AW: Welche Splittingtabelle ist bei elster hinterlegt?
Hallo,
>>>Aktuell (VZ 2013) lautet sie für ein zvE über 52881:
0,42*zvE - 8196.
Sorry, aber diese Formeln sind mir völlig unbekannt, wer rechnet denn damit?
Es gibt doch fertige Formeln für die Tabellenkalkulation, mit denen man für jedes zvE die Steuer oder auch den Steuersatz ausrechnen kann, warum soll ich dann für jedes Einkommen eine spezielle Formel bemühen?
Bei 8196 hatte ich aus dem Bauch heraus auf den Grundfreibetrag getippt, weil ich mir diese ständig wechselnden Beträge einfach nicht merken will. Und so falsch lag ich ja nicht, für 2013 wären 8130 Euro korrekt (ja, ich weiß, falsches Jahr).
>>>0,42 x 100.000 - 8239 = 33.761 (entsprechend $ 32a EStG)
(0,42 x 100.000) - 8239 = 33.761 (was zu beweisen war)
0,42 * (100.000 - 8239) = 38539,62 (falsch)
Ich bitte nochmals um eine 3. Für meinen Seelenfrieden!
Aber die zweite Zeile war ja gerade nicht die, die zu beweisen war, sondern die dritte :-)
Aber ich erhöhe auf eine 4, weil es offenbar kein Verständnisfehler der Punkt-vor-Strich-Regel war, sondern doch nur ... (was weiß ich, vielleicht warst du ja betrunken? [Scherz])
Stefan
Hallo,
>>>Aktuell (VZ 2013) lautet sie für ein zvE über 52881:
0,42*zvE - 8196.
Sorry, aber diese Formeln sind mir völlig unbekannt, wer rechnet denn damit?
Es gibt doch fertige Formeln für die Tabellenkalkulation, mit denen man für jedes zvE die Steuer oder auch den Steuersatz ausrechnen kann, warum soll ich dann für jedes Einkommen eine spezielle Formel bemühen?
Bei 8196 hatte ich aus dem Bauch heraus auf den Grundfreibetrag getippt, weil ich mir diese ständig wechselnden Beträge einfach nicht merken will. Und so falsch lag ich ja nicht, für 2013 wären 8130 Euro korrekt (ja, ich weiß, falsches Jahr).
>>>0,42 x 100.000 - 8239 = 33.761 (entsprechend $ 32a EStG)
(0,42 x 100.000) - 8239 = 33.761 (was zu beweisen war)
0,42 * (100.000 - 8239) = 38539,62 (falsch)
Ich bitte nochmals um eine 3. Für meinen Seelenfrieden!
Aber die zweite Zeile war ja gerade nicht die, die zu beweisen war, sondern die dritte :-)
Aber ich erhöhe auf eine 4, weil es offenbar kein Verständnisfehler der Punkt-vor-Strich-Regel war, sondern doch nur ... (was weiß ich, vielleicht warst du ja betrunken? [Scherz])
Stefan
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