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Arbeitnehmer seid 10 Jahren angestellt aber abmelden geht nicht

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    Arbeitnehmer seid 10 Jahren angestellt aber abmelden geht nicht

    Hallo zusammen,
    meine Mitarbeiterin (seid 10Jahren) ist am 31.07.24 in Rente gegangen und abeitet jetzt, bei der Minijobcentrale gemeldet, bei mir weiter.
    Da sie aber in Elster überhaupt noch nicht als angemeldet geführt wurde, kann ich sie auch nicht abmelden.
    Daher habe ich versucht sie Rückwirkend zum 1.1.24 anzumelden und dann abzumelden. Status jetzt seid 3 Wochen. Nicht angemeldet: Abmeldung läuft.
    Hat jemand einen Radschlag?

    #2
    Hallo Ratingen-Ralf,
    wie hast du die gute Frau denn 10 Jahre abgerechnet, wenn du sie nicht bei ELSTER gemeldet und die Steuermerkmale bekommen hast?
    Und woher kommt die Idee, sie bei Elster abzumelden, wenn sie dort nie angemeldet war? Der Fehler wäre ja konsequent weitergeführt worden, wenn du sie nur bei ihrer Krankenkasse als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerin abgemeldet und bei der Knappschaft als Minjobberin angemeldet hättest.

    Hast du die Anmeldung über die Arbeitgeberfunktionen in Elster durchgeführt?

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      #3
      Ratingen-Ralf,

      ist denn jemals eine Jahresmeldung-Meldegrund 50-über das Sozialversicherungspflichtige Jahresentgelt erfolgt?

      Nicht dass der armen Frau jetzt 10 Jahre ihrer Lebensleistung bei der Rentenversicherung fehlen?

      Gruß - Hans

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        #4
        Ratingen-Ralf
        das wäre ja schrecklich, wenn auch nie die Beiträge gemeldet wurden und es keine SV50 meldungen gab.
        Wenn das jetzt noch korrigiert werden muss, wirst du als Arbeitgeber die kompletten SV-Beiträge tragen müssen.

        Mir ist noch etwas zu der nicht funktionierenden Elstam-Meldung eingefallen: Wenn du als Arbeitgeber auf deiner Steuernummer nicht das Arbeitgeber-Signal hast, wirst du niemanden melden können. Da hilft ein Telefonat mit dem Finanzamt, dass sie das Arbeitgeber-Signal auf deine Steuernummer setzen! Das bedeutet auch, dass du mindestens einmal im Jahr eine Lohnsteuermeldung machen musst.
        Wie hast du das in der Vergangenheit mit den Lohnsteuermeldungen gehandhabt?

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          #5
          Guten Abend,
          danke für die Nachrichten,
          Ich habe immer alle notwendigen Meldungen gemacht, sogar schon mal eine Sozialversicherungs Kontrolle ohne Beanstandung gehabt.
          Ich hatte mit einer Finanzangestellten gesprochen, die mir gesagt hat ich muss die Angestellte beim Finanzamt abmelden.Da fing die ganze Sch.. an und
          dachte hier eine einfache Lösung zu finden.
          Ich werde morgen versuchen mit einen kompetenten Finanzamt Mitarbeiter zu sprechen.

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            #6
            Hallo Prabha,

            das sind schon Probleme, da tun sich ja Abgründe auf.
            Wenn nur der lieben Frau nicht die ganzen Beschäftigungsmonate verloren gehen!!!

            Grüß - Hans

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              #7
              Zitat von Ratingen-Ralf Beitrag anzeigen
              Ich habe immer alle notwendigen Meldungen gemacht, sogar schon mal eine Sozialversicherungs Kontrolle ohne Beanstandung gehabt.
              Das ist doch schon mal eine gute Nachricht.

              Zitat von Ratingen-Ralf Beitrag anzeigen
              Ich hatte mit einer Finanzangestellten gesprochen, die mir gesagt hat ich muss die Angestellte beim Finanzamt abmelden.Da fing die ganze Sch.. an ...
              Nein, das fing an, als es keine ELSTAM-Meldung der Mitarbeiterin beim Finanzamt gab! Ich weiß nicht, ob es die schon vor 10 Jahren gab, aber sicherlich schon einige Jahre als verpflichtende Meldung für sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtige MitarbeiterInnen. Nur die Steuermerkmale, die anschließend vom FA zurückgemeldet werden, dürfen die Grundlage der Lohnabrechnungen sein.
              Hast du Lohnsteuermeldungen gemacht? (Das wird nicht unbedingt in der Sozialversicherungsprüfung geprüft.)

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                #8
                Guten Morgen,
                ja jedes Jahr. Ich versuche die Abmeldung ohne Elster aber mit Brief zu machen.

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                  #9
                  Zitat von Ratingen-Ralf Beitrag anzeigen
                  Guten Morgen,
                  ja jedes Jahr. Ich versuche die Abmeldung ohne Elster aber mit Brief zu machen.
                  Ist das die Lösung, die aus dem Gespräch mit dem Finanzamt rauskam? (Du hattest in # 5 davon geschrieben, dass du Kontakt mit dem zuständigen FA machen wolltest.)
                  Zuletzt geändert von L. E. Fant; 10.09.2024, 13:54. Grund: Leerzeichen zw. # und 5 gesetzt.

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                    #10
                    Moin,

                    auch ich bin ein Elstam-Opfer in der gleichen Situation wie Ratingen-Ralf und vermutlich unzählige andere Kleinst-Arbeitgeber.

                    Warum Opfer? Weil nichts und niemand bei der steuer- und sozialrechtlichen Anmeldung eines kleinen Ing.-Büros das sog. "Arbeitgeber-Bit" bei der Steuernummer einträgt.

                    Nach Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt gab es ein kurzes Schreiben, dass die (vorhandene) Steuernummer nun für die Umsatzsteuer, Einkommenssteuer und Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gilt.

                    Wer hat nun den Bock geschossen?

                    Der Steuerzahler, weil er nicht explizit auf das Fehlen einer Lohnsteuerzuordnung hingewiesen hatte?

                    Oder doch das FA, weil die sich ja eigentlich hätten denken können, dass ein Freiberufler auch mal Personal einstellen würde? Also vorsorglich schon mal dieses Arbeitgeberbit setzen. Zumindest schadet es ja nicht, auch wenn kein Personal eingestellt wird.

                    Und mal ehrlich, muß ein Steuerzahler um die interne Funktionalität einer Steuernummer wissen und er eine entsprechende Kennung auf seiner Steuernummer benötigt, wenn er AN beschäftigen will?

                    Da kommt keine Erinnerung oder Aufforderung vom FA, trotz jahrelanger Lohnsteueranmeldungen und jährlich übermittelter Lohnsteuerbescheinigungen. Das Gehalt war gerade so bemessen, dass eine SV-pflichtige Beschäftigung im sog. Übergangsbereich vorlag bzw. vorliegt. Lohnsteuer ist also aufgrund des Grundfreibetrages nicht angefallen.

                    Sämtliche SV-Beiträge wurden ordnungsgemäß über die ganzen Jahre abgeführt. Die Betriebsprüfung der Rentenversicherung hat bei den turnusmäßigen Überprüfungen keine Unregelmäßigkeiten festgestellt. Ein steuerlicher Schaden ist nur deswegen nicht entstanden, weil keine Lohnsteuer angefallen war. Die Gehaltsabrechnungen wurden ja anhand der korrekten Elstam durchgeführt.

                    Lediglich das im EStG beschriebene Verfahren wurde und konnte nicht eingehalten werden. Bestenfalls hätte die Versteuerung nach Steuerklasse VI vorgenommen werden müssen. Diese zu viel gezahlten Steuern hätte der AN dann aber über eine - freiwillige - EKS-Erklärung zurückholen können.

                    Zumindest kenne ich nun den Grund, warum ich keine AN anmelden kann. Da fehlte schlicht und ergreifend das Arbeitgeberbit bei der Steuernummer.

                    Tatsächlich hat ein kurzer Anruf beim FA genügt, dieses Arbeitgeberbit noch während des Telefonats zu setzen. Es soll nun ein paar Tage dauern, bis die Änderungen umgesetzt sind.

                    Das fiel jahrelang nicht auf, weil aufgrund der geringen Lohnzahlung keine Lohnsteuer angefallen ist. So zumindest die Aussage des FA-Mitarbeiters. Der wußte übrigens schon nach wenigen Sätzen meinerseits, worum es ging und hat auf dem kurzen Dienstweg die Steuernummer mit dem AG-Merkmal versehen.







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                      #11
                      Hallo KarlNapp,
                      leider ist die Regel so, dass eine Lohnsteuermeldung gemacht werden muss, wenn das Arbeitgeberbit gesetzt ist - vermutlich wird das deshalb nicht vorsorglich bei jedem Selbstständigen vorsorglich gesetzt.

                      Was mich wundert, dass du Lohnsteuermeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen generieren konntest. Woher hattest du die Steuerklasse des Arbeitnehmers? Schon seit längerem darf die nur als Information vom Finanzamt übernommen werden. Wenn du niemand anmelden konntest, hast du keine offiziellen Lohnsteuermerkmale erhalten ...

                      Sei einfach froh, dass es solange offensichtlich ohne Beanstandung funktioniert hat, ganz sicher kannst du allerdings erst sein, wenn auch eine Lohnsteuerprüfung hinter dir liegt.

                      Was meinst du eigentlich mit einer "sozialrechtlichen Anmeldung eines kleinen Ing.-Büros"?

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                        #12
                        leider ist die Regel so, dass eine Lohnsteuermeldung gemacht werden muss, wenn das Arbeitgeberbit gesetzt ist
                        Dann würde aber bei fehlender Lohnsteueranmeldung eine Aufforderung durch das FA erfolgen, falls ich ich das EStG richtig verstanden habe.

                        "Der Arbeitgeber hat spätestens am zehnten Tag nach Ablauf eines jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums"...betrifft das alle Arbeitgeber oder nur die mit Arbeitgebermerkmal in der Steuernummer?

                        Was mich wundert, dass du Lohnsteuermeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen generieren konntest
                        Geht völlig ohne Probleme und sehr schnell in Elster / Arbeitgeberfunktionen. Selbst mit einer "privaten" Registrierung (also kein Unternehmenskonto) stehen die AG-Funktionen zur Verfügung.

                        Gestern Nachmittag die Lohnsteuerbescheinigung 2024 übermittelt und bereits wenige Stunden später kam die Rückmeldung und die Bescheinigung konnte abgeholt werden.

                        Woher hattest du die Steuerklasse des Arbeitnehmers? Schon seit längerem darf die nur als Information vom Finanzamt übernommen werden. Wenn du niemand anmelden konntest, hast du keine offiziellen Lohnsteuermerkmale erhalten
                        Stimmt nicht.

                        Jeder kann nach Registrierung Auskunft über seine Elstam erhalten. Die MAin hatte ihre Elstam abgefragt und mir zur Verfügung gestellt. Es wäre ja fatal, wenn die eigene Auskunft nicht die offiziellen Lohnsteuermerkmale enthalten würden.

                        Lohnsteuerprüfung
                        Wie soll denn eine Lohnsteuerprüfung durchgeführt werden wenn das FA trotz Lohnsteueranmeldung als "Nullmeldung" keine Kenntnis hat von Arbeitnehmern weil dem Arbeitgeber das Arbeitgeberkennzeichen in seiner Steuernummer fehlt?

                        sozialrechtlichen Anmeldung eines kleinen Ing.-Büros
                        Betriebsnummer beim Betriebsnummernservice anfordern, Anmeldung des AN bei seiner kranken Kasse, Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, Dauerbeitragsnachweise für die Sozialversicherungsabgaben erstellen und was sonst noch alles dazugehört.

                        Und alle vier Jahre meldet sich die Rentenversicherung zwecks Überprüfung, ob auch alle Beiträge bezahlt worden sind. Die haben sich übrigens fürs nächste Jahr turnusmäßig angekündigt und bitten vorab um Übermittlung der Unterlagen per Telefax. Die Prüfung selbst würde aber als elektronische Betriebsprüfung durchgeführt werden.

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                          #13
                          Hallo KarlNapp,

                          [QUOTE]auch ich bin ein Elstam-Opfer[QUOTE]

                          Ihr armen Opfer tut uns ja allen leid, aber dafür ist nun mal der AG, bzw der gewissenhafte Lohnbuchhalter zuständig!
                          Und nicht irgendwer oder vielleicht das FA oder gar Bill Gates!!!
                          Du bist dafür verantwortlich - da hilft auch kein jammern. - Also vorher gut informieren und nicht nach Schuldigen suchen.

                          Gruß - Hans

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                            #14
                            Je trivialer die Themen, desto üppiger die Diskussionsbeiträge.

                            dafür ist nun mal der AG, bzw der gewissenhafte Lohnbuchhalter zuständig!
                            Stimmt genau.

                            Niemand ist gezwungen. Arbeitgeber zu sein oder zu bleiben oder Lohnbuchhalter, auch wenn sie gewissenhaft sind, durchzufüttern.

                            Da ich inzwischen die Faxen dick habe, habe ich meine Angestellte fristgerecht zum 01.03.2025 rausgeschmissen und dem Arbeitsamt vor die Tür gestellt.

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                              #15
                              Hallo KarlNapp ,

                              habe ich meine Angestellte fristgerecht zum 01.03.2025 rausgeschmissen
                              das ist aber sehr riskant, bei dem Fachkräftemangel.
                              Weiterhin gute Geschäfte und viel Arbeit für dich alleine.

                              Gruß - Hans

                              Kommentar

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