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Kinder automatisch auf ELStam gelöscht

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    Kinder automatisch auf ELStam gelöscht

    Hallo,

    ich habe eine Verständnisfrage zum Kinderfreibetrag, da mittlerweile beide Kinder automatisch ( da über 18 Jahre) bei dem Arbeitgeber gelöscht wurden. Beide Kinder sind unter 25 und gehen noch zur Schule bzw. absolvieren eine Ausbildung.

    Ich habe es so verstanden, dass es in Bezug auf das monatliche Nettogehalt ohnehin keine Auswirkung mehr hat, wenn Kinderfreibeträge eingetragen sind und dass durch Abgabe der Steuererklärung inklusive der Anlagen zu den Kindern dann automatisch durch das FA geprüft wird, welche Variante (Kinderfreibetrag oder Kindergeld) für die Familie günstiger ist.
    Ist das so korrekt ? Wird dadurch dann auch automatisch geprüft, ob sich z.B. auch beim Solidaritätszuschlag etwas ändern würde?

    Ich frage, weil ich irgendwie den Sinn des Eintrags der Kinderfreibeträge gar nicht mehr nachvollziehen kann...

    Vielleicht kann mir das jemand erklären ?
    Zuletzt geändert von Tanja3001; 16.11.2024, 16:53. Grund: Kinderfreibetrag

    #2
    https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/...eber+18+Jahre_

    https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/...derfreibetrag_

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      #3
      Ich habe es so verstanden, dass es in Bezug auf das monatliche Nettogehalt ohnehin keine Auswirkung mehr hat, wenn Kinderfreibeträge eingetragen sind
      Bei hohem Einkommen hat es wegen des Solidaritätszuschlags schon noch Auswirkungen auf das laufende Netto, ebenso bei Kirchensteuerpflicht.

      Richtig ist, dass bei Einreichung einer Steuererklärung alles geprüft wird, ohne Steuererklärung aber nichts. Dies gilt auch für die Günstigerprüfung

      Kindergeld versus Kinderfreibetrag.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Wenn mal Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld bezogen werden, dient das monatliche Netto als Ausgangsgrundlage. Von daher ist es nicht genz unwichtig, monatlich ein hohes Netto zu haben.

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