Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

    Zitat von foh Beitrag anzeigen
    @Stiller
    Die DATEV skr03 und 04 sind Standardkontenrahmen, die von vielen Steuerprogrammen genutzt werden.
    Das könntest du wissen, musst du aber nicht. Darum geht es eigentlich auch gar nicht.
    Es geht hier darum, das Funktionsprinzip von Elster zu erklären.

    Wenn Du nicht helfen kannst, dann sei mir deshalb nicht böse, denn das liegt bestimmt nich an mir.
    Ignorieren und Klappe halten ist dann schon die bessere Wahl, als rumpöbeln und disliken.
    Danke :-)
    ..und gleich im richtigen Unterforum zu posten, ist unzumutbar!
    Weil Datev gleich EF sein könnte (ähm da gibts son Unterforum)?
    foh, meine Klappe halte ich hier nicht.

    P.S. @stiller und nicht @Stiller

    PPS. Das könnte ich wissen, wenn ich SAP verwenden würde, tue ich aber nicht. EF und EOP reichen mir.
    Zuletzt geändert von stiller; 22.04.2017, 22:18. Grund: EF und EOP
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #32
      AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

      Muss ich das verstehen was du da redest?
      Was ist unzumutbar???

      "meine Klappe halte ich hier nicht."

      Dann bring doch zur Abwechslung mal was hilfreiches! Wie wär's?
      Zuletzt geändert von foh; 23.04.2017, 01:00.

      Kommentar


        #33
        AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

        Mache ich, eine neue Spielwiese (Unterforum) gebe ich Dir.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

        Kommentar


          #34
          AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

          ganz toll. Aber nur für mich, bitte. Und am besten so dass ich mir auch nur selbst antworten kann. Schlimmstenfalls anderen erlauben darf ein Kommentar zu posten ;-)

          Kommentar


            #35
            AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

            Um dann trotz Verschiebung in ein anderes Unterforum wieder auf die Anlage V von ElsterFormular und zu der Frage zurückzukehren, ob die Vorausberechnung von ElsterFormular bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung richtig rechnet.

            Es genügt nicht, ein paar Zahlen in den Raum zu werfen und zu sagen, das Ergebnis könne rechnerisch nicht stimmen.

            Bei einer teilweise eigengenutzten Wohnung werden alle Angaben, also auch die jeweiligen Wohnflächen benötigt, außerdem muss bekannt sein, welche Aufwendungen direkt und welche verhältnismäßig zugeordnet wurden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #36
              AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

              Ja selbstverständlich. Adresse, Einheitswert, Wohnfläche nach ATP usw ist alles eingetragen.
              Zu teilen gibt es nichts mehr in der Anlag V. Alle eingegebenen Werte beziehen sich auf volle 100% der Vermieteten Fläche.

              Ich sage ja gar nicht, dass die AnlageV falsch gerechnet wird, sondern es geht darum zu verstehen WIE die Anlage V berechnet wird, vor allem wie mit der UST umzugehen ist, denn dazu lässt die Anlage V alle Fragen offen. Wie du ja selber schon erwähntest, weil die Umsatzbesteuerung bei der Vermietung eine Ausnahme ist. Das stimmt zwar nicht so ganz, denn z.B. Garagen, Büroräume und Kurzzeitvermietung, etc. gibt es ja jede Menge, aber naja ...

              Also, es geht nur darum, wie die UST in der Anlage V gerechnet, und ggf verrechnet wird.
              Das ElsterFormular könnte durchaus auf die geschuldete UST hinweisen, und wie damit umzugehen ist. Das tut sie aber nicht.
              Wenn man nun versteht, wie die Anlage V konzipiert ist, kann man sich seine UST Schuld auch selber zusammen rechnen.
              Würde ich die Umsatzsteuererklärung noch auf einem Blatt Papier ausfüllen, dann wäre es auch nur eine Frage von Sekunden irgendwo ein passendes Feld zu finden wo ich diese USt Schuld eintragen könnte. Zumal die digitalisierte UST Erklärung mir solche Möglichkeiten nicht bietet, bleibt die Frage, auf welchem Weg die UST Schuld ihren Weg zum FA findet, so dass sie dort entsprechend in meiner UST Berechnung erfasst werden kann.

              Wie du schon vorgeschlagen hattest, habe ich jetzt den Support meiner EüR Software angeschrieben (aus der ich meine USt Erklärung über die ElsterSchnitstelle versende) mit der Frage, welche Möglichkeit es gibt der USt Erklärung zusätzliche USt Eingaben hinzuzufügen, ohne dass diese mein freiberufliches Betriebsergebnis beeinflussen, und auf der USt Erklärung deutlich zur Anlage V verweisen.
              Mal schauen ...

              Kommentar


                #37
                AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

                Wobei scheinbar noch nicht klar ist, daß im vorliegenden Fall eine konsolidierte Umsatzsteuererklärung abzugeben ist. Wie das automatisch gehen soll, kann ich mir mit den erwähnten Programmen nicht vorstellen.

                Aber gut vorstellen kann ich mir, daß die für die hiesige Diskussion verwendete Zeit allemal ausgereicht hätte, per Hand z. B. im EOP die konsolidierten Werte selbst zu erfassen und wegzusenden. Nicht die Automatik aus EÜR oder so zu verwenden. Aber nö, es muß ja erstmal ausdiskutiert werden ...
                Mit freundlichen Grüßen

                Ronald

                Kommentar


                  #38
                  AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

                  Wie du schon vorgeschlagen hattest, habe ich jetzt den Support meiner EüR Software angeschrieben (aus der ich meine USt Erklärung über die ElsterSchnitstelle versende) mit der Frage, welche Möglichkeit es gibt der USt Erklärung zusätzliche USt Eingaben hinzuzufügen
                  Ich habe jetzt mal selbst bei Taxpool-Buchhalter in der Hilfe recherchiert. Mit dem Programm lässt sich eine konsolidierte Umsatzsteueranmeldung(-erklärung) übermitteln.

                  Du musst deine Airbnb-Vermietung dort nur als eigene Firma anlegen. Dann kannst du über diese Firma die Umsatzsteuer auch für deine freiberuflichen Aktivitäten mit übermitteln. In der Hilfe heißt es dazu:

                  Weitere Firmen auswerten:
                  Es können zusätzlich zu der aktuellen Firma weitere Firmen eingetragen werden, deren Werte zu der Umsatzsteuererklärung addiert werden.
                  Dazu folgende Hinweise:
                  Vorauszahlungssoll addieren: Bei aktivierter Einstellung werden die Werte des Vorauszahlungssolls aller Firmen aufaddiert, ansonsten wird der Wert von der Firma übernommen, mit der die Abgabe geschieht.
                  Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§15a UStG), Seite 3: Es werden nur die Vorsteuerberichtungswerte addiert, Angaben zu Gebäuden und Grundstücken müssen derzeit in der Firma eingetragen werden, mit der die Abgabe geschieht.

                  Damit bräuchtest du keine Konten duplizieren. Dass die Jahresergebnisse der Vermietungs-Firma händisch in die Anlage V übernommen werden müssen, damit wirst du leben können.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #39
                    AW: Anlage-V: Wie UST der Werbungskosten eintragen?

                    @foh

                    Mal eine kurze Klarstellung:

                    ELSTER-Formular ist nur ein elektronisches Abbild der Papier-Steuererklärung. Eine Übernahmefunktion zwischen verschiedenen Vordrucken (ESt- Anlage V, EÜR, USt) existiert meines Wissens nicht. Die entsprechenden Daten müssen selbst übertragen werden.

                    - kommerzielle Produkte sollten dies können. Welches und wie entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.


                    Einkommensteuerrechtlich kannst du mehrere Gewerbe oder selbständige Tätigkeiten haben. Hierbei wäre für jedes Gewerbe / Tätigkeit eine eigene EUR einzureichen. In deinem Fall haben also die Einkünfte aus der Vermietung (Anlage V) nichts mit deiner EUR zu tun.


                    Umsatzsteuerlich gibt es nur ein Unternehmen. Alle Umsätze und Vorsteuern egal aus welchem deiner Tätigkeitsbereiche gehören in eine Umsatzsteuererklärung.


                    Zum Abschluss kann ich nur meinen bereits geäußerten Rat wiederholen: Suche dir einen kompetenten Steuerberater bevor du aus Unkenntnis Mist baust und dir Ärger mit dem FA einhandelst.
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X