Hallo!
Wir haben bereits unseren Bescheid für 2013 erhalten.
Aber ich bin nicht so ganz einverstanden mit der Berechnung der Kirchensteuer.
Wir sind ein gemeinsam veranlagtes Ehepaar. Der Hauptverdiener StKl 3 ist Ende August aus der Kirche ausgetreten (Ev.Lt. Niedesachsen). Ab September wurde dies auch beim Gehalt berücksichtigt.
Der Partner arbeitet nur als Minijobber ist aber "noch" ev. Lt.
Jetzt wurde trotzdem ganz "normal" Kirchensteuer berechnet (9% von der EkSteuer)
Also bei 40.000 zu verst. Einkommen, 1 Kinderfreibetrag abgezogen und dann von der darauf entfallenden Ek.steuer 9% berechnet.
Das ergab 315,- und da erst 180,- gezahlt wurden (Jan13-Aug13) wird nachberechnet.
Muss aber der Minijobber nicht nur eine pauschale aufgrund des zu verst. Einkommens zahlen? Stichwort Glaubensverschiedene Ehe / besonderes Kirchgeld?
Austritt wurde übrigens dem FA belegt ;-)
Danke für eure Hilfe
Wir haben bereits unseren Bescheid für 2013 erhalten.
Aber ich bin nicht so ganz einverstanden mit der Berechnung der Kirchensteuer.
Wir sind ein gemeinsam veranlagtes Ehepaar. Der Hauptverdiener StKl 3 ist Ende August aus der Kirche ausgetreten (Ev.Lt. Niedesachsen). Ab September wurde dies auch beim Gehalt berücksichtigt.
Der Partner arbeitet nur als Minijobber ist aber "noch" ev. Lt.
Jetzt wurde trotzdem ganz "normal" Kirchensteuer berechnet (9% von der EkSteuer)
Also bei 40.000 zu verst. Einkommen, 1 Kinderfreibetrag abgezogen und dann von der darauf entfallenden Ek.steuer 9% berechnet.
Das ergab 315,- und da erst 180,- gezahlt wurden (Jan13-Aug13) wird nachberechnet.
Muss aber der Minijobber nicht nur eine pauschale aufgrund des zu verst. Einkommens zahlen? Stichwort Glaubensverschiedene Ehe / besonderes Kirchgeld?
Austritt wurde übrigens dem FA belegt ;-)
Danke für eure Hilfe
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