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das kann aber ein Weilchen dauern ... da für den Bescheinigungsabruf alle Daten auf separaten Servern zur Verfügung gestellt werden.
Der Bescheinigungs-Abruf ist ja derzeit etwas ins Stocken geraten, deshalb wollte ich mal nachsehen, ob die Lohnsteuer-Bescheinigung für 2017 schon da ist (sollte nach Auskunft des Betriebsstätten-Finanzamtes jetzt kommen). Aber, MEIN ELSTER sagt mir, dass ich keine Berechtigung habe, die Bescheinigungen abzurufen, denn
Zitat von ELSTER
Voraussetzung ist eine Registrierung mit Ihrer Identifikationsnummer oder Organisations-Steuernummer. Eine Registrierung mit persönlicher Steuernummer ist nicht ausreichend.
Der Elster-Zugang ist vor längerer Zeit angelegt worden, kann es daran liegen? Und was müsste passieren, damit der Bescheinigungs-Abruf ermöglicht wird?
eine Registrierung mit deiner persönlichen Identifikationsnummer sollte das Problem lösen.
Damit ist die Steuer-ID gemeint? Und wenn es die nicht gibt, weil es sich z. B. um einen Staatsangehörigen eines anderen EU-Landes handelt, wie kommt der dann an seine Bescheinigungen? Kriegt der die per Post zugeschickt?
Damit ist die Steuer-ID gemeint? Und wenn es die nicht gibt, weil es sich z. B. um einen Staatsangehörigen eines anderen EU-Landes handelt, wie kommt der dann an seine Bescheinigungen? Kriegt der die per Post zugeschickt?
Hallo berend47533,
ja es ist die Id.-Nummer die das BZSt verschickt.
Die Zusendung per Post oder persönlichen Übergabe an den AN liegt ja in der Pflicht des Arbeitgebers.
Die Zusendung per Post oder persönlichen Übergabe an den AN liegt ja in der Pflicht des Arbeitgebers
Klar, nur ist der AG dieser Pflicht bisher ja nicht nachgekommen, deshalb auch dieser ganze Zirkus. Ich werde mich dann nochmal mit dem Betriebsstätten-Finanzamt in Verbindung setzen.
Ob er deutscher Staatsangehöriger ist oder Vulkanier, ist doch Jacke wie Hose. Die entscheidende Frage ist, ob der Vulkanier (auch) einen Wohnsitz in Deutschland hat ...
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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