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deutsche Steuererklärung für mich (Ausländer)

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    #16
    AW: deutsche Steuererklärung für mich (Ausländer)

    Abgesehen davon, dass ich bisher keinen Eindruck hatte, dass es Sprachprobleme gab, verstehe ich einfach die Frustration, wenn jemand mit Mühe erklärt hat, dass auch Nicht-Deutsche der deutschen Steuer unterliegen können und dann mit "Schliesslich bin ich kein Deutscher und muss doch dann deshalb auch keine Steuern in Deutschland zahlen, oder sehe ich das falsch? " exakt wieder bei Null begonnen wird.

    Übrigens bezweifle ich, dass die Meinung des BZSt eine andere sein sollen, insbesondere ergibt sich aus der zitierten Antwort exakt die Aussage, dass ein DBA, das z.B. einem in Brasilien steuerpflichtigen Autor die Besteuerung der Gewinne aus deutschen Verlagsveröffentlichungen dem brasilianischen Staat zuweisen könnte, nicht existiert und daher eine Erstattung der Steuern nicht geschieht.

    Also bleibt, wie völlig korrekt dargestellt, nur der Weg über eine Steuererklärung als beschränkt Steuerpflichtiger, die zwar dazu führen könnte, dass man ein bisschen wiederkriegt, aber sicher nicht alles, denn ein Grundfreibetrag existiert bei beschränkter Steuerpflicht ja nicht.

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      #17
      AW: deutsche Steuererklärung für mich (Ausländer)

      Zitat von bobobaer Beitrag anzeigen
      Also bleibt nur der Weg über eine Steuererklärung als beschränkt Steuerpflichtiger, die zwar dazu führen könnte, dass man ein bisschen wiederkriegt...
      Laut unten stehender Info vom Bundeszentralamt für Steuern bekomme ich gar nix... Also nicht, wie oben angegeben...

      "Es besteht KEIN Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Brasilien. Daher können Sie weder eine Freistellung noch eine Erstattung für die einbehaltene Abzugsteuer beantragen.

      Ihre Einkünfte unterliegen der inländischen Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG):
      Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 und des § 1a EStG beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG haben.

      Der beschränkten Steuerpflicht bei Einkünften aus selbständiger Arbeit unterliegt u.a. ein Schriftsteller, der sein Urheberrecht an einem Werk auf ein inländisches Unternehmer überträgt (R 49.2 Einkommensteuerrichtlinie (EStR))."

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        #18
        AW: deutsche Steuererklärung für mich (Ausländer)

        Zitat von okrim354 Beitrag anzeigen
        Laut unten stehender Info vom Bundeszentralamt für Steuern bekomme ich gar nix... Also nicht, wie oben angegeben...
        Nein, die schreiben genau das, was ich schrieb, den Daumen nach unten kannst du dir also sparen.

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          #19
          AW: deutsche Steuererklärung für mich (Ausländer)

          Zitat von bobobaer Beitrag anzeigen
          Nein, die schreiben genau das, was ich schrieb
          Ach ja??? Wo steht denn in der Info vom Bundeszentralamt für Steuern, dass man ein bisschen wiederkriegt???

          Zitat von bobobaer Beitrag anzeigen
          den Daumen nach unten kannst du dir also sparen.
          Kann ich nicht, denn Daumen nach unten bedeutet negativ und wenn ich mein Geld nicht zurückbekomme ist das für mich negativ!!!

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            #20
            AW: deutsche Steuererklärung für mich (Ausländer)

            Ich werde es Picard nachtun, mich möglicher Polemik und Emotionen enthalten und das Thema damit dann für mich abschließen.
            Tatsächlich sind die Aussagen von Picard und mir mit den zitierten Aussagen des BZSt weitgehend deckungsgleich, man muss sie nur lesen (etwas, was nicht nur Schreiber hochgeistiger Literatur, sondern auch Schreiber in Foren wohl erwarten dürfen).
            Die Steuerpflicht in D hängt nicht von der Nationalität ab, die Besteuerung der inländischen Einkünfte obliegt D, da es kein gegenteiliges Abkommen mit BRA gibt, das die Besteuerung BRA zuweisen würde. Eine Erstattung der für die inländischen Einnahmen abgeführten Steuern ist somit nicht möglich. Da kein Wohnsitz in D vorliegt, ist der Betreffende beschränkt steuerpflichtig, selbstverständlich kann er eine Steuererklärung abgeben, da wird die deutsche ESt festgesetzt, die abgeführte Steuer angerechnet, was da raus kommt, hängt vom Einzelfall ab, deswegen schrieb ich auch bewusst, dass es eine Erstattung geben könnte, bewusst im Konjunktiv. Was wahrscheinlich ist, muss man selber ausrechnen oder einen Vertreter der Berufe fragen, denen Steuerberatung gestattet ist, und nebenbei netterweise monetär dafür entschädigt werden, dass sie sich mit ihren Kunden auseinandersetzten, so angenehm oder unangenehm das auch sein mag.

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              #21
              AW: deutsche Steuererklärung für mich (Ausländer)

              Zitat von bobobaer Beitrag anzeigen
              Ich werde es Picard nachtun, mich möglicher Polemik und Emotionen enthalten
              Meinen herzlichsten Dank dafür!


              Zitat von bobobaer Beitrag anzeigen
              Da kein Wohnsitz in D vorliegt, ist der Betreffende beschränkt steuerpflichtig, selbstverständlich kann er eine Steuererklärung abgeben, da wird die deutsche ESt festgesetzt, die abgeführte Steuer angerechnet, was da raus kommt, hängt vom Einzelfall ab
              Um es auf den Punkt zu bringen:
              Ich KANN 1 Steuererklärung abgeben und dabei meine deutschen Ausgaben & Einnahmen angeben.
              Ob ich zum Schluss dann dabei etwas zurückbekomme, hängt von meinen Ausgaben & Einnahmen ab.
              Richtig verstanden???

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                #22
                AW: deutsche Steuererklärung für mich (Ausländer)

                Jep, genau das und nichts anderes haben wir seit dem 17.02. versucht dir nahezubringen.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #23
                  AW: deutsche Steuererklärung für mich (Ausländer)

                  Ja, wieso hat man mir das denn nicht gleich gesagt ???

                  Dann muss ich nun nur noch herausfinden, welches Formular ich ausfüllen muss...

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                    #24
                    AW: deutsche Steuererklärung für mich (Ausländer)

                    @ meine bisher so treuen Helfer

                    Soeben erhielt ich von meinem Verlag folgende Aussage:

                    "Mit der von uns erteilten Steuerbescheinigung, mit der die Anmeldung und Abführung der Abzugssteuer von unserem Finanzamt bestätigt wird, und dem Antrag auf Erstattung der deutschen Abzugssteuer, müssen Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern wenden und sich die von uns in Abzug gebrachte Einkommenssteuer zurückerstatten lassen."

                    Haben die einfach keine Ahnung oder kann ich mir die in Abzug gebrachte Einkommenssteuer wirklich zurückerstatten lassen?
                    Oder habe ich vielleicht wieder etwas falsch verstanden?

                    Gruss Okrim aus Brasilien, wo gerade weit über 35º sind

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                      #25
                      AW: deutsche Steuererklärung für mich (Ausländer)

                      Zitat von okrim354 Beitrag anzeigen
                      Dann muss ich nun nur noch herausfinden, welches Formular ich ausfüllen muss...
                      Auch dazu Verweis auf mein Eingangsposting.

                      Es gibt vermutlich Länder, mit denen Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, in denen geregelt ist, dass Deutschland KEIN Besteuerungsrecht hat. In diesen Fällen dürfte die Aussage zutreffen und das BZSt auch die richtige Stelle für eine Erstattung sein. Da aber mit Brasilien kein derartiges Abkommen besteht, trifft diese Aussage auf Sie mit Wohnsitz in Brasilien NICHT zu.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #26
                        AW: deutsche Steuererklärung für mich (Ausländer)

                        Das kann man ja nicht mit ansehen....Nachfolgend ein paar Zitate und Hinweise, die natürlich keine Steuerberatung darstellen, weil hier keinen den genauen Sachverhalt kennt und Steuerberatung in diesem Forum auch nicht erlaubt ist, aber vielleicht helfen diese Informationen die Diskussion zu einem Ende zu führen.

                        Das BZSt liegt natürlich richtig, der Verlag hat warscheinlich den häufigern Fall eines Vorhanden Doppelbesteuerungsabkommen angenommen.

                        Bei dem Buchprojekt handelt es sich, wenn ich es richtig verstanden habe, wohl um Vergütungen für Urherberrechte. Der Steuerabzug richtet sich nach §50a EStG (zu finden unter: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__50a.html)

                        Die Veranlagung zur Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtigte kann aber NICHT jeder beschränkt Steuerpflichtige beantragen, siehe § 50 Abs. 2 EStG zu finden unter http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__50.html). Gem. §50 Abs. 2 Nr. 5 EStG ist bei Abzugssteuern gem. §50a EStG nur in den Fällen des §50a Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 möglich. Vergütungen für Urherberrechten sind aber in §50a Abs. 1 Nr. 3 EStG geregelt. Es möge sich jeder selbst ein Bild machen, wie nun die Rechtslage ist.....

                        Aber ich würde auch mal in Brasilien nachfragen, ob in Brasilien die deutsche Steuer (zumindest teilweise) angerechnet wird.

                        Aber wie schon mehrfach von verschiedener Seite erwähnt, Steuerberater in Deutschland wie in Brasilien können sicherlich weiterhelfen.....

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                          #27
                          AW: deutsche Steuererklärung für mich (Ausländer)

                          Großes oooooooooops ... :-(

                          Scheint zu stimmen, wenn ich mir das so anschaue. Die von SafePirat genannte Einschränkung geht sogar noch weiter, wenn ich mir § 50 Abs. 2 Satz 7 EStG anschaue. Fazit daher m.E. -SafePirat bitte notfalls berichtigen-:

                          In DEUTSCHLAND ist der Steuerabzug in diesem Fall definitiv, es gibt KEINE Minderungsmöglichkeit, auch nicht bei nachgewiesenen Betriebsausgaben. Wenn überhaupt ist das allein Thema des Wohnsitzstaates. Im Falle eines DBA könnte das anders aussehen, das gibt es mit Brasilien aber nicht.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #28
                            AW: deutsche Steuererklärung für mich (Ausländer)

                            Ja, Picarrd777, §50 Abs. 2 S. 7 schränkt die Veranlagungsmöglichkeit bei beschränkt steuerpflichtigen ARBEITNEHMERN auf EU-Fälle ein. Aber hier ging es ja nicht um Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit sondern um Lizenzzahlungen, bei denen für beschr. Stpfl. gar keine Antragsveranlagung vorgesehen sind. Ausnahme ist §1a EStG nach dem - wiederum in EU-Fällen - beantragt werden kann, wie ein unbeschränkt Stpfl. behandelt zu werden. Hier aber wg. Wohnsitz in Brasilien nicht möglich. Bliebe noch 1 Abs. 3 EStG nachdem die Veranlagung zur unbeschr. Stpfl. beantragt werden kann, wenn mind. 90% der weltweiten Einkünfte der deutschen Besteuerung unterliegen. Das ist hier aber wohl nicht der Fall, da ich den Fragensteller so verstanden hatte, dass es sich bei den Lizenzzahlungen um eine Nebentätigkeit handelt und die Haupteinkünfte in Deutschland nicht steuerpflichtig sind.

                            Zu beachten ist beim Antrag auf behandlung als unbeschr. Stpfl. auch, dass dann natürlich alle Einkünfte der deutschen Besteuerung unterliegen (ggf. unter Anrechnung ausländischer Steuern).

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