AW: Alter Arbeitgeber meldet unerlaubt erneut an, Steuerklasse 6
Wir hatten darüber auch erst Anfang dieses Jahres Kenntnis erlangt, über eine Online-Schulung, ebenfalls von HAUFE. Der Referent hatte mehrfach darauf hingewiesen. War auch mehr ein Hinweis, muss ja jeder selbst wissen.
Das ist erstmal korrekt. Dafür gibt es allerdings doch die Rückrechnungsfunktion, wodurch die korrigierten Beträge periodengerecht verrechnet und entsprechend gemeldet werden. Ich kann hier allerdings erst mal nur von SAP sprechen. Und wenn die Änderung der Lohnsteuermerkmale rückwirkend ab 01.01.2016 eingespielt wird, muss man noch nicht mal hinsichtlich der LStB tätig werden.
Es ist unkritisch und im Bereich des Möglichen, das AV unter dem neuen AG als HAG rückwirkend anzumelden. Und nachdem sämtliche Parteien dem AN hier insofern informiert hatten, dass eine rückwirkende Anmeldung unmöglich sei, sehe ich es aus berechtigt, das als Falschinformation zu bezeichnen...
Wie Elster-Tester bereits geantwortet hat. Es ist ein Unterschied einfach nur mit StKl 6 ohne ELStAM oder unter einem angemeldeten AV als NAG abzurechnen. Hatte ich aber bereits geschrieben (Kirchensteuer, Hinzurechnungsbeträge).
Zitat von Beamtenschweiß
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Zitat von Beamtenschweiß
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Es ist unkritisch und im Bereich des Möglichen, das AV unter dem neuen AG als HAG rückwirkend anzumelden. Und nachdem sämtliche Parteien dem AN hier insofern informiert hatten, dass eine rückwirkende Anmeldung unmöglich sei, sehe ich es aus berechtigt, das als Falschinformation zu bezeichnen...
Zitat von V. Liersee
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