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Kapitalerträge im Sinne 43 Abs 1 Satz 1 Nr. 4 EStG - Negative Kapitalerträge

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    #31
    Wenn es sich tatsächlich um keine Verlustbescheinigung handelt, wird der Verlust ganz normal bei der Signal intern, vorgetragen. Auf Wunsch kann Du dann bis spätestens 15.12.2024 die Verlustbescheinigung 2024 beantragen, damit Du den Verlust da rausholen kannst.

    Allerdings vermute ich eher, dass Du schon eine Verlustbescheinigung in den Fingern hast, weil ggf. Deine Geschäftsbeziehung mit der Signal durch das Ende der Versicherung endete ???

    Außerdem hast Du keine Verluste aus Aktiengeschäften gemacht, sondern aus einer Versicherung. Das ist ein entscheidender Unterschied !
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #32
      "Allerdings vermute ich eher, dass Du schon eine Verlustbescheinigung in den Fingern hast, weil ggf. Deine Geschäftsbeziehung mit der Signal durch das Ende der Versicherung endete ???"

      Genau ich habe meine Rentenversicherung bei der Signal Iduna gekündigt im Dezember 2023 und würde gerne jetzt natürlich den Verlust entsprechend verrechnen bzw. gerne mitnehmen.

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        #33
        Was steht denn auf der Bescheinigung zum Thema (Überschrift, ausgewiesener Betrag etc.) konkret drauf ?
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #34
          20240221_075320.jpgHierHier ist der Anhang

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            #35
            Das reicht meines Erachtens, einfach an der Stelle in der Anlage KAP eintragen, die in der Bescheinigung steht.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #36
              In welcher Zeile sollte man es eintragen? In Zeile 7? Mit Minuszeichen geht nicht..

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                #37
                Hallo, MrPJ darf ich fragen, wie sie das Thema geklärt haben ?
                Habe das gleiche Problem, ebenfalls mit Debeka Steuerbescheinigung

                Danke und VG Gerhard

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                  #38
                  Habe ein ähnliches Problem. In welches Feld von Wiso Steuer trage ich das ein? Danke für die Hilfe.
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                  Diese Galerie hat 2 Bilder

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                    #39
                    Warum ist denn die Seite aus der Software mit Verlustvortrag überschrieben?

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                      #40
                      Warum ist denn die Seite aus der Software mit Verlustvortrag überschrieben?
                      Auf dieser Seite wären festgestellte Verlustvorträge des Vorjahrs zu erfassen, damit die bei der Steuervorausberechnung berücksichtigt werden.

                      Darum geht es aber nicht ! Die Erfassung muss unter Kapitalerträge erfolgen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #41
                        Danke für die Antworten.
                        Es handelt sich ja um negative Beträge. Da steht ein Minus vor.
                        Also dann irgendwo hier eintragen?
                        Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
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                          #42
                          Falls jemand 2026 oder später nochmal in diesem Thread landet:

                          Bei WiSo ist die erste Auswahlmöglichkeit, ob es sich um
                          • Bescheinigung für alle Privatkonten und/oder Privatdepots
                          • Bescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder Personenunternehmens …
                          handelt.

                          Da einfach die zweite Auswahlmöglichkeit treffen und schon passen die Eingabefelder thematisch zu den Bescheinigungen der Versicherungsunternehmen.

                          Das erkennt man sogar in Beitrag #9 auf dem Screenshot.

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                            #43
                            Hallo,

                            will mich zu diesem Thread mal einklinken.
                            Habe von meiner LV auch ein Schreiben bekommen (s. Anhang).
                            Diese LV wurde für einen neuen Rentenfond aufgelöst.

                            Muss ich überhaupt das in der Steuer angeben?


                            Zeile 12 geht kein "Minus"
                            Zeile 18 geht "Minus", aber bei der Steuerberechnung kommt folgendes:


                            "Abbruch-Hinweise Anlage KAP: Es wurden Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterliegen, erklärt. Diese sind allerdings höher als die gesamten erklärten Kapitalerträge. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben. Für den Fall, dass negative Einnahmen vorliegen, tragen Sie diese bitte zusätzlich ein und zwar entweder als „Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien“ oder als „Verluste aus der Veräußerung von Aktien" Dokumentations-Hinweise Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden."

                            PS: Ich benutze Elster.
                            filedata/fetch?filedataid=8354
                            Zuletzt geändert von forum; Gestern, 15:54.

                            Kommentar


                              #44
                              Habe von
                              meiner LV auch ein Schreiben bekommen (s. Anhang).
                              Ich sehe keinen Anhang.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #45
                                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                                Habe von
                                Ich sehe keinen Anhang.
                                Der Anhang (Steuerbescheinigung) ist nach meiner Frage/Text.
                                Zuletzt geändert von forum; Gestern, 16:19.

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