Hallo! Ich habe ein Problem. Habe Buhl Tax installiert und für meine Frau ohne Probleme den Datenabruf vom Finanzamt gemacht. Für mich ging das nicht, weil ich bei Elster Online angemeldet bin. Freischaltcode des Finanzamtes liegt vor. Ich habe keinen Schimmer, wie das zweigleisig laufen soll? Wenn ich nun den Datenabruf via Elster mache, wie wird dieser dann bei Buhl TAX übernommen? Mir scheint in diesem Zusammenhang nur eine Lösung. Kündigung des Kontos bei Elster Online und dann alles mit Buhl TAX zu machen. Das Programm liegt mir ohnehin besser. Hoffe, Ihr könnt ir dahingehend einen Rat geben. Danke schon mal!
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Keine Ankündigung bisher.
Elster Online und Buhl Tax
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Ich habe das Thema in ein besser passendes Unterforum verschoben. Deine Auffassung:
Für mich ging das nicht, weil ich bei Elster Online angemeldet bin. Freischaltcode des Finanzamtes liegt vor. Ich habe keinen Schimmer, wie das zweigleisig laufen soll?
Es ist eine Sache der Einstellungen, die Konfiguration erfolgt über Bescheinigungen vom Finanzamt abrufen. Meines Wissens kann man sogar
kombiniert abrufen. Ob das wirklich sinnvoll ist, ist ein anderes Thema. Ich bevorzuge den manuellen Abruf über Mein ELSTER, nicht nur für mich,
sondern auch für meine Frau. Warum soll ich Buhl Data Service bevollmächtigen, unsere Bescheinigungen abzurufen ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Das geht problemlos über TAX
Entweder in eine Erklärung aus einer Datenübernahme vom Vorjahr, oder in eine neue Erklärung.
TAX_.jpg
Beim Abruf dann das entsprechende Zertifikat auswählen.
Achtung. Wenn der Freischaltcode noch nicht eingegeben wurde, dann bekommt man die FA Daten erst am Tag nach der Freischaltung, weil die Daten erst in der auf die Freischaltung folgenden Nacht bereit gestellt werden.
Wie Charlie24 schon geschrieben hat. Manuelle Übernahme ist besser, weil gerade dann, wenn die Erklärung aus dem Vorjahr übernommen wurde einzelne Werte doppelt erscheinen können. Dies gilt insbesondere für Renten und freiwillig gezahlte KV Beiträge.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIch habe das Thema in ein besser passendes Unterforum verschoben. Deine Auffassung:
ist so nicht zutreffend. Auch Tax kann Daten direkt von Mein ELSTER abrufen, das muss nicht über Buhl Data Service erfolgen.
Es ist eine Sache der Einstellungen, die Konfiguration erfolgt über Bescheinigungen vom Finanzamt abrufen. Meines Wissens kann man sogar
kombiniert abrufen. Ob das wirklich sinnvoll ist, ist ein anderes Thema. Ich bevorzuge den manuellen Abruf über Mein ELSTER, nicht nur für mich,
sondern auch für meine Frau. Warum soll ich Buhl Data Service bevollmächtigen, unsere Bescheinigungen abzurufen ?
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Tax kann die Daten auch direkt bei Mein ELSTER abrufen, wenn der Bescheinigungsabruf dort für dich und deine Frau eingerichtet ist.
Das kannst du bei Mein ELSTER unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten überprüfen. In Tax wird das als
Manueller Datenabruf mit ELSTER-Zertifikat, Passwort und Abrufcode bezeichnet, was natürlich Unsinn ist, die Daten werden
bekanntlich elektronisch abgerufen. Tax will dir den Abruf über Buhl Data Service schmackhaft machen, um die Kundenbindung zu stärken,
was sicher legitim ist. Für jemand, der kein eigenes Konto bei Mein ELSTER hat, macht das absolut Sinn, aber wenn man ein eigenes
Konto hat, ist das eigentlich ein Umweg.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Robik Beitrag anzeigenAm besten mal bei www.google.de schauen
welche Erkenntnisse hast du dort gefunden, die zielführender sind als die obigen Beiträge ?
Tschüß
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Robik ist es offensichtlich langweilig, wie auch sein zweiter Beitrag belegt.
https://forum.elster.de/anwenderforu...673#post370673Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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