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Nebenkostenabrechung

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    Nebenkostenabrechung

    Hallo,

    ich bekomme meine Nebenkostenabrechnung von 2013 erst im Spätsommer wollte diese eigentlich mit in die Steuer einfliessen lassen, da die Abrechung erst so spät kommt wollte ich die für 2013 weglassen.

    Da ich die dann jedes Jahr so spät bekomme ist meine Frage, ob ich die dann von 2013 für die Steuererklärung 2014 nehmen darf? Weil Reinigung, evtl Reparaturen etc. sind ja fast gleich.


    Danke für Eure Antwort

    MFG

    #2
    AW: Nebenkostenabrechung

    hallo, bin nach 20jahren eigentum efh auch wieder mieter und habe 2013 ohne betriebskostenabrechnung erklärt.
    wenn die gesellschaften(bzw.vermieter) nicht aus dem knick kommen sollte das nicht den steuerbürger treffen.
    imho gilt auch hier das zuflußprinzip, also abrechnung für 2013 erhalten irgendwann 2014 erklärt in ekst 2015.

    gruß f.

    Kommentar


      #3
      AW: Nebenkostenabrechung

      Schon richtig, aber das Schreiben des BMF vom 10.01.2014 (googlen: BMF 35a estg) gibt da eine Wahlmöglichkeit in Tz. 47 und 48, d.h. die Verwaltung akzeptiert auch, wenn es im Jahr der Verwalterabrechnung erklärt wird.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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