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Jahres-Freibetrag niedriger als erwartet.

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    Jahres-Freibetrag niedriger als erwartet.

    Hallo,

    ich hoffe das mir jemand aus diesem Forum helfen kann.

    Ich habe eine Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßgung für das Jahr 2021 gestellt.und habe folgende Bestandteile zu den Werbungskosten angeben:

    Entfernungspauschale € 3.874,-
    Aufw. für Arbeitsmittel € 110,-
    Weitere Werbungskosten € 16,-
    Summe Werbungskosten € 4000,-

    Gemäß aktueller ELStAM beträgt mein Jahres-Freibetrag € 3.000,-. Es werden keine weiteren Angaben zur Berechnung gemacht.

    Ich habe die Suchmaschine verwendet. Wenn ich mich nicht irre, erklärt sich die Differenz in der Werbungskostenpauschale in Höhe von € 1.000,-.

    Meine Fragen:
    1. Wieso werden die € 1.000.- nicht wie beim "üblichen" Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigt? Dort werden stets die vollen Werbungskosten vom Bruttlohn abgezogen, um die Summe der Einküfte zu berechnen.
    2. Werden die € 1.000,- im Jahr 2022, wenn ich meine Lohnsteuererklärung für das Jahr 2021 erstelle, in der Berechnung meiner Einkünfte berücksichtig? Sonst würden die ja irgenwie fehlen.

    Ich bedanke mich für Eure Antwort auch wenn ich selbst nicht viel in diesem Forum beitragen kann. Ich verspreche aber, meinen Studenten im Büro in meinem Fachgebiet stets ebenso behilflich zu sein ;-) Karma und so...
    Zuletzt geändert von paulmann; 07.12.2020, 20:03.

    #2
    Ich habe jetzt rund 30 Minuten weiter Google bemüht, aber keine Antwort finden können. Nochmal zum Verständnis meiner Frage

    Ohne Steuer-Freibetrag:
    Bruttoarbeitslohn € 84.000,-
    Werbungskosten € 4.000,-
    Summe Einkünfte € 80.000,-

    Mit Steuer-Freibetrag
    Bruttoarbeitslohn € 84.000,-
    Werbungskosten € 3.000,-
    Summe Einkünfte € 81.000,-

    Differenz der Einkünfte: € 1.000,-

    Kommentar


      #3
      Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000,00 € ist in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet, Da er nicht zweimal gewährt werden darf,

      wird dein Jahresfreibetrag um diese 1.000,00 € gekürzt. Beim Lohnsteuerabzug werden also insgesamt 4.000,00 Werbungskosten berücksichtigt.

      Bei deiner Einkommensteuererklärung - So heißt die nun mal! - werden ebenfalls 4.000,00 € Werbungskosten berücksichtigt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Ich fürchte Du hast mich nicht verstanden. Bitte beachte auch meinen zweiten Beitrag.

        Ohne Steuer-Freibetrag (bisher) wurden stets die vollen € 4.000,- Werbungskosten vom Bruttoarbeitslohn abgezogen. Jetzt mit Steuer-Freibetrag werden nur € 3.000,- berücksichtigt. Wenn ich nun im Jahr 2022 meine Erklärung abgebe, habe ich dann Einkünfte in Höhe von € 81.000,- oder € 80.000,-?

        Kommentar


          #5
          Ich fürchte eher, du hast mich nicht verstanden!

          So sehen deine Tabellen richtig gerechnet aus:

          Ohne Steuer-Freibetrag:
          Bruttoarbeitslohn: € 84.000,-
          ab Werbungskosten € 4.000,-
          Summe Einkünfte € 80.000,-

          Mit Steuer-Freibetrag
          Bruttoarbeitslohn: € 84.000,-
          ab AN-Pauschbetrag € 1.000
          ab WK-Freibetrag: € 3.000,-
          Summe Einkünfte: € 80.000,-

          Differenz der Einkünfte: € 0
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ich fürchte eher, du hast mich nicht verstanden!
            [...]
            Mit Steuer-Freibetrag
            Bruttoarbeitslohn: € 84.000,-
            ab AN-Pauschbetrag € 1.000
            ab WK-Freibetrag: € 3.000,-
            Summe Einkünfte: € 80.000,-
            [...]
            Der AN-Pauschbetrag wird zu keinem Zeitpunkt in meinem Bescheid benannt. Es wurden immer die vollen Werbungskosten in Höhe von € 4.000,- abgezogen. Jetzt mit dem Freibetrag hingegen nicht.

            Warum ist das so? Mir stehen die € 4.000,- zu und zwar anteilig jeden Monat und nicht erst im Folgejahr mit meiner Erklärung.
            Zuletzt geändert von paulmann; 07.12.2020, 21:05.

            Kommentar


              #7
              Zitat von paulmann Beitrag anzeigen

              Der AN-Pauschbetrag wird zu keinem Zeitpunkt in meinem Bescheid benannt. Es wurden immer die vollen Werbungskosten in Höhe von € 4.000,- abgezogen. Jetzt mit dem Freibetrag hingegen nicht.
              Du vermischt zwei Dinge, die nichts miteinander zu tun haben, nämlich den Lohnsteuerabzug und die Veranlagung zur Einkommensteuer.

              Kommentar


                #8
                Zitat von multi Beitrag anzeigen

                Du vermischt zwei Dinge, die nichts miteinander zu tun haben, nämlich den Lohnsteuerabzug und die Veranlagung zur Einkommensteuer.
                Ich bin kein Profi und verstehe dich leider nicht.

                Mir geht es nur darum, dass mir 4000 € Werbungskosten entstehen und ich diese voll berücksichtigt haben möchte. Stand jetzt werden nur 3000 € berücksichtigt und meine Frage war, ob diese mit der Lohnsteuererklärung und dem daraus resuliterenden Bescheid berücksichtigt werden oder nicht.

                Stand jetzt tendiere ich dazu meinen Freibetrag zu widerrufen.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von paulmann Beitrag anzeigen

                  Ich bin kein Profi und verstehe dich leider nicht.

                  Mir geht es nur darum, dass mir 4000 € Werbungskosten entstehen und ich diese voll berücksichtigt haben möchte. Stand jetzt werden nur 3000 € berücksichtigt und meine Frage war, ob diese mit der Lohnsteuererklärung und dem daraus resuliterenden Bescheid berücksichtigt werden oder nicht.

                  Stand jetzt tendiere ich dazu meinen Freibetrag zu widerrufen.
                  In der Tabelle zur Einkommensteuer sind noch keine Werbungskosten berücksichtigt, daher werden bei der Veranlagung zur Einkommensteuer die vollen Werbungskosten berücksichtigt.

                  In der Tabelle für den Abzug der Lohnsteuer sind schon 1000 Euro Werbungskosten enthalten, deswegen ist der eingetragene Freibetrag entsprechend gemindert.

                  Eine Lohnsteuererklärung gibt es nicht.

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                    #10
                    Ich verstehe das nicht mit der Tabelle und ich weiß nicht wie ich es formulieren muss, damit ihr das versteht.

                    Ohne Steuer-Freibetrag:
                    Bruttoarbeitslohn € 84.000,-
                    Werbungskosten € 4.000,-
                    Summe Einkünfte € 80.000,-

                    Mit Steuer-Freibetrag
                    Bruttoarbeitslohn € 84.000,-
                    Werbungskosten € 3.000,-
                    Summe Einkünfte € 81.000,-

                    Warum werden nur die 3000 € und keine 4000 € berücksichtigt? Bisher habe ich in meinen Lohnsteuererklärungen immer 4000 € angegeben und diese wurden auch voll anerkannt. Warum jetzt nur 3000 €? Das macht doch keinen Sinn?






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                      #11
                      Ein Freibetrag hat mit der Einkommensteuererklärung (was vermutlich das ist, was du als Lohnsteuererklärung bezeichnest, vielleicht einfach mal lesen, wie sich das Formular nennt) nichts zu tun.

                      Davon abgesehen, dass der Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte zur Einkommensteuererklärung verpflichtet.

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                        #12
                        Es geht um deine Lohnsteuerermäßigung für 2021 und nicht um deine Einkommensteuererklärung. Wenn in den amtlichen Lohnsteuertabellen

                        automatisch 1.000,00 € Werbungskosten berücksichtigt werden, weil sie bereits in die Tabellen eingearbeitet sind und du 4.000,00 € Werbungskosten

                        geltend machst, kann beim Lohnsteuerabzug nur noch ein zusätzlicher Freibetrag von 3.000,00 € berücksichtigt werden, sonst würden ja beim

                        Lohnsteuerabzug 5.000,00 € Werbungskosten in Ansatz gebracht. Ist das denn das so schwierig zu verstehen ?

                        Wir sind ja überwiegend geduldige Menschen, aber mehr als dreimal werden wir dir das jetzt auch nicht erklären.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          charlie In meiner Einkommensteuererklärung gebe ich 4000 € an und in meinem Bescheid werden 4000 € berücksichtigt.

                          Jetzt wollte ich monatlich mehr Netto und habe 4000 € als Freibetrag angegeben. Warum werden diese nicht voll berücksichtigt? Mir stehen diese doch zu? Ich verstehe das nicht. Wo ist der Sinn nur 3000 € zu berücksichtigen, auch wenn mir 4000 € zustehen. Was hat das mit den Tabellen zu tun? Ich habe 4000 € Werbungskosten... und im o.g. Beispiel von 84.000 € Brutto, habe ich entsprechend ein Einkommen in Höhe von 80.000 € zu versteuern und nicht nicht von 81.000 €.

                          Ich bitte doch nur um eine eindeutige Erklärung. Ich würde es mir ja selbst anlesen, allerdings finde ich hierzu nichts.
                          Zuletzt geändert von paulmann; 07.12.2020, 22:30.

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                            #14
                            Auch ohne den Freibetrag würden schon 1.000 Euro berücksichtigt werden.

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                              Auch ohne den Freibetrag würden schon 1.000 Euro berücksichtigt werden.
                              Jetzt bin ich noch mehr verwirrt.

                              Gibt es eine Seite wo man diese Problematik selbst erlesen kann? Ich fürchte wir kommen hier nicht weiter.

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