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Einzelveranlagung / Kindschaftsverhältnis

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    antwortet
    AW: Einzelveranlagung / Kindschaftsverhältnis

    Hallo simco14,

    währen der Ausfüllung müssen Sie hierbei denken, Sie wären Ihre Frau
    also Ihre Daten nur am Rande.

    Mein Standard Angebot für ähnliche Fälle.
    Bitte folgendes einfach mal als Checkliste betrachten und nach Gegebenheit verändern:

    *Hauptvordruck
    Zeile 24 nichts kreuzen
    sowie alle Angaben oder Kreuze auf allen weiteren Seiten vermeiden,
    die auf Partner(in) B hinweisen könnten! Wichtig!

    *Anlage Kind
    Zeile 4 Angaben
    Zeile 5 Angaben
    Zeile 6 Angaben
    darunter Anspruch auf Kindergeld eintragen: 1104
    Zeile 7 Angaben
    Zeile 8 Angaben

    Zeile 10 entspr. kreuzen
    darunter KEINE Angaben zu Partner(in) B !

    Zeile 11 Angaben
    Zeile 12 Angaben
    und darunter entspr. kreuzen (schliesslich hat jedes Kind biologisch einen weiteren Beteiligten)

    Zeile 17 Angaben
    Zeile 24 [x]nein

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Einzelveranlagung / Kindschaftsverhältnis

    Hallo,

    getrennte Veranlagung bedeutet erstmal nichts anderes als Einzelveranlagungen. Mach mal KEINEN Eintrag in Zeile 24 des HV, KEIN KREUZ, NICHTS und keine Angaben zu dir mit Ausnahme Anlage Kind Zeile 11 ff

    Gruß FIGUL

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  • simco14
    antwortet
    AW: Einzelveranlagung / Kindschaftsverhältnis

    Hallo FIGUL,

    wenn ich meine Daten in Zeile 11 bis 14 eintrage, meckert zwar die Plausibilitaetspruefung nicht mehr, wohl aber die interne Berechnung der Steuer: "Anlage Kind: Sie haben die getrennte Ver-anlagung gewählt. In der Anlage Kind haben Sie jedoch erklärt, dass ein Kindschaftsverhältnis nur zu einem der Ehegatten besteht. In diesem Fall ist eine Steuerberechnung leider nicht möglich. Bitte prüfen Sie ggf. Ihre Angaben."

    Nun ja, ich hab dann noch alle moeglichen Kombis versucht (z.B. in beide Zeilen was eintragen ;-)) Hat nix genutzt.
    Wenn ich im HV meine Daten mit eintrage, meckert die Plausibilitaetspruefung gleich, wegen getrennter Veranlagung ist da angeblich kein Eintrag zulaessig.

    Ganz ehrlich: die Steuererklaerung in Amerika war dagegen ein Witz. Da musste man zwar zwei machen (Gouvernment plus State), aber da war ich fuer meine dieses Jahr nach 5 Min fertig... incl. online-Einreichung :-)
    Ich freu mich schon auf naechstes Jahr: durch meinen Rueckzug nach DE darf ich dann fuer mich zwei amerikanische plus eine deutsche Steuererklaerung machen... und fuer meine Frau noch ne deutsche obendrauf. Ich spar schon mal fuer 3 Wochen Urlaub ;-)

    Beste Gruesse,
    simco14

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Einzelveranlagung / Kindschaftsverhältnis

    Hallo,

    Entschuldige, aber das ist ja spaßig. Die Daten von deiner Frau gehören ja wohl dann in Zeile 10
    und deine in Zeile 11 - Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen -.
    Sag bloß im HV hast du in Zeile 7 mit 14 Seite 1 auch deine Daten eingetragen?

    Gruß FIGUL

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  • simco14
    antwortet
    AW: Einzelveranlagung / Kindschaftsverhältnis

    L. E. Fant, genau das ist ja das Problem! :-)
    Die Steuererklaerung ist die von meiner Frau. Ich bin dementsprechend der zweite Elternteil, der mit angegeben werden muss (oder auch nicht? Das weiss wohl nur das Finanzamt).

    Daher:
    gebe ich sie als meine Tochter an (oder besser gesagt, mich als ihren Vater, Zeile 10), dann meckert die Plausibilitaetspruefung.
    gebe ich sie darunter an (bzw ich gebe mich als Elternteil dort an, und sage ich war im Ausland) dann ist es mit der Plausibilitaetspruefung okay. Allerdings sagt dann die Steuerberechnung als solche, dass ich einen Fehler gemacht habe:
    "Anlage Kind: Sie haben die getrennte Ver-anlagung gewählt. In der Anlage Kind haben Sie jedoch erklärt, dass ein Kindschaftsverhältnis nur zu einem der Ehegatten besteht. In diesem Fall ist eine Steuerberechnung leider nicht möglich. Bitte prüfen Sie ggf. Ihre Angaben."

    Ich habe mich jetzt fuer die zweite Moeglichkeit entschieden. Dann ist die Plausibiliaetspruefung okay, so dass ich die Steuererklaerung abschicken kann. Auch wenn eine Berechnung mit dem Programm so nicht moeglich ist. Bin gespannt was bei rauskommt...

    Beste Gruesse,
    Simco14

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Einzelveranlagung / Kindschaftsverhältnis

    Zitat von simco14 Beitrag anzeigen
    gebe ich sie als meine Tochter an (Zeile 10), dann meckert die Plausibilitaetspruefung.
    Sie scheint ja Deine Tochter zu sein. Und noch die Tochter von jemand anderem. Du musst also auf alle Fälle einen zweiten Elternteil mit eingeben.

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  • simco14
    antwortet
    AW: Einzelveranlagung / Kindschaftsverhältnis

    Hallo,

    ich habe genau das gleiche Problem. Ich habe das Jahr in den USA gearbeitet, meine Frau schon hier. Die getrennte Veranlagung soll daher Mittel der Wahl sein.
    Unsere Tochter angeben ist aber nicht moeglich>
    gebe ich sie als meine Tochter an (Zeile 10), dann meckert die Plausibilitaetspruefung.
    gebe ich sie darunter an, und sage ich war im Ausland, dann ist es mit der Plausibilitaetspruefung okay. Allerdings sagt dann die Steuerberechnung als solche, dass ich einen Fehler gemacht habe:
    "Anlage Kind: Sie haben die getrennte Ver-anlagung gewählt. In der Anlage Kind haben Sie jedoch erklärt, dass ein Kindschaftsverhältnis nur zu einem der Ehegatten besteht. In diesem Fall ist eine Steuerberechnung leider nicht möglich. Bitte prüfen Sie ggf. Ihre Angaben."

    Ideen?
    nicdomi222, haben Sie eine Loesung gefunden?


    Viele Gruesse,
    simco14

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Einzelveranlagung / Kindschaftsverhältnis

    Hast du es mal ausprobiert ?

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  • nicdomi222
    antwortet
    AW: Einzelveranlagung / Kindschaftsverhältnis

    Soweit ich weiss, ja!

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Einzelveranlagung / Kindschaftsverhältnis

    Zitat von nicdomi222 Beitrag anzeigen
    Wir machen schon seit 15 Jahren getrennte Veranlagung.
    Schön, beantwortet aber nicht meine Frage: Warum ? (= Ist das steuerlich günstiger ?)

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  • nicdomi222
    antwortet
    AW: Einzelveranlagung / Kindschaftsverhältnis

    Nein. Kein spezielles eu Unternehmen. Mit Luxemburg besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Wir machen schon seit 15 Jahren getrennte Veranlagung.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Einzelveranlagung / Kindschaftsverhältnis

    Zitat von nicdomi222 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    leider geht meine Datenübermittlung nicht durch, weil mir ständig der selbe Fehler angezeigt wird. Mein Mann und ich machen Einzelveranlagung, weil ich in Luxemburg arbeite und steuerpflichtig bin.
    Verstehe ich jetzt nicht: Luxemburg gehört doch zur EU. Wenn Du uns jetzt nicht irgendwelche Besonderheiten wie irgendwelche Spezial-EU-Organisationen unterschlagen hast, kannst du doch nach § 1a EStG Deine Frau als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln und Dich mit ihr zusammenveranlagen lassen, oder ?

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  • nicdomi222
    antwortet
    AW: Einzelveranlagung / Kindschaftsverhältnis

    Danke. Leider hat das auch nichts genutzt. Ich habe jetzt statt Ehefrau im Kindschaftsverhältnis die Ehefrau als dritte Person angegeben. Damit konnte ich zwar keine Steuerberechnung durchführen, aber wenigstens die Daten ans Finanzamt übermitteln. Im Anschreiben habe ich dann die Probleme erläutert.

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Einzelveranlagung / Kindschaftsverhältnis

    Geht es um die Einzelveranlagung von unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten (Wahlrecht zwischen Zusammenveranlagung und Einzel, bis 2012 getrennter Veranlagung) oder um die Einzelveranlagung, weil sie nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind?

    Im letzeren Fall kein Kreuz in Zeile 24 Hauptvordruck, auch Hochzeitsdatum ggf. irritierend.

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  • nicdomi222
    antwortet
    AW: Einzelveranlagung / Kindschaftsverhältnis

    Danke für die schnelle Antwort. Ich hab es ja dann gelöscht. Aber dann kommt die Meldung, dass ich eine Angabe machen muss. Ich habe dann einfach eine dritte Person angegeben. Das wird zwar akzeptiert, aber bei der steuer Berechnung kommt dann die Meldung, dass eine Berechnung nicht möglich sei weil keine Angabe zur Ehefrau gemacht wurde. :-( echt zum Haare raufen.

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