Liebe Community,
ich habe eine Frage, die ich mir trotz Googlerecherche nicht beantworten konnte.
Folgende Ausgangslage:
Ich hatte die Möglichkeit letztes Jahr dreimal eine Fortbildung zu besuchen. Die Regelung war dabei wie folgt. Der Arbeitgeber zahlt die Anfahrtskosten und eine Verpflegungspauschale pro Tag und ich als Arbeitsnehmer muss die Übernachtungskosten tragen.
Die Fortbildungen waren in Hagen, Berlin und London. Ich wohne in München. Nach London und Hagen bin ich mit dem Flugzeug gereist. Die Kosten dafür habe ich im Abschnitt Fortbildungskosten unter Aufwendungen und Erstattungen in der Zeile Fahrtkosten angegeben. Direkt darunter entspechend die Kosten für Verpflegung und Übernachtung. Unter Aufwendungen und Erstattungen habe ich die Summe eingetragen, die mir mein Arbeitgeber zurückerstattet hat.
Ist das soweit richtig?
Zu der Fortbildung in Berlin bin ich mit einem Mietwagen gefahren. Wie sollte ich das nun am besten angeben?
Momentan habe ich mich entschieden alles unter die Rubrik "Fahrten mit eigenem Fahrzeug" einzutragen. Dafür habe ich die Tabelle Fahrten zwischen Wohnung und Fortbildungsort ausgefüllt. Die Tabelle sieht ausgefüllt so aus:
Anzahl der Fahrten: 6 (München - Berlin; Hin- und Zurück Unterkunft in Berlin zum Veranstaltungsort Fortbildungstag 1; Hin- und Zurück Unterkunft in Berlin zum Veranstaltungsort Fortbildungstag 2; Berlin - München)
Entfernung: 1220 km
€/km: 0,60 € (Dieser Wert wurde automatisch in das Feld geschrieben
Summe: 4392 €
Ich bin hierbei ziemlich unsicher, weil sich durch die hohe Summe die Erstattung drastisch geändert hat.
Habe ich das richtig gemacht oder habe einen Denkfehler? Ich möchte in keinem Fall Probleme mit dem Finanzamt bekommen.
Vielen Dank
Viele Grüße
S.
ich habe eine Frage, die ich mir trotz Googlerecherche nicht beantworten konnte.
Folgende Ausgangslage:
Ich hatte die Möglichkeit letztes Jahr dreimal eine Fortbildung zu besuchen. Die Regelung war dabei wie folgt. Der Arbeitgeber zahlt die Anfahrtskosten und eine Verpflegungspauschale pro Tag und ich als Arbeitsnehmer muss die Übernachtungskosten tragen.
Die Fortbildungen waren in Hagen, Berlin und London. Ich wohne in München. Nach London und Hagen bin ich mit dem Flugzeug gereist. Die Kosten dafür habe ich im Abschnitt Fortbildungskosten unter Aufwendungen und Erstattungen in der Zeile Fahrtkosten angegeben. Direkt darunter entspechend die Kosten für Verpflegung und Übernachtung. Unter Aufwendungen und Erstattungen habe ich die Summe eingetragen, die mir mein Arbeitgeber zurückerstattet hat.
Ist das soweit richtig?
Zu der Fortbildung in Berlin bin ich mit einem Mietwagen gefahren. Wie sollte ich das nun am besten angeben?
Momentan habe ich mich entschieden alles unter die Rubrik "Fahrten mit eigenem Fahrzeug" einzutragen. Dafür habe ich die Tabelle Fahrten zwischen Wohnung und Fortbildungsort ausgefüllt. Die Tabelle sieht ausgefüllt so aus:
Anzahl der Fahrten: 6 (München - Berlin; Hin- und Zurück Unterkunft in Berlin zum Veranstaltungsort Fortbildungstag 1; Hin- und Zurück Unterkunft in Berlin zum Veranstaltungsort Fortbildungstag 2; Berlin - München)
Entfernung: 1220 km
€/km: 0,60 € (Dieser Wert wurde automatisch in das Feld geschrieben
Summe: 4392 €
Ich bin hierbei ziemlich unsicher, weil sich durch die hohe Summe die Erstattung drastisch geändert hat.
Habe ich das richtig gemacht oder habe einen Denkfehler? Ich möchte in keinem Fall Probleme mit dem Finanzamt bekommen.
Vielen Dank
Viele Grüße
S.
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