Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Arbeitnehmer seid 10 Jahren angestellt aber abmelden geht nicht

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Mal eine ergänzende Frage zu dem Elstam An- und Abmeldepozedere.

    Seit 2015 habe ich ein turnusmäßig verlängertes Zertifikat für ein Elster-Konto. und nutze dies z.B. für die Umsatzsteueranmeldungen.

    In 2023 mußte ich, um Zugang zum SV-Meldeportal zu bekommen, zusätzlich ein Unternehmenskonto eröffnen.

    In beiden Konten sind Arbeitgeberfunktionen zu der gleichen Steuernummer und Identnummer enthalten und auch nutzbar.

    In beiden Konten könnte ich die Zuordnung zu einem Arbeitnehmer vornehmen.

    Die Verknüpfung zwischen AN und AG wurde bisher nur im ursprünglichen Konto vorgenommen.

    Doppelt genäht hält angeblich besser.

    Wirft man dem System damit Knüppel zwischen die Beine, wenn beide Konten parallel für Elstam-Meldungen genutzt werden?

    Kommentar


      #17
      Wirft man dem System damit Knüppel zwischen die Beine, wenn beide Konten parallel für Elstam-Meldungen genutzt werden?
      Ich würde nicht beide Konten parallel nutzen. Grundsätzlich empfiehlt die Finanzverwaltung für ELStAM zwar ein Organisationszertifikat (Unternehmenskonto),

      aber solange es mit dem persönlichen Zertifikat funktioniert, musst du nichts ändern. Es soll ja in Kürze die Wirtschaftsidentifikationsnummer ausgerollt werden,

      ab da würde ich mit ELStAM und den Lohnsteueranmeldungen / -bescheinigungen auf das Unternehmenskonto umswitchen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        KarlNapp # 14:
        Da ich inzwischen die Faxen dick habe, habe ich meine Angestellte fristgerecht zum 01.03.2025 rausgeschmissen und dem Arbeitsamt vor die Tür gestellt.
        Geht es hier um einen Sack Kartoffeln oder um eine Mitarbeiterin, die ihren Arbeitsplatz verliert? Ich finde deine Ausdrucksweise rabiat und respektlos.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

        Kommentar


          #19
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          aber solange es mit dem persönlichen Zertifikat funktioniert
          Funktioniert aber nicht.

          Es gibt bei den Anmeldeversuchen nicht einmal Verfahrenshinweise als Rückmeldung.

          Was solls, ab dem 01.03.2025 bin ich nicht länger Arbeitgeber und insofern stellt sich dann die Frage nach Elstam für mich auch nie wieder.

          Kommentar


            #20
            Funktioniert aber nicht.
            Früher hat es mal funktioniert, es kann aber schon sein, dass das inzwischen nicht mehr geht. Bei ELStAM muss der Datenübermittler bisher

            über eine sog. ZObEL-ID eindeutig identifiziert werden, die aus der Steuernummer des AG und den Zertifikatsmerkmalen gebildet wurde. Dafür.

            müssen bestimmte Server abrufbar sein. Bei Wechsel zum Organisationszertifikat ist wahrscheinlich ein Wechsel des Datenübermittlers

            notwendig. Der wäre im Übrigen auch bei dem persönlichen Zertifikat notwendig, falls es verlängert wurde. Dazu müsstest du eine AN abmelden

            und am nächsten Tag wieder anmelden.


            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #21
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

              über eine sog. ZObEL-ID eindeutig identifiziert
              Ein Mensch braucht Halt und Orientierung. Beides findet er in Gesetzen und Verordnungen. Vorliegend also im EStG, hier die §§ 38 ff und der AO.

              Da kann ich aber nichts lesen von Zobel-ID oder Notwendigkeiten beim Wechsel eines Datenübermittlers oder Ab- und Anmeldungen.

              Die Finanzverwaltung ist für die Bildung und Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale und deren Bereitstellung für den Abruf durch den Arbeitgeber zuständig. So zumindest steht es auf der Homepage des BZSt.

              Na also, dann soll die "Finanzverwaltung" mal tätig werden.

              Danke für die Erläuterungen und Bemühungen, Licht in dieses Dunkel zu bringen.





              Kommentar


                #22
                Zitat von KarlNapp Beitrag anzeigen
                Stimmt nicht.
                Jeder kann nach Registrierung Auskunft über seine Elstam erhalten. Die MAin hatte ihre Elstam abgefragt und mir zur Verfügung gestellt. Es wäre ja fatal, wenn die eigene Auskunft nicht die offiziellen Lohnsteuermerkmale enthalten würden.
                Und die hast Du Dir dann jeden Monat aufs Neue von Deiner MAin zur Verfügung stellen lassen? Wie sonst hättest Du von evtl. Änderungen der Elstam-Merkmale Kenntnis erlangen können?

                Ich glaube nicht, dass diese Vorgehensweise überhaupt den vorgesehenen Ersatzverfahren entsprochen hätte, selbst wenn es so durchgeführt worden wäre.

                Kommentar


                  #23
                  Zitat von VSW-BS Beitrag anzeigen
                  Ich glaube nicht, dass diese Vorgehensweise überhaupt den vorgesehenen Ersatzverfahren entsprochen hätte.
                  Tatsächlich ein interessanter Aspekt. Was also ist bisher geschehen?

                  Der Arbeitnehmer hat jedem seiner Arbeitgeber bei Eintritt in das Dienstverhältnis zum Zweck des Abrufs der Lohnsteuerabzugsmerkmale mitzuteilen, - Ist geschehen.

                  Das Bundeszentralamt für Steuern hält die Identifikationsnummer, den Tag der Geburt, Merkmale für den Kirchensteuerabzug und die Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers nach § 39 Absatz 4 zum unentgeltlichen automatisierten Abruf durch den Arbeitgeber nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz bereit (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) - die eigenen Elstam sind durch den Steuerpflichtigen abrufbar, sie wurden offenbar gebildet und schlummern in der Datenbank des Bundeszentralamtes für Steuern.

                  Der Arbeitgeber hat bei Beginn des Dienstverhältnisses die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale für den Arbeitnehmer beim Bundeszentralamt für Steuern durch Datenfernübertragung abzurufen (mit Authentifizierung). Ist geschehen.

                  In Elster / Arbeitgeberfunktionen wurde zuvor die Verknüpfung zwischen AN und AG hergestellt und danach die Anmeldung gestartet.

                  Der Status des Anmeldevorgangs lautet unverändert "Nicht angemeldet / Anmeldung läuft":

                  Es besteht allerdings kein Grund zur Sorge, denn in den ELSTAM-Informationen für Arbeitgeber findet sich unter Pkt. 9.2 "Fehlgeschlagene Anmeldung" eine Erklärung dafür:

                  Folgt auf die Anmeldung keine Antwort in Form einer Anmeldebestätigung, so handelt es sich in der Regel nicht um eine fehlgeschlagene, sondern um eine noch nicht verarbeitete Anmeldung des Arbeitnehmers.

                  Noch nicht verarbeiteteAnmeldungen sind in §39c EStG nicht vorgesehen.

                  Wegen der monatlichen Änderungslisten hat die Finanzverwaltung als besonderen Clou einen Mitteilungsservice eingerichtet.

                  Um eine monatliche Eigeninitiative oder automatische Anfrage zu vermeiden, hat die Finanzverwaltung einen Mitteilungsservice eingerichtet. Der Arbeitgeber kann im ElsterOnline-Portal ("Konto verwalten"  "Meine Einstellungen") beantragen, per E-Mail über die Bereitstellung von geänderten ELStAM informiert zu werden und erhält dann standardmäßig im Rahmen der Nutzung von ELStAM eine Benachrichtigung im ElsterOnline-Portal, sofern eine Änderungsliste mit Informationen zu Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale für mindestens einen Arbeitnehmer für ihn zum Abruf bereit steht. Diese Benachrichtigung wird an eine zum Zertifikat gehörende E-Mail-Adresse gesandt.

                  Der AG kann sich also bequem zurücklehnen und abwarten, bis er über den Mitteilungsservice eine Rückmeldung zur Anmeldung des AN bekommt.
                  Zuletzt geändert von KarlNapp; Gestern, 14:18.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X