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Antrag Lohnsteuerermäßigung 2025 - Formular wann abrufbar

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    Antrag Lohnsteuerermäßigung 2025 - Formular wann abrufbar

    kann es sein, dass der Vordruck erst ab 1.10 oder sogar 1.11.24 in Elster aufrufbar ist
    und kann man ihn dann gleich für 2 Jahre beantragen?

    #2
    Ja. Die Antragsfrist beginnt am 01.10. (§ 39a Abs. 2 EStG), deswegen wird das auch erst dann freigeschaltet.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Laut www.steuertipps.de wird zur Gueltigkeit geschrieben:

      Grundsaetzlich gilt der Freibetrag fuer die Dauer eines Kalenderjahres und muss deshalb mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermaessigung jaehrlich neu beantragt werden, damit das Finanzamt auch im Folgejahr dem Arbeitgeber den Freibetrag elektronisch zum Abruf bereitstellt.

      Sie koennen aber beantragen, dass der Freibetrag fuer bis zu zwei Kalenderjahre gelten soll. Hierzu kreuzen Sie auf der Vorderseite des Antrages auf Lohnsteuer-Ermaessigung (Hauptvordruck) das Kaestchen in der Zeile 21 an. Der Ehepartner kann dies entsprechend in Zeile 22 beantragen.

      Innerhalb der zwei Kalenderjahre koennen Sie eine Aenderung des Freibetrags beantragen, wenn sich die fuer den Freibetrag massgeblichen Verhaeltnisse zu Ihren Gunsten aendern. Aendern sie sich zu Ihren Ungunsten (z.B. Wegfall einerdoppelten Haushaltsfuehrung), sind Sie verpflichtet, dies dem Finanzamt mitzuteilen.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
        Hierzu kreuzen Sie auf der Vorderseite des Antrages auf Lohnsteuer-Ermaessigung (Hauptvordruck) das Kaestchen in der Zeile 21 an. Der Ehepartner kann dies entsprechend in Zeile 22 beantragen.
        In Mein Elster entspricht das wohl den Zeilen 86 und 87.

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          #5
          Hallo zusammen, könnte mir jemand sagen, WO ich den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung überhaupt finden kann? Ich bin zwar schon seit ein paar Jahren auf ELSTER, habe aber den Antrag bisher über ein externes Formular über die Seite https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do aufgerufen. Allerdings gibts dort den Antrag für 2025 nicht. Und hier in ELSTER find ich leider auch nichts.

          Danke schomal!

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            #6
            Und hier in ELSTER find ich leider auch nichts.
            Der Antrag für 2025 ist hier zu finden: https://www.elster.de/eportal/formul...essigungelstam

            Hinweis: Der Antrag für 2025 wurde komplett überarbeitet !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ergänzend zu Charlie24


              grafik.png

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                #8
                Habe ein ähnliches Problem, die Kategorie „Lohnsteuer Arbeitnehmer“ wird bei mir in der Liste der Formulare gar nicht angezeigt, Auch über die Suche finde ich das Formular nicht. Wenn ich den Link zum Formular von Charlie24 oben anklicke, erscheint bei mir, dass die Seite nicht gefunden wurde,
                Kann mir da jemand helfen?

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                  #9
                  Kann mir da jemand helfen?
                  Vermutlich nicht ! Seit wann bist du denn registriert ? Wenn das schon viele Jahre her ist, könnte es sich um ein altes Zertifikat auf die

                  persönliche Steuernummer handeln. Dann musst du dich neu mit der Steuer-ID registrieren: https://www.elster.de/eportal/regist...swahl/hinweis2

                  Solltest du nur eine Vorabregistrierung mit E-Mailadresse gemacht haben, musst du dein Konto zu einem vollwertigen Benutzerkonto freischalten
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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