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Kinder automatisch auf ELStam gelöscht

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    Kinder automatisch auf ELStam gelöscht

    Hallo,

    ich habe eine Verständnisfrage zum Kinderfreibetrag, da mittlerweile beide Kinder automatisch ( da über 18 Jahre) bei dem Arbeitgeber gelöscht wurden. Beide Kinder sind unter 25 und gehen noch zur Schule bzw. absolvieren eine Ausbildung.

    Ich habe es so verstanden, dass es in Bezug auf das monatliche Nettogehalt ohnehin keine Auswirkung mehr hat, wenn Kinderfreibeträge eingetragen sind und dass durch Abgabe der Steuererklärung inklusive der Anlagen zu den Kindern dann automatisch durch das FA geprüft wird, welche Variante (Kinderfreibetrag oder Kindergeld) für die Familie günstiger ist.
    Ist das so korrekt ? Wird dadurch dann auch automatisch geprüft, ob sich z.B. auch beim Solidaritätszuschlag etwas ändern würde?

    Ich frage, weil ich irgendwie den Sinn des Eintrags der Kinderfreibeträge gar nicht mehr nachvollziehen kann...

    Vielleicht kann mir das jemand erklären ?
    Zuletzt geändert von Tanja3001; 16.11.2024, 16:53. Grund: Kinderfreibetrag

    #2
    https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/...eber+18+Jahre_

    https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/...derfreibetrag_

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      #3
      Ich habe es so verstanden, dass es in Bezug auf das monatliche Nettogehalt ohnehin keine Auswirkung mehr hat, wenn Kinderfreibeträge eingetragen sind
      Bei hohem Einkommen hat es wegen des Solidaritätszuschlags schon noch Auswirkungen auf das laufende Netto, ebenso bei Kirchensteuerpflicht.

      Richtig ist, dass bei Einreichung einer Steuererklärung alles geprüft wird, ohne Steuererklärung aber nichts. Dies gilt auch für die Günstigerprüfung

      Kindergeld versus Kinderfreibetrag.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Wenn mal Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld bezogen werden, dient das monatliche Netto als Ausgangsgrundlage. Von daher ist es nicht genz unwichtig, monatlich ein hohes Netto zu haben.

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          #5
          Ich frag' mal blöd: Mir ist (vermutlich) das älteste von 4 Kindern aus den ELSTAM gestrichen worden, weil über 18. Jetzt muss ich den oben verlinkten Abtrag mit Anlage Kind einreichen, richtig? Gebe ich da alle 4 Kinder an oder nur das eine gestrichene?

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            #6
            Hallo kroppeno!

            erste Frage: Ja!

            zweite Frage: Weiß nicht ... m.E. müssten die Angaben für das eine fehlende Kind genügen ... ohne Gewähr ...

            Übrigens:

            Wie rechnet das Finanzamt?

            Wir erklären es an einem Beispiel: Nehmen wir einmal an, zwei in Vollzeit arbeitende Eheleute mit einem kleinen Sohn haben 2025 ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 79.000 Euro. Das Finanzamt berechnet jetzt, wie viel Steuern sie bezahlen müssten, und zwar erst ohne und dann mit dem Kinderfreibetrag.

            Ohne den Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag müssten sie 14.600 Euro Steuern zahlen. Mit dem Kinder- und BEA-Freibetrag werden von den 79.000 Euro die 9.600 Euro abgezogen, damit schrumpft ihr zu versteuerndes Einkommen für das Jahr 2025 auf 69.400 Euro. Dann müssten sie nur noch rund 11.600 Euro Steuern zahlen.

            Doch jetzt kommt der eigentliche Knackpunkt: Die Differenz zwischen den Steuern, die sie mit und ohne Kinderfreibetrag bezahlen müssten, beträgt 3.000 Euro. So viel Steuern würden sie also mit dem Kinderfreibetrag und dem BEA-Freibetrag sparen. In den letzten zwölf Monaten haben sie aber insgesamt 3.060 Euro Kindergeld für ihren Sohn bekommen – das ist mehr, als sie durch Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag sparen würden. Die beiden Freibeträge sind also finanziell ungünstiger für sie. Deshalb rechnet das Finanzamt für sie nicht mit dem Kinderfreibetrag und dem BEA-Freibetrag.

            Fazit: Bei Eheleuten wirken sich die Kinderfreibeträge lohnsteuerlich (!) erst bei einem "zu versteuernden Einkommen (!)" von über 79.000€ aus!

            Übrigens:

            Die Kinderfreibeträge wirken sich immer bei der Kirchensteuer aus - je nach Höhe Ihres "zu versteuernden Einkommens" kann es aber durchaus sein, dass das 4. Kind auch bei der Kirchensteuer sich nicht mehr auswirkt, weil die vielleicht schon bei Null ist ...

            Hier können Sie das mit Ihren individuellen Zahlen "durchspielen": https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/...rmbl2025.xhtml


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              #7
              Weiß nicht ... m.E. müssten die Angaben für das eine fehlende Kind genügen ... ohne Gewähr ...
              Meines Erachtens müsste das reichen, es sei denn, man will für jüngere Kinder Kinderbetreuungskosten bereits beim Lohnsteuereinbehalt berücksichtigt haben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Bei mir ähnliche Situation. Unser Sohn ist 18 geworden, geht aber weiter zur Schule. Der Freibetrag 1,0 auf meinem und meiner Frau Lohnabrechnung ist verschwunden. Zusätzlich, im August 2023 habe ich über Elster Steuerklasseänderung von Kl. 3 und Kl. 5 auf 2x Kl. 4 mit Faktor ändern lassen (wird auf 2 Jahre festgesetzt). Auf beiden Lohnabrechnungen steht jetzt nur Kl. 4 ohne Faktor. Das Ganze macht insgesamt 200€ netto weniger. Das ist doch ein Witz oder? Neuen Freibetrag Antrag habe ich über Elster gestellt. Es wird angezeigt, dass es angenommen wurde. Gleichzeitig habe ich über eine Mailnachricht mit Finanzamt zu kommunizieren. Das war vor einer Woche. Bis jetzt überhaupt keine Antwort oder Info seitens Finanzamt. Was kann ich noch machen? Vorschläge?

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                  #9
                  abwarten. Dein AG müsste für die nächste Lohnabrechnung neue Daten bei Elstam abrufen. Einen Bescheid vom FA bekommst du nur, wenn deinem Antrag nicht entsprochen wird.

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