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Vorsorgeaufwendungen für Selbständige 2010 und 2011

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    Vorsorgeaufwendungen für Selbständige 2010 und 2011

    Hallo liebes Forum,

    vielleicht wurde diese Frage schon gestellt (ich bin neu und es ist mir nicht ganz klar, wie ich am besten suche).

    Ich will als Selbständige für 2010 und 2011 Vorsorgeaufwendungen geltend machen (wenn möglich, nach altem Recht).

    PKV + Pflege = 3.994 Euro
    BU = 1.694 Euro
    Klass. Rentenversicherung vor 2005 angeschlossen = 3.152 Euro

    Wo muss ich das eintragen und in welcher Höhe kann ich Vorsorgeaufwendungen noch geltend machen?

    Vielen Dank für die Unterstützung
    und
    sonnige Grüße!!

    #2
    AW: Vorsorgeaufwendungen für Selbständige 2010 und 2011

    Sie müssen die Aufwendungen in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Dabei müssen Sie persönlich nicht nach altem und neuem Recht unterscheiden. Dies macht das Steuerprogramm der Finanzverwaltung automatisch. Auch in der Steuerberechnung von Elsterformular wird Ihnen dargestellt, welche Berechnungsmethode für Sie günstiger ist.

    In welcher Höhe Sie noch Vorsorgeaufwendungen geltend machen können? Darüber würde ich mir nicht den Kopf zerbrechen sondern die angefallenen Vorsorgeaufwendungen eintragen. In den Steuerberechnungen des Finanzamts und auch bei Elsterformular sehen Sie dann, ob und in welchem Umfange sich diese ausgewirkt haben.
    Zuletzt geändert von ; 23.07.2013, 17:16.

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      #3
      AW: Vorsorgeaufwendungen für Selbständige 2010 und 2011

      >>Ich will als Selbständige für 2010 und 2011 Vorsorgeaufwendungen geltend machen (wenn möglich, nach altem Recht).

      Hmm, kommt mir auf den ersten Blick etwas komisch vor. Im Rahmen der Antragsveranlagung wäre das ok, aber die gilt im Wesentlichen für AN, ist das also nicht ein bisschen spät? Oder wurde schon ESt-Erklärungen abgegeben?

      >>Wo muss ich das eintragen und in welcher Höhe kann ich Vorsorgeaufwendungen noch geltend machen?

      Geltend machen im Rahmen der ESt-Erklärung, Anlage Vorsorgeaufwand, PKV muss natürlich nach Basis- und Wahlleistungen aufgeschlüsselt werden, dafür verschicken die PKV ja Bescheinigungen, Günstigerprüfung neue und alte Rechtslage erfolgt von Amts wegen, wobei die Vorwegabzüge ab VZ2011 abgeschmolzen werden und die alte Rechtslage damit immer unwahrscheinlicher wird.
      Geltend machen kann man alle genannten Vorsorgeaufwändungen, ob sie sich im Einzelfall steuerlich auswirken, beantwortet der Steuerberater des geringsten Misstrauens.

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        #4
        AW: Vorsorgeaufwendungen für Selbständige 2010 und 2011

        Besten Dank!!!

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