Hallo,
ich habe eine Verständnisfrage zum Kinderfreibetrag, da mittlerweile beide Kinder automatisch ( da über 18 Jahre) bei dem Arbeitgeber gelöscht wurden. Beide Kinder sind unter 25 und gehen noch zur Schule bzw. absolvieren eine Ausbildung.
Ich habe es so verstanden, dass es in Bezug auf das monatliche Nettogehalt ohnehin keine Auswirkung mehr hat, wenn Kinderfreibeträge eingetragen sind und dass durch Abgabe der Steuererklärung inklusive der Anlagen zu den Kindern dann automatisch durch das FA geprüft wird, welche Variante (Kinderfreibetrag oder Kindergeld) für die Familie günstiger ist.
Ist das so korrekt ? Wird dadurch dann auch automatisch geprüft, ob sich z.B. auch beim Solidaritätszuschlag etwas ändern würde?
Ich frage, weil ich irgendwie den Sinn des Eintrags der Kinderfreibeträge gar nicht mehr nachvollziehen kann...
Vielleicht kann mir das jemand erklären ?
ich habe eine Verständnisfrage zum Kinderfreibetrag, da mittlerweile beide Kinder automatisch ( da über 18 Jahre) bei dem Arbeitgeber gelöscht wurden. Beide Kinder sind unter 25 und gehen noch zur Schule bzw. absolvieren eine Ausbildung.
Ich habe es so verstanden, dass es in Bezug auf das monatliche Nettogehalt ohnehin keine Auswirkung mehr hat, wenn Kinderfreibeträge eingetragen sind und dass durch Abgabe der Steuererklärung inklusive der Anlagen zu den Kindern dann automatisch durch das FA geprüft wird, welche Variante (Kinderfreibetrag oder Kindergeld) für die Familie günstiger ist.
Ist das so korrekt ? Wird dadurch dann auch automatisch geprüft, ob sich z.B. auch beim Solidaritätszuschlag etwas ändern würde?
Ich frage, weil ich irgendwie den Sinn des Eintrags der Kinderfreibeträge gar nicht mehr nachvollziehen kann...
Vielleicht kann mir das jemand erklären ?
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