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    #46
    Es müssen ja nicht Lügen sein, evtl. haben sie die Zusammenhänge nicht durchschaut und befinden sich im Zustand des Irrtums.
    Warum es bei vielen großen Abrechnungsstellen auf Ebene von Bund und Ländern nicht auf Anhieb geklappt hat, werden wir vermutlich nie erfahren.

    Auffällig ist jedenfalls, dass die in erster Linie betroffen waren. Bekanntlich beschäftigen zigtausende von AG ebenfalls privat krankenversicherte Beschäftigte,

    von denen habe ich in den diversen Foren zur Lohnabrechnung wenig gelesen. Es mag sein, dass die im Beamtenbereich übliche vorschüssige Bezahlung

    eine Rolle gespielt hat, aber für eine Zahlung der Januarbezüge 2026 Ende Dezember 2025 hätte der Vorlauf eigentlich ausreichen müssen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #47
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Auffällig ist jedenfalls, dass die in erster Linie betroffen waren. Bekanntlich beschäftigen zigtausende von AG ebenfalls privat krankenversicherte Beschäftigte,
      von denen habe ich in den diversen Foren zur Lohnabrechnung wenig gelesen.
      Wie Du nachfolgend selbst feststellst, betrifft es die einen Monat später.
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Es mag sein, dass die im Beamtenbereich übliche vorschüssige Bezahlung
      eine Rolle gespielt hat, ….
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      …., aber für eine Zahlung der Januarbezüge 2026 Ende Dezember 2025 hätte der Vorlauf eigentlich ausreichen müssen.
      Da der Termin nur von wenigen eingehalten und wurde, kann man schon vermuten, dass die Ursache zentral gelagert ist.

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        #48
        Heute (13.01.2026) ist jetzt die Abschrift der von unserer PKV an das BZSt elektronisch übermittelten Beiträge für 2026 eingetroffen.

        Das Schreiben ist auf den 19.12.2025 datiert, übermittelt wurde allerdings bereits im November, sonst hätte das BZSt meine ELStAM

        nicht am 30.11.2025 bereitstellen können. Übermittelt wurden auf volle Euro aufgerundete Monatsbeiträge, was bei der privaten

        Pflegepflichtversicherung zu einem Rundungsfehler von jährlich insgesamt 21 € zu unseren Gunsten führt. Wie hoch der Fehler bei

        den Beiträgen zur Basiskrankenversicherung sein wird, kann ich nicht genau ausrechnen, da ich die jährlichen Beitragsanteile für

        Wahlleistungen derzeit noch nicht kenne. Die Jahresbescheinigungen für 2026 erhalten wir ja erst Anfang 2027.

        Ob das neue Verfahren wirklich weniger Bürokratieaufwand bedeutet, da kann man durchaus geteilter Meinung sein !

        Das BMF hat im Übrigen im Dezember 2025 zu dem Thema ein mehrseitiges Schreiben veröffentlicht, in dem das bisherige und das

        neue Verfahren ausführlich beschrieben sind. Nachstehend der Link zum BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2025:


        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #49
          @Charlie24: Die Verzögerungen bei der Datenübermittlung an die Bezügestellen lagen in der alleinigen Verantwortung des Bundeszentralamts für Steuern, wie dieses sogar offiziell eingestanden hat, siehe Mitteilung:



          "Aufgrund einer technischen Störung im BZSt, die bereits identifiziert und bereinigt wurde, kam es bei der Bereitstellung der ELStAM Anfang Dezember zu Unregelmäßigkeiten. Die ELStAM wurden teilweise verspätet oder ohne die zur Ermittlung der Vorsorgepauschale erforderlichen Beiträge zur privaten
          Kranken- und Pflegeversicherung zum elektronischen Abruf bereitgestellt."​

          Die Erläuterungen des BMF von Dezember 2025 stellen nur ein Kurzform des amtlichen Hinweisschreibens vom 3.6.2025 dar, siehe hier:


          Interessant für mich jedenfalls der Hinweis in Rdnr. 45 dieses Schreibens, wonach Beitragsrückerstattungen kein Korrekturanlass sind:

          "Erstattet ein Versicherungsunternehmen seinem Versicherungsnehmer Beiträge zurück, so darf es die Rückerstattung nicht für die Höhe der Beiträge bei der Datenübermittlung nach § 39 Absatz 4a EStG abziehen. Zur Vermeidung ungerechtfertigter steuerrechtlicher Vorteile wird die Rückerstattung jedoch bei der Veranlagung zur Einkommensteuer aufgegriffen. Diese Sachverhalte stellen in der Regel den Tatbestand für eine Pflichtveranlagung dar."

          Im übrigen war mein ebenfalls am 13.1. erhaltenes Mitteilungsschreiben der PKV auch auf den 19.12.2025 datiert, also wohl dieselbe PKV. Aber das Schreiben war schon vor Jahresende in meinem elektronischen Postfach bei dem Unternehmen eingespeist worden.

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            #50
            Aber das Schreiben war schon vor Jahresende in meinem elektronischen Postfach bei dem Unternehmen eingespeist worden.
            So etwas habe ich bisher nicht, so fortschrittlich bin ich auch nicht. Ich habe Mitte Dezember meine eigenen ELStAM abgerufen und bei mir war ja alles

            richtig bzw. vollständig versorgt. Die Neuregelung führt jedenfalls in unserem Fall wegen des reduzierten Lohnsteuereinbehalts und unseres Rentenbezugs

            zu einer Nachzahlung von über 1.000 € für das Jahr 2026. Die werde ich aber frühestens im September 2027 zahlen müssen, die Änderung wird nämlich

            m. E. auch bei der Veranlagung für 2025 nicht zu einer Anpassung der Vorauszahlungen für 2026 führen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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