Hallo,
unsere Tochter ( geb. 1991) studiert seit 2011, es ist ein Erststudium.
In Anlage K, Zeile 22 habe ich "Nein" angekreuzt, in den Zeilen 23 bis 27 ist nichts angekreuzt, die Zeilen 15 bis 18 sind ebenfalls leer.
Bei der Plausibilitätsprüfung erhalte ich die Meldung:
"Das Kind hat zum 31.12. des Vorjahres das 18. Lebensjahr vollendet. Um die Berücksichtigungsfähigkeit des Kindes im Veranlagunszeitraum 2012 zu ermitteln, ist eine Aussage dazu erforderlich, ob das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium angeschlossen hat."
Das habe ich doch in Zeile 22 getan, oder ?
Ist dies ein Fehler in der Plausibilitätsprüfung ?
unsere Tochter ( geb. 1991) studiert seit 2011, es ist ein Erststudium.
In Anlage K, Zeile 22 habe ich "Nein" angekreuzt, in den Zeilen 23 bis 27 ist nichts angekreuzt, die Zeilen 15 bis 18 sind ebenfalls leer.
Bei der Plausibilitätsprüfung erhalte ich die Meldung:
"Das Kind hat zum 31.12. des Vorjahres das 18. Lebensjahr vollendet. Um die Berücksichtigungsfähigkeit des Kindes im Veranlagunszeitraum 2012 zu ermitteln, ist eine Aussage dazu erforderlich, ob das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium angeschlossen hat."
Das habe ich doch in Zeile 22 getan, oder ?
Ist dies ein Fehler in der Plausibilitätsprüfung ?
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