AW: Eigenartige Steuerberechnung
Hallo,
>>>Selbstverständlich ist die Gesamtsteuerbelastung ausschlaggebend, jedoch halte ich es für nicht nachvollziehbar, wenn mich ich als Arbeitnehmer nicht wenigstens halbwegs auf die Steuerabzüge seitens des AGs verlassen kann.
Wie soll denn der Arbeitgeber anders abrechnen? Es spielt keine Rolle, ob ihm die anderen Jobs bekannt sind, er hat die Lohnsteuertabelle gem. Steuerklasse zu nehmen, da gibt es kein Wahlrecht.
Einzig wenn ihr einen Freibetrag und einen Hinzurechnungsbetrag in die Steuerkarten eintragen lasst, würde sich etwas daran ändern. Ich sehe darin aber keinen Vorteil - ab dem nächsten Jahr bekommt ihr eine Vorauszahlung und damit ist es praktisch gleich.
>>>Wir sprechen in diesem Fall auch nicht von ein paar fünfzig Euro sondern - zumindest aus meiner Sicht - von einer doch ziemlich hohen Summe.
Nee, das sehe ich deutlich anders. Wer ein Einkommen über 100T bezieht kann sich nicht über diese ca. 3% Nachzahlung beschweren, das sind - relativ zum Einkommen - Peanuts.
Stefan
Hallo,
>>>Selbstverständlich ist die Gesamtsteuerbelastung ausschlaggebend, jedoch halte ich es für nicht nachvollziehbar, wenn mich ich als Arbeitnehmer nicht wenigstens halbwegs auf die Steuerabzüge seitens des AGs verlassen kann.
Wie soll denn der Arbeitgeber anders abrechnen? Es spielt keine Rolle, ob ihm die anderen Jobs bekannt sind, er hat die Lohnsteuertabelle gem. Steuerklasse zu nehmen, da gibt es kein Wahlrecht.
Einzig wenn ihr einen Freibetrag und einen Hinzurechnungsbetrag in die Steuerkarten eintragen lasst, würde sich etwas daran ändern. Ich sehe darin aber keinen Vorteil - ab dem nächsten Jahr bekommt ihr eine Vorauszahlung und damit ist es praktisch gleich.
>>>Wir sprechen in diesem Fall auch nicht von ein paar fünfzig Euro sondern - zumindest aus meiner Sicht - von einer doch ziemlich hohen Summe.
Nee, das sehe ich deutlich anders. Wer ein Einkommen über 100T bezieht kann sich nicht über diese ca. 3% Nachzahlung beschweren, das sind - relativ zum Einkommen - Peanuts.
Stefan
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