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Kein Eintrag in Zeile 23 der Lohnsteuerbescheinigung

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    Kein Eintrag in Zeile 23 der Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo,

    Ich bin Student und arbeite nebenbei sowohl als HiWi an die Uni als auch freiberuflich. Obwohl ich freiberuflich in 2011 nur 150 Euro eingenommen habe, muss ich nun eine Einkommensteuererklärung einreichen (und zwar bis morgen...).
    Meine Frage bezieht sich jetzt jedoch auf die Lohnsteuerbescheinigung, die ich als HiWi erhalten habe. Hier ist zwar unter 22 ein Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen RV angegeben, jedoch kein kein Arbeitnehmeranteil unter 23. Wenn ich das nun so bei ElsterFormular eintrage, meckert das Programm. Muss ich dann einfach eine 0 eintragen?

    Vielen Dank,

    Simon

    #2
    AW: Kein Eintrag in Zeile 23 der Lohnsteuerbescheinigung

    Ich erweitere meine Frage mal gleich:
    Muss ich die Anlage N überhaupt ausfüllen? Ich bin als HiWi geringfügig beschäftigt und zahle somit keine Lohnsteuer. Dann kann ich mir doch auch eigentlich die ganze Anlage N und die Anlage Vorsorgeaufwand (die jetzt plötzlich dazu gekommen ist) komplett sparen, oder?

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      #3
      AW: Kein Eintrag in Zeile 23 der Lohnsteuerbescheinigung

      Wenn Du eine Lohnsteuerbescheinigung hast, dann ist das auch keine 'Geringfügige Beschäftigung'. Auch wenn Du vielleicht nicht viel tun musstest und entsprechend wenig bezahlt bekommen hast. Du musst also die Anlage N ausfüllen. Und, ja, wenn ElsterFormular unbedingt eine Eingabe in eine Zeile haben will, für die es keine Werte gibt - und am Besten auch nur dann - dann trag dort eine Null ein.

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        #4
        AW: Kein Eintrag in Zeile 23 der Lohnsteuerbescheinigung

        Also in meiner Abrechnung taucht schon ziemlich oft die Abkürzung Geringf. auf. Auch in meiner Meldebescheinigung zur Sozialversicherung ist unter Personengruppenschlüssel die 109 (Gerinfg. Entlohnt) angeben.

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          #5
          AW: Kein Eintrag in Zeile 23 der Lohnsteuerbescheinigung

          Als geringfügig Beschäftigter hat man bei der Besteuerung immer die Wahl:
          Entweder ganz normale Besteuerung auf Lohnsteuerkarte oder ohne Lohnsteuerkarte, in dem Fall führt führt der Arbeitgeber nur eine Pauschalsteuer ab und der Job ist irrelevant für die Steuererklärung. Die Bezeichnung ist in beiden Fällen aber gleich!

          Offensichtlich haben Sie sich für die erste Variante entschieden, die Daten der LStB sind dann in Anlage N zu erklären. Dass der Arbeitgeber keine Lohnsteuer abgeführt hat, liegt offenbar nur an der geringen Höhe der Einkünfte (innerhalb des Grundfreibetrages). Im Übrigen hat Elefant schon alles erklärt.

          Ergänzung: Für den Arbeitnehmer ist ein Minijob grundsätzlich sozialversicherungsfrei, der Arbeitgeber hat daher auch keine Beiträge zur RV von Ihnen bescheinigt.
          Zuletzt geändert von Kent; 05.02.2013, 20:59. Grund: Ergänzung
          mfg. - Kent

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            #6
            AW: Kein Eintrag in Zeile 23 der Lohnsteuerbescheinigung

            Zitat von Kent Beitrag anzeigen
            Als geringfügig Beschäftigter hat man bei der Besteuerung immer die Wahl:
            Entweder ganz normale Besteuerung auf Lohnsteuerkarte oder ohne Lohnsteuerkarte, in dem Fall führt führt der Arbeitgeber nur eine Pauschalsteuer ab und der Job ist irrelevant für die Steuererklärung. Die Bezeichnung ist in beiden Fällen aber gleich!
            Also eigentlich wurde ich nicht gefragt, wie ich das handhaben will. So weit ich weiß, läuft das auch bei meinen anderen HiWi Kollegen so.

            Zitat von Kent Beitrag anzeigen
            Offensichtlich haben Sie sich für die erste Variante entschieden, die Daten der LStB sind dann in Anlage N zu erklären. Dass der Arbeitgeber keine Lohnsteuer abgeführt hat, liegt offenbar nur an der geringen Höhe der Einkünfte (innerhalb des Grundfreibetrages). Im Übrigen hat Elefant schon alles erklärt.
            Der Grund dafür, dass ich die Einkommensteuererklärung einreichen MUSS ist aber ja der, das ich freiberuflich tätig bin. Wenn ich dies nicht wäre, müsste ich auch keine Steuererklärung erstellen, richtig? (Jedenfalls habe ich noch von keinem meiner HiWi Kollegen gehört, dass dies nötig ist.) Wieso muss ich dann die Anlage N ausfüllen?

            Danke und Gruß,

            Simon

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              #7
              AW: Kein Eintrag in Zeile 23 der Lohnsteuerbescheinigung

              Die Steuererklärung muss vollständig ausgefüllt werden. Es reicht nicht, die Einkünfte nur teilweise anzugeben.

              (Nichtsdestotrotz wird das Finanzamt von Deinen nichtselbständigen Einkünften wissen ...)

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                #8
                AW: Kein Eintrag in Zeile 23 der Lohnsteuerbescheinigung

                Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
                (Nichtsdestotrotz wird das Finanzamt von Deinen nichtselbständigen Einkünften wissen ...)
                Dürfen sie ja auch ruhig, ich habe nur wenig Lust, unnötigen Papierkrams zu machen.

                P.S. Gibt es einen Grund, warum das Zitieren hier nicht funktioniert?

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                  #9
                  AW: Kein Eintrag in Zeile 23 der Lohnsteuerbescheinigung

                  Ich habe jetzt also auch mal die Anlagen N und KAP ausgefüllt und eine Berechnung durchführen lassen (http://img217.imageshack.us/img217/7369/steuer2011.png). Wieso taucht hier jetzt unter zu versteuerndes Einkommen etwas auf?

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                    #10
                    AW: Kein Eintrag in Zeile 23 der Lohnsteuerbescheinigung

                    Du hast Kapitalerträge gehabt und darauf Steuern und Soli bezahlt,
                    die kriegst du jetzt wieder zurück.
                    Wie es ausschaut hast du keinen Freistellungsauftrag bei deiner Bank.
                    Rede mal mit der Bank

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Kein Eintrag in Zeile 23 der Lohnsteuerbescheinigung

                      Hallo FIGUL,

                      der Freistellungsauftrag war in 2011 für meinen Bausparvertrag etwas zu gering bemessen, das habe ich jedoch mittlerweile angepasst, aber danke für den Hinweis!

                      Nun aber noch mal zurück zur ursprünglichen Frage:
                      Wieso taucht jetzt unter dem zu versteuerndes Einkommen etwas auf?

                      Vielen Dank für Eure Hilfe,

                      Simon

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                        #12
                        AW: Kein Eintrag in Zeile 23 der Lohnsteuerbescheinigung

                        Hallo SimonSt,

                        du hast Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten nichtselbstständige und freiberufliche daraus wird dein Einkommen, dann kann man Werbungskosten und Sonderausgaben abziehen und eventuelle Freibeträge und daraus wird dann ein zu versteuerndes Einkommen, solange das unter dem Grundfreibetrag liegt wird mit Sicherheit eine Steuer mit Null entstehen oder festgesetzt.

                        Tschüß

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                          #13
                          AW: Kein Eintrag in Zeile 23 der Lohnsteuerbescheinigung

                          Ich habe jetzt mal meine Semesterbeiträge (1.535 Euro) in Zeile 48 der Anlage N aufgenommen (ist zwar mein Erststudium, ich habe jedoch vorher schon eine Berufsausbildung absolviert) sowie meine Beiträge zur KV und PV in Zeile 18 und 21 (486 und 121 Euro) eingetragen. Nun erscheint bei der Berechnung ein zu versteuerndes Einkommen von -894 Euro. Die festzusetzende Einkommensteuer beträgt aber weiterhin 0 Euro. Bekomme ich also nichts zurück?

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                            #14
                            AW: Kein Eintrag in Zeile 23 der Lohnsteuerbescheinigung

                            Und noch ergänzend dazu: Wenn ich eh nichts wieder bekomme, macht es dann Sinn bzw. bin ich dazu verpflichtet, unter den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen meine private Rentenversicherungen (2 Stück) und meine Unfallversicherung aufzuführen? Die Unterlagen dazu liegen in irgendeinem Umzugskarton im Keller...

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                              #15
                              AW: Kein Eintrag in Zeile 23 der Lohnsteuerbescheinigung

                              Hallo SimonSt,

                              also in deinem Fall würde sich dann das zu versteuernde Einkommen von - 894 Euro noch etwas in den Bereich -1000 Euro verändern.
                              Was man beim Finanzamt nicht beantragt wird nicht berücksichtigt und wie gesagt wer nichts bezahlt hat an Steuer bekommt nichts zurück.Bei negativem zu versteuernden Einkommen stellt das Finanzamt einen Verlust fest den du dann im Folgejahr mit verbraten kannst bei höherem Einkommen.

                              Tschüß

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