AW: deutsche Steuererklärung für mich (Ausländer)
Abgesehen davon, dass ich bisher keinen Eindruck hatte, dass es Sprachprobleme gab, verstehe ich einfach die Frustration, wenn jemand mit Mühe erklärt hat, dass auch Nicht-Deutsche der deutschen Steuer unterliegen können und dann mit "Schliesslich bin ich kein Deutscher und muss doch dann deshalb auch keine Steuern in Deutschland zahlen, oder sehe ich das falsch? " exakt wieder bei Null begonnen wird.
Übrigens bezweifle ich, dass die Meinung des BZSt eine andere sein sollen, insbesondere ergibt sich aus der zitierten Antwort exakt die Aussage, dass ein DBA, das z.B. einem in Brasilien steuerpflichtigen Autor die Besteuerung der Gewinne aus deutschen Verlagsveröffentlichungen dem brasilianischen Staat zuweisen könnte, nicht existiert und daher eine Erstattung der Steuern nicht geschieht.
Also bleibt, wie völlig korrekt dargestellt, nur der Weg über eine Steuererklärung als beschränkt Steuerpflichtiger, die zwar dazu führen könnte, dass man ein bisschen wiederkriegt, aber sicher nicht alles, denn ein Grundfreibetrag existiert bei beschränkter Steuerpflicht ja nicht.
Abgesehen davon, dass ich bisher keinen Eindruck hatte, dass es Sprachprobleme gab, verstehe ich einfach die Frustration, wenn jemand mit Mühe erklärt hat, dass auch Nicht-Deutsche der deutschen Steuer unterliegen können und dann mit "Schliesslich bin ich kein Deutscher und muss doch dann deshalb auch keine Steuern in Deutschland zahlen, oder sehe ich das falsch? " exakt wieder bei Null begonnen wird.
Übrigens bezweifle ich, dass die Meinung des BZSt eine andere sein sollen, insbesondere ergibt sich aus der zitierten Antwort exakt die Aussage, dass ein DBA, das z.B. einem in Brasilien steuerpflichtigen Autor die Besteuerung der Gewinne aus deutschen Verlagsveröffentlichungen dem brasilianischen Staat zuweisen könnte, nicht existiert und daher eine Erstattung der Steuern nicht geschieht.
Also bleibt, wie völlig korrekt dargestellt, nur der Weg über eine Steuererklärung als beschränkt Steuerpflichtiger, die zwar dazu führen könnte, dass man ein bisschen wiederkriegt, aber sicher nicht alles, denn ein Grundfreibetrag existiert bei beschränkter Steuerpflicht ja nicht.
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