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Elster Online und Buhl Tax

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    Elster Online und Buhl Tax

    Hallo! Ich habe ein Problem. Habe Buhl Tax installiert und für meine Frau ohne Probleme den Datenabruf vom Finanzamt gemacht. Für mich ging das nicht, weil ich bei Elster Online angemeldet bin. Freischaltcode des Finanzamtes liegt vor. Ich habe keinen Schimmer, wie das zweigleisig laufen soll? Wenn ich nun den Datenabruf via Elster mache, wie wird dieser dann bei Buhl TAX übernommen? Mir scheint in diesem Zusammenhang nur eine Lösung. Kündigung des Kontos bei Elster Online und dann alles mit Buhl TAX zu machen. Das Programm liegt mir ohnehin besser. Hoffe, Ihr könnt ir dahingehend einen Rat geben. Danke schon mal!

    #2
    Ich habe das Thema in ein besser passendes Unterforum verschoben. Deine Auffassung:

    Für mich ging das nicht, weil ich bei Elster Online angemeldet bin. Freischaltcode des Finanzamtes liegt vor. Ich habe keinen Schimmer, wie das zweigleisig laufen soll?
    ist so nicht zutreffend. Auch Tax kann Daten direkt von Mein ELSTER abrufen, das muss nicht über Buhl Data Service erfolgen.

    Es ist eine Sache der Einstellungen, die Konfiguration erfolgt über Bescheinigungen vom Finanzamt abrufen. Meines Wissens kann man sogar

    kombiniert abrufen. Ob das wirklich sinnvoll ist, ist ein anderes Thema. Ich bevorzuge den manuellen Abruf über Mein ELSTER, nicht nur für mich,

    sondern auch für meine Frau. Warum soll ich Buhl Data Service bevollmächtigen, unsere Bescheinigungen abzurufen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das geht problemlos über TAX
      Entweder in eine Erklärung aus einer Datenübernahme vom Vorjahr, oder in eine neue Erklärung.
      TAX_.jpg
      Beim Abruf dann das entsprechende Zertifikat auswählen.

      Achtung. Wenn der Freischaltcode noch nicht eingegeben wurde, dann bekommt man die FA Daten erst am Tag nach der Freischaltung, weil die Daten erst in der auf die Freischaltung folgenden Nacht bereit gestellt werden.

      Wie Charlie24 schon geschrieben hat. Manuelle Übernahme ist besser, weil gerade dann, wenn die Erklärung aus dem Vorjahr übernommen wurde einzelne Werte doppelt erscheinen können. Dies gilt insbesondere für Renten und freiwillig gezahlte KV Beiträge.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ich habe das Thema in ein besser passendes Unterforum verschoben. Deine Auffassung:


        ist so nicht zutreffend. Auch Tax kann Daten direkt von Mein ELSTER abrufen, das muss nicht über Buhl Data Service erfolgen.

        Es ist eine Sache der Einstellungen, die Konfiguration erfolgt über Bescheinigungen vom Finanzamt abrufen. Meines Wissens kann man sogar

        kombiniert abrufen. Ob das wirklich sinnvoll ist, ist ein anderes Thema. Ich bevorzuge den manuellen Abruf über Mein ELSTER, nicht nur für mich,

        sondern auch für meine Frau. Warum soll ich Buhl Data Service bevollmächtigen, unsere Bescheinigungen abzurufen ?
        Habe ich das richtig verstanden. Ich kann mit Elster online die Daten vom Finanzamt abrufen. Danach muss ich sie nur noch in Buhl Tax über Elster importieren? Dann wäre mein Problem gelöst. Danke!

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          #5
          Tax kann die Daten auch direkt bei Mein ELSTER abrufen, wenn der Bescheinigungsabruf dort für dich und deine Frau eingerichtet ist.

          Das kannst du bei Mein ELSTER unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten überprüfen. In Tax wird das als

          Manueller Datenabruf mit ELSTER-Zertifikat, Passwort und Abrufcode bezeichnet, was natürlich Unsinn ist, die Daten werden

          bekanntlich elektronisch abgerufen. Tax will dir den Abruf über Buhl Data Service schmackhaft machen, um die Kundenbindung zu stärken,

          was sicher legitim ist. Für jemand, der kein eigenes Konto bei Mein ELSTER hat, macht das absolut Sinn, aber wenn man ein eigenes

          Konto hat, ist das eigentlich ein Umweg.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Am besten mal bei www.google.de schauen

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              #7
              Zitat von Robik Beitrag anzeigen
              Am besten mal bei www.google.de schauen
              Hallo Robik,

              welche Erkenntnisse hast du dort gefunden, die zielführender sind als die obigen Beiträge ?
              Tschüß

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                #8
                Robik ist es offensichtlich langweilig, wie auch sein zweiter Beitrag belegt.
                https://forum.elster.de/anwenderforu...673#post370673
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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