Hallo,
ich hoffe das mir jemand aus diesem Forum helfen kann.
Ich habe eine Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßgung für das Jahr 2021 gestellt.und habe folgende Bestandteile zu den Werbungskosten angeben:
Entfernungspauschale € 3.874,-
Aufw. für Arbeitsmittel € 110,-
Weitere Werbungskosten € 16,-
Summe Werbungskosten € 4000,-
Gemäß aktueller ELStAM beträgt mein Jahres-Freibetrag € 3.000,-. Es werden keine weiteren Angaben zur Berechnung gemacht.
Ich habe die Suchmaschine verwendet. Wenn ich mich nicht irre, erklärt sich die Differenz in der Werbungskostenpauschale in Höhe von € 1.000,-.
Meine Fragen:
1. Wieso werden die € 1.000.- nicht wie beim "üblichen" Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigt? Dort werden stets die vollen Werbungskosten vom Bruttlohn abgezogen, um die Summe der Einküfte zu berechnen.
2. Werden die € 1.000,- im Jahr 2022, wenn ich meine Lohnsteuererklärung für das Jahr 2021 erstelle, in der Berechnung meiner Einkünfte berücksichtig? Sonst würden die ja irgenwie fehlen.
Ich bedanke mich für Eure Antwort auch wenn ich selbst nicht viel in diesem Forum beitragen kann. Ich verspreche aber, meinen Studenten im Büro in meinem Fachgebiet stets ebenso behilflich zu sein ;-) Karma und so...
ich hoffe das mir jemand aus diesem Forum helfen kann.
Ich habe eine Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßgung für das Jahr 2021 gestellt.und habe folgende Bestandteile zu den Werbungskosten angeben:
Entfernungspauschale € 3.874,-
Aufw. für Arbeitsmittel € 110,-
Weitere Werbungskosten € 16,-
Summe Werbungskosten € 4000,-
Gemäß aktueller ELStAM beträgt mein Jahres-Freibetrag € 3.000,-. Es werden keine weiteren Angaben zur Berechnung gemacht.
Ich habe die Suchmaschine verwendet. Wenn ich mich nicht irre, erklärt sich die Differenz in der Werbungskostenpauschale in Höhe von € 1.000,-.
Meine Fragen:
1. Wieso werden die € 1.000.- nicht wie beim "üblichen" Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigt? Dort werden stets die vollen Werbungskosten vom Bruttlohn abgezogen, um die Summe der Einküfte zu berechnen.
2. Werden die € 1.000,- im Jahr 2022, wenn ich meine Lohnsteuererklärung für das Jahr 2021 erstelle, in der Berechnung meiner Einkünfte berücksichtig? Sonst würden die ja irgenwie fehlen.
Ich bedanke mich für Eure Antwort auch wenn ich selbst nicht viel in diesem Forum beitragen kann. Ich verspreche aber, meinen Studenten im Büro in meinem Fachgebiet stets ebenso behilflich zu sein ;-) Karma und so...
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