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Lohnsteuerbescheinigung 2017 nicht erstellt?

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    #16
    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    das kann aber ein Weilchen dauern ... da für den Bescheinigungsabruf alle Daten auf separaten Servern zur Verfügung gestellt werden.
    Der Bescheinigungs-Abruf ist ja derzeit etwas ins Stocken geraten, deshalb wollte ich mal nachsehen, ob die Lohnsteuer-Bescheinigung für 2017 schon da ist (sollte nach Auskunft des Betriebsstätten-Finanzamtes jetzt kommen). Aber, MEIN ELSTER sagt mir, dass ich keine Berechtigung habe, die Bescheinigungen abzurufen, denn
    Zitat von ELSTER
    Voraussetzung ist eine Registrierung mit Ihrer Identifikationsnummer oder Organisations-Steuernummer. Eine Registrierung mit persönlicher Steuernummer ist nicht ausreichend.
    Der Elster-Zugang ist vor längerer Zeit angelegt worden, kann es daran liegen? Und was müsste passieren, damit der Bescheinigungs-Abruf ermöglicht wird?

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      #17
      Hallo berend47533,

      eine Registrierung mit deiner persönlichen Identifikationsnummer sollte das Problem lösen.

      Tschüß

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        #18
        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        eine Registrierung mit deiner persönlichen Identifikationsnummer sollte das Problem lösen.
        Damit ist die Steuer-ID gemeint? Und wenn es die nicht gibt, weil es sich z. B. um einen Staatsangehörigen eines anderen EU-Landes handelt, wie kommt der dann an seine Bescheinigungen? Kriegt der die per Post zugeschickt?

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          #19
          Zitat von berend47533 Beitrag anzeigen
          Damit ist die Steuer-ID gemeint? Und wenn es die nicht gibt, weil es sich z. B. um einen Staatsangehörigen eines anderen EU-Landes handelt, wie kommt der dann an seine Bescheinigungen? Kriegt der die per Post zugeschickt?
          Hallo berend47533,

          ja es ist die Id.-Nummer die das BZSt verschickt.
          Die Zusendung per Post oder persönlichen Übergabe an den AN liegt ja in der Pflicht des Arbeitgebers.

          Tschüß

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            #20
            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            ja es ist die Id.-Nummer die das BZSt verschickt.
            Alles klar, vielen Dank.
            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            Die Zusendung per Post oder persönlichen Übergabe an den AN liegt ja in der Pflicht des Arbeitgebers
            Klar, nur ist der AG dieser Pflicht bisher ja nicht nachgekommen, deshalb auch dieser ganze Zirkus. Ich werde mich dann nochmal mit dem Betriebsstätten-Finanzamt in Verbindung setzen.

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              #21
              Ob er deutscher Staatsangehöriger ist oder Vulkanier, ist doch Jacke wie Hose. Die entscheidende Frage ist, ob der Vulkanier (auch) einen Wohnsitz in Deutschland hat ...
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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