Sind die Montagekosten für eine Terrassenüberdachung bei einem selbst genutzten Einfamilienhaus im Sinne von „Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen“ (Zeile 78 im Hauptvordruck) steuerlich absetzbar?
Im Grunde müsste es möglich sein, da die Maßnahme nicht im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung steht (= Definition für Neubaumaßnahme), da die Terrasse ja bereits vorhanden ist.
Im Grunde müsste es möglich sein, da die Maßnahme nicht im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung steht (= Definition für Neubaumaßnahme), da die Terrasse ja bereits vorhanden ist.
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