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"ELSTER: Automatische Benachrichtigung über bereitgestellte Steuerdaten"

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    "ELSTER: Automatische Benachrichtigung über bereitgestellte Steuerdaten"

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    heute Nacht bekam ich eine E-Mail von Elster, dass das Finanzamt mir etwas bereitgestellt hat. Diese Könne ich ab sofort in meiner Steuersoftware (WISO 2020) abrufen. Leider befindet sich dort keine Dateie. Was kann ich jetzt tun bzw an wen kann ich mich wenden? Der automatische Abruf der Daten ist auf Elster eingerichtet.

    Vielen Dank
    und beste Grüße

    #2
    Was ich vergessen habe zu erwähnen:

    Unter "Mein Posteingang" auf elster.de befindet sich auch keine aktuelle Nachricht. Sollte diese dort auftauchen?

    Kommentar


      #3
      Sollte diese dort auftauchen?
      Nein, du kannst die Bescheiddaten nur mit deiner WISO-Steuersoftware abholen. Dazu musst du die gesendete Steuererklärung öffnen.

      Ich glaube, der Menüpunkt heißt: Steuerbescheid prüfen oder so ähnlich.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo Charli24,

        das scheint es tatsächlich gewesen zu sein.

        Vielen Dank!

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          ich habe ebenfalls eine Mail erhalten:

          "....Sehr geehrte Damen und Herren,
          für Sie wird von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Finanzbehörde (Nordrhein-Westfalen) über das Verfahren ELSTER in Kürze eine verschlüsselte Datei mit allen wesentlichen Daten zum Einkommensteuerbescheid 2019 zur Abholung bereitgestellt. Sie können diese Datei über die entsprechende Funktion Ihres Steuerprogrammes ab dem 06.05.2020 auf Ihren PC herunterladen!....

          -----------------------------------
          Hier ein Hinweis aus den FAQ bei ELSTER:

          "Der Abruf des Bescheids in elektronischer Form erfolgt zum einen über die von Ihnen bei der Übermittlung verwendeten Software und zusätzlich immer über Mein ELSTER. Nach Erhalt der Benachrichtigungs-E-Mail werden Sie direkt nach dem Login in Mein ELSTER automatisch auf die Abholung von Einkommensteuerbescheiden hingewiesen. Die verfügbaren Daten können abgeholt werden und Ihr Einkommensteuerbescheid befindet sich anschließend im PDF-Format in Ihrem Posteingang bei Mein ELSTER."

          -----------------------------------

          Bei mir geht dies auch nicht. Wenn es einen Steuerbescheid gibt, müsste ich diesen in meinem ELSTER Login doch auch finden, was nicht der Fall ist. Wenn ich bei WISO den Steuerbescheid prüfen will ("Steuerbescheid herunterladen und prüfen"), erhalte ich eine Fehlermeldung.

          Elster Probleme.png

          Was kann ich hier nun tun?

          Danke vorab!

          Viele Grüße!

          Kommentar


            #6
            Hallo mate682,

            bekommst du die Fehlermeldungen in Mein Elster ?
            Dann könnte es sein, das Du zwischen Absenden und Bescheid, dass Zertifikat erneuert hast ?

            Oder kommt der Fehler im WISO-Programm ?

            Tschüß

            Kommentar


              #7
              Die Fehlermeldungen müssten von WISO sein. Meiner Meinung nach geht es um Bescheiddaten und nicht um einen elektronischen Steuerbescheid.

              Das ergibt sich m. E. aus dem Text der E-Mail: "... mit allen wesentlichen Daten zum Einkommensteuerbescheid 2019"
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Die Fehlermeldungen müssten von WISO sein. Meiner Meinung nach geht es um Bescheiddaten und nicht um einen elektronischen Steuerbescheid.
                Na dann fällt das Nachschauen in Mein Elster schon mal weg, der Auszug aus den FAQ bezieht sich ja auf den elektronischen Bescheid.

                Tschüß

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                  #9
                  Hallo,
                  ich habe mit Wiso meine Aktionen 2020 (also 2019) erfolgreich abgeschlossen. Ich habe folgende Mechanismen verstanden:
                  Wenn ich mit der Wiso Software z.B. die Steuererklärung mache und auch darüber an das Finanzamt schicke, bekomme ich in der Wiso Software Feedback mit Transaktionsnummer, die bestätigt dass alles ans Finanzamt übermittelt wurde.
                  Das hat aber nichts mit "Mein Elster" zu tun. Dort steht kein Eintrag der den Eingang der Steuererklärung bestätigt.
                  Das heißt Wiso Software / Mein Elster sind zwei verschiedene Dinge und nicht verlinkt.
                  Ergo: Als ich eine E-Mail vom Finanzamt bekam, es liegen Daten zur Abholung bereit, ist das nicht ausgehend von "Mein Elster" sondern von der Wiso Software, die ich ja verwendet habe. Also kann ich diese Daten auch nur über die Wiso Software wieder abholen. Wie das geht beschreibt die Software, ist also kein Problem. Und somit habe ich alles abgerufen und erhalten.
                  Fazit: In keinem Fall war "Mein Elster" mit diesen Aktionen betroffen. Somit sieht man in "Mein Elster" auch keinerlei Einträge oder Infos diesbezüglich.
                  Grüesse

                  P.S.: Obwohl beide Systeme nicht verlinkt sind im Infoaustausch, ist es notwendig ein Mein Elster Konto zu haben und ein Zertifikat zur Identifizierung. Das könnte eventuell zu der Annahme führen, alles wird in "Mein Elster" auch dokumentiert. Aber dies ist eben nicht so.
                  Zuletzt geändert von Haselnut; 08.05.2020, 10:14.

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                    #10
                    Hallo Haselnut,

                    die Bescheiddatenrückübermittlung funktionierte schon immer nur so -> Abholung der Bescheiddaten mit dem Programm mit dem übermittelt wurde.

                    Das Problem was mate682 angeführt hat -> betrifft den ab diesem Jahr möglichen elektronischen Bescheid (DIVA= Digitaler Verwaltungsakt)
                    Der soll zusätzlich zu der Bereitstellung in der jeweiligen Software auch in Mein Elster bereitgestellt werden.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      Der soll zusätzlich zu der Bereitstellung in der jeweiligen Software auch in Mein Elster bereitgestellt werden.
                      In den mir bekannten kommerziellen Steuerprogrammen war für 2019 noch keine Einwilligung zur elektronischen Zustellung des Steuerbescheids vorgesehen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        @holzgoe: Verstehe.

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          In den mir bekannten kommerziellen Steuerprogrammen war für 2019 noch keine Einwilligung zur elektronischen Zustellung des Steuerbescheids vorgesehen.
                          Hallo,
                          habe ich auch noch nicht gehört von Nutzern der unterschiedlichsten Software.
                          dann sind die FAQ schon für die Zukunft ausgerichtet, denn angesichts der Probleme die die Beantragung des elektronischen Bescheides in Mein Elster in der Realisierung ausgelöst hat, schauen wir mal in 2012 wie es mit den Bescheiden für 2020 dann aussieht.

                          Tschüß

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                            #14
                            dann sind die FAQ schon für die Zukunft ausgerichtet,
                            Die FAQ sind bekanntlich die von Mein ELSTER. Die Entwickler bei Mein ELSTER können die Bereitstellung der Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe in

                            diversen Steuerprogrammen nicht beeinflussen. Das ist ja allein Sache der Anbieter und die haben das für 2019, soweit ich das überblicke, noch nicht vorgesehen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Das ist ja allein Sache der Anbieter und die haben das für 2019, soweit ich das überblicke, noch nicht vorgesehen.
                              Hallo,
                              und das wie man sieht aus gutem Grund !

                              Tschüß

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