AW: Lohnsteuerklasse 6 durch 2. Arbeitgeber beim Hauptarbeitgeber bekommen.
Hallo Dennis,
willkommen zurück nach der letzten Lohn- und Gehaltsabrechnung, mit der nichts besser wurde.
Ihnen wird hier ja schon von allen Seiten eingebläut, dass Ihr aktueller Arbeitgeber tätig werden MUSS.
Spielen wir trotzdem Ihre Idee der Sperrung durch:
Sie setzen Ihren alten Arbeitgeber auf Antrag bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt auf Ihre persönliche Negativliste.
Der kann sich langsam ein Omlette darauf backen, weil er Sie nur mit St-Kl VI abrechnen kann, was er sowieso nicht mehr will.
ABER
NICHT St.-Kl I für den alten Arbeitgeber bedeutet NICHT St.-Kl I für den aktuellen Arbeitgeber!!!
Sie können beliebig viele Arbeitsverhältnisse mit St.-Kl VI haben. Und glauben Sie mir, ich kenne solche Fälle aus der täglichen Praxis.
Ihre Steuerklasse wird sich durch diese Sperrung keinen Deut ändern!
Sie werden nun sagen: Aber ich brauche doch einen HAUPTarbeitgeber, und nicht nur NEBENarbeitgeber.
Genau deshalb muss Ihr aktueller Arbeitgeber Sie als Hauptarbeitgeber anmelden - siehe oben . . .
Hallo Dennis,
willkommen zurück nach der letzten Lohn- und Gehaltsabrechnung, mit der nichts besser wurde.
Ihnen wird hier ja schon von allen Seiten eingebläut, dass Ihr aktueller Arbeitgeber tätig werden MUSS.
Spielen wir trotzdem Ihre Idee der Sperrung durch:
Sie setzen Ihren alten Arbeitgeber auf Antrag bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt auf Ihre persönliche Negativliste.
Der kann sich langsam ein Omlette darauf backen, weil er Sie nur mit St-Kl VI abrechnen kann, was er sowieso nicht mehr will.
ABER
NICHT St.-Kl I für den alten Arbeitgeber bedeutet NICHT St.-Kl I für den aktuellen Arbeitgeber!!!
Sie können beliebig viele Arbeitsverhältnisse mit St.-Kl VI haben. Und glauben Sie mir, ich kenne solche Fälle aus der täglichen Praxis.
Ihre Steuerklasse wird sich durch diese Sperrung keinen Deut ändern!
Sie werden nun sagen: Aber ich brauche doch einen HAUPTarbeitgeber, und nicht nur NEBENarbeitgeber.
Genau deshalb muss Ihr aktueller Arbeitgeber Sie als Hauptarbeitgeber anmelden - siehe oben . . .
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