Zitat von FIGUL
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die elektronischen Steuererklärungen werden durch die Steuernummer zugeordnet und wenn der Stpfl. eine falsche draufschreibt, landet diese auch erstmal an der falschen Stelle.
Wenn jetzt der zuständige Bereich befragt wird, ist meine Steuererklärung angekommen, lautet die Antwort natürlich NEIN.
Beim Nachforschen über das Transferticket z. Bsp. findet man die Erklärung und stellt fest -> falsche Steuernummer, dann kann die Erklärung innerhalb des Finanzamtes korrekt zugeordnet werden.
Tschüß
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