteren Seite auch noch die Zeilen 08.2 ; 09.2; 29.2; 30.2; 31.2; 32.2;   08.3; 09.3; 29.3; 30.3; 31.3; 32.3 aufgeführt; wie muss ich denn diese Zeilen (.2 bzw. .3) in meiner Steuererklärung verarbeiten?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
elektron. Lohnsteuerbescheinigung
				
					Einklappen
				
			
		
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 AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung
 
 Hallo franzalfred,
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 AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung
 
 Da irren Sie, meine Bescheinigung hat zwei Seiten und auf der zweiten Seite sind die in meiner Originalanfrage aufgeführten .2 und .3 Ziffern dokumentiertZitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenDie Bescheinigung hat nur eine Seite.
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 AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung
 
 das mag sein, dass ich in einem Unterforum bin, beantwortet aber nicht meine Frage; natürlich bin ich kein Arbeitgeber; Benutzer L.E: Fant behauptet, es gäbe nur eine Seite aber ich habe zwei Seiten von meinem Arbeitgeber und auf der zweiten Seite sind die in der Originalnachricht zitierten zusätzlichen Zeilennummern.Zitat von stiller Beitrag anzeigenHallo franzalfred,
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 AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung
 
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 AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung
 
 bevor ich meinen Arbeitgeber frage, wende ich mich sicher doch besser gleich an mein Finanzamt, schließlich macht der Arbeitgeber keine Steuererklärung; warum sollte das eigentlich keiner in diesem Forum wissen, was zusätzliche Zeilen wie 8.2. oder 8.3. bedeuten, so geheimnisvoll kann es doch nicht sein, wenn ein sicher nicht so kleiner Arbeitgeber diese Informationen per elektronischer Lohnsteuerbescheinigung an seine Mitarbeiter versendet.Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
 
 natürlich bist du in einem Unterforum, aber im FALSCHEN. Frag doch mal deinen AG, was das bedeuten soll 8.2 u.s.w. Ich denke mal hier weiß das keiner
 
 Gruß FIGUL
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 AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung
 
 (Was ich bisher nicht antworten wollte: Zeilennummern haben in der Regel auch eine Erläuterung in Klartext. Du hast also eine ganz exotische Lohnsteuerbescheinigung, kannst uns aber nicht verraten was da drinnen steht? Hast Du vielleicht mehrere Lohnsteuerbescheinigungen, evtl. sogar vom gleichen Arbeitgeber? Betriebsrente? Mit Zeilennummern brauchst Du uns jedenfalls nicht kommen, wenn Du was hast was sonst keiner hat.)
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 AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung
 
 Das FA hat die Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgestellt, sondern der AG.Zitat von franzalfred Beitrag anzeigenbevor ich meinen Arbeitgeber frage, wende ich mich sicher doch besser gleich an mein Finanzamt, schließlich macht der Arbeitgeber keine Steuererklärung; warum sollte das eigentlich keiner in diesem Forum wissen, was zusätzliche Zeilen wie 8.2. oder 8.3. bedeuten, so geheimnisvoll kann es doch nicht sein, wenn ein sicher nicht so kleiner Arbeitgeber diese Informationen per elektronischer Lohnsteuerbescheinigung an seine Mitarbeiter versendet.
 Wenn du wissen willst, was die Zeilen bedeuten, dann frag deinen AG.
 Schließlich kann der nicht einfach irgendwas bescheinigen ohne zu wissen, was das bedeutet.Mfg
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 AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung
 
 "ranzalfred
 bevor ich meinen Arbeitgeber frage, wende ich mich sicher doch besser gleich an mein Finanzamt, schließlich macht der Arbeitgeber keine Steuererklärung; warum sollte das eigentlich keiner in diesem Forum wissen, was zusätzliche Zeilen wie 8.2. oder 8.3. bedeuten, so geheimnisvoll kann es doch nicht sein, wenn ein sicher nicht so kleiner Arbeitgeber diese Informationen per elektronischer Lohnsteuerbescheinigung an seine Mitarbeiter versendet."
 
 Wieder falsch, wie der Eintrag im Unterforum!
 Das FA weiss nicht, was der AG abführt, bescheinigt oder was auch immer.
 Das Nutzer-Forum und das FA sind die falsche Adresse!Gruss (S)stiller
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 AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung
 
 das hätte ich jetzt nicht gewusst; aber im Ernst, das ist nicht die Lösung des Problems; die Übertragung in die Steuererklärung hat längst stattgefunden, es bleiben die o.g. Ziffern der zweiten Seite, die eben nicht eingetragen werden können.Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenDie Sache ist doch ganz einfach: Du musst die Lohnsteuerbescheinigung, Zeilen 1 bis 33, in die Steuererklärung übertragen.
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 AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung
 
 Nochmal,
 frag Deinen AG!Gruss (S)stiller
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 AW: elektron. Lohnsteuerbescheinigung
 
 stiller hat Recht: Die TEXTZIFFERN 1-33 sind von der Finanzverwaltung festgelegt, der Rest ist freiwillig und mehr oder weniger vom Arbeitgeber FREI eintragbar. Wenn Du nun Fragen zum "Rest" hast, ist das Finanzamt wahrscheinlich genauso schlau wie Du, was der Arbeitgeber Dir, uns und dem Finanzamt damit sagen wollte. Also kann es logischerweise nur EINEN Ansprechpartner geben ...Schönen Gruß
 
 Picard777
 
 P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
 
 Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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