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Steuerberechnung funktioniert nicht!

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    AW: Steuerberechnung funktioniert nicht!

    Wie erwähnt, die Sachlage ist ja bereits seit (mindestens) 2006 so.

    Ich frage mich nur, warum bisher niemand auf die Idee gekommen ist, die Lohnsteuerbescheinigung in den vergangenen 2-3 Jahren zu modifizieren.
    Es wäre doch sicherlich kein Problem, unterhalb der Zeile 30 eine Zeile 31 zu ergänzen, in welcher die AN-Anteile KV+PV der freiwillig bzw. privat Versicherten berechnet und separat ausgewiesen werden. Der Inhalt ließe sich dann automatisch in Zeile 71 des Hauptvordrucks übertragen und das Problem wäre ein für alle Mal gelöst. Und bei den gesetzlich Versicherten bliebe das Feld einfach leer. (Platz wäre auch noch genug vorhanden, wenn man das Kommentarfeld etwas verkleinern würde.)

    Gesetze ändern sich schließlich auch ständig und die Formulare sehen jedes Jahr ebenfalls etwas anders aus. Gibt es eine Möglichkeit für einen solchen "Feature Request"?
    Zuletzt geändert von Peter.K; 16.01.2009, 11:39.

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      AW: Steuerberechnung funktioniert nicht!

      Die LStB wird aber doch vom AG ausgefüllt. Woher soll der wissen, was der AN freiwillig gezahlt hat?
      Früher litten wir unter Verbrechen, heute unter Gesetzen

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        AW: Steuerberechnung funktioniert nicht!

        Von mir aus dann "Freiwillig/Privat KV+PV gesamt". So - oder so ähnlich - wird es zumindest bei mir vom Arbeitgeber auf der LStB ausgewiesen. Und wenn der Wert sowieso berechnet wird muss es doch auch möglich sein, ein eigenes Feld für diesen Wert zu schaffen, wenn der Inhalt für die Einkommensteuererklärung benötigt wird bzw. wichtig ist. Jedenfalls für geschätzte 10-20 % der Beschäftigten. Warum also die Ausweisung im Kommentarfeld?

        Weiterhin kommen jedes Jahr schließlich Arbeitnehmer dazu, die erstmalig über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Und wenn diese nicht gerade beruflich im Umfeld mit Steuern tätig sind - oder jemanden kennen, der sich damit auskennt - stoßen sie früher oder später bei der Einkommensteuererklärung auf das genannte Problem. Das muss doch nicht sein - kostet nur Zeit und Nerven ...

        Nebenbei:
        Jeder Arbeitgeber "kennt" die Werte für KV+PV gesamt, sowie seine eigenen Anteile, weil er diese abführen muss. Durch Abzug der AG-Anteile vom Gesamtwert lassen sich die AN-Anteile wohl leicht berechnen, oder etwa nicht? Diese werden schließlich monatlich auch auf jeder Gehaltsabrechnung aufgeführt. Also: Wo ist das Problem?
        Zuletzt geändert von Peter.K; 16.01.2009, 15:49.

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          AW: Steuerberechnung funktioniert nicht!

          Ich weiss zwar nicht, ob es da verschiedene Handhabungsweisen bei privat Krankenversicherten gibt, aber ich kenne das nur so, egal ob in einer privaten Krankenversicherung oder "freiwillig in der Gesetzlichen". Als Arbeitnehmer zahlt man seiner Krankenkasse den vollen Beitrag. Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer seinen steuerfreien Zuschuss mit dem Lohn aus. Der Arbeitgeber hat bei privat Versicherten nichts mit der Krankenkasse zu tun, er fuehrt also nichts an die Krankenkasse ab. Und deshalb kommt der eigene Beitrag in Zeile 71 Hauptvordruck. Zuschuesse vom AG sind in Zeile 24 (Steuerbescheinigung) und werden in Zeile 69 vom Hauptvordruck uebernommen.

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            AW: Steuerberechnung funktioniert nicht!

            Zu privat Versicherten kann ich nichts sagen, da ich privat nicht versichert bin.
            Ich stimme Dir aber voll und ganz zu, dass ein freiwillig gesetzlich Versicherter die Krankenversicherung vollständig selbst bezahlen muss und der Arbeitgeber seine Anteile als steuerfreien Zuschuss auf das Gehalt ausweist. Aber nicht ich als Arbeitnehmer sondern mein Arbeitgeber führt die Zahlungen ab. Bedeutet also, dass ich lediglich das Nettogehalt überwiesen bekomme und mit Zahlungen an die Krankenkasse nichts zu tun habe. Ist das nicht bei jedem (nicht privat, sondern gesetzlich Pflicht- bzw. freiwillig Versichertem) Arbeitnehmer so? Und wenn die Arbeitgeber die gesamten Beträge abführen und ihre eigenen Verpflichtungen zu den Zahlungen wissen können auch die AN-Anteile ermittelt werden. Aber wird diese Diskussion jetzt nicht zu akademisch?

            Fakt ist jedenfalls, dass es den Wert "KV+PV gesamt für freiwillig Versicherte" nicht nur bei mir auf der LStB im Kommentarfeld zu geben scheint, sondern bei vielen hier auch.
            Fakt ist weiterhin, dass ein leeres Feld in Zeile 71 bei freiwillig Versicherten technisch zu Problemen bei der Steuerberechnung in Elster führt und monetär sogar zu negativen Konsequenzen bei der Erstattung zuviel gezahlter Lohnsteuer führen wird.
            Fakt ist letztendlich, dass der Inhalt in Zeile 71 *selbst* eingetragen werden muss und dies leicht übersehen/überlesen werden kann.

            Meine Anmerkung bezog sich damit auf einen Vorschlag zur Änderung der Verfahrensweise, die automatisch Unwissende vor Problemen bzw. unvollständigen Angaben schützen soll.
            Zuletzt geändert von Peter.K; 16.01.2009, 13:29.

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              AW: Steuerberechnung funktioniert nicht!

              Hallo,
              ich habe auch das gleiche Problem bei der Berechnung und die gleiche Fehlermeldung.
              Die Plausibiltätsprüfung war erfolgreich (nach ein paar Haken), dann war bei mir noch das Problem Adobe Professional 6.0 war nicht zu nutzen, jetzt aber mit 8.1 Reader öffnet er das Ergebnis, also ich bekomme ein pdf-Dokument: Doch, was da steht, ist nicht hilfreich:

              "DHW Dokumentations-Hinweise
              Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
              Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise (ES GIBT KEINE!). Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. (WAS IST EIN AUSSCHLUSSFALL??)
              Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden."

              Ich habe übrigens dann eine neue Datei gemacht und nur 1 zu 1 die Daten aus 2007 übernommen und rechnen lassen. Ergebnis das gleiche. Also hängt es nicht an den Eingabedaten sondern an Elster-Softwareprobleme.
              Vielleicht findet hier ja einer etwas raus, oder er weiß, an wen man sich wenden kann.
              Ich würde nämlich gerne vor dem Versenden wissen, wieviel ich nachbezahlen muß oder zurückbekomme.
              Gruß, Gilbert

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                AW: Steuerberechnung funktioniert nicht! => bei mir jetzt ja

                Hallo,

                ich muß mir gerade selbst die Antwort geben:
                habe auf Seite 10 von roro die Zusammenfassung gelesen und bei mir hat Punkt 1 und Punkt 3 geholfen. Punkt 2 konnte ich so lassen, dass Wert in Zeile 24 > Wert in Zeile 25.
                Hier nochmals seine Tipps und vielen Dank!
                1. Bei der Rückerstattung Kirchensteuer Zeile 80 des Mantelbogens ist nichts eingetragen
                => explizit 0 in Z80 eintragen.
                2. Der Arbeitgeber hat Beiträge in Zeile 24 und Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung falsch ausgewiesen, so dass Wert in Zeile 24 > Wert in Zeile 25.
                => Rücksprache AG
                3. Der *Arbeitnehmer* hat vergessen, in Zeile 71 des Mantelbogens die freiwilligen Beiträge zur (privaten) KV und PV zu erfassen.
                => Beiträge in Z71 erfassen.
                Der AG-Anteil braucht wohl nicht abgezogen werden, siehe Hilfe zur Zeile 71. Auch hat neysee richtig erkannt, dass Elster Z24 nach Z75 überträgt, aber dann doch nicht abzieht.
                Grüße an alle Forianer!

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                  AW: Steuerberechnung funktioniert nicht!

                  Zitat von Tanzbär1971 Beitrag anzeigen
                  Hallo,
                  ich habe auch das gleiche Problem bei der Berechnung und die gleiche Fehlermeldung.
                  Die Plausibiltätsprüfung war erfolgreich (nach ein paar Haken), dann war bei mir noch das Problem Adobe Professional 6.0 war nicht zu nutzen, jetzt aber mit 8.1 Reader öffnet er das Ergebnis, also ich bekomme ein pdf-Dokument: Doch, was da steht, ist nicht hilfreich:

                  "DHW Dokumentations-Hinweise
                  Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
                  Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise (ES GIBT KEINE!). Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. (WAS IST EIN AUSSCHLUSSFALL??)
                  Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden."

                  Ich habe übrigens dann eine neue Datei gemacht und nur 1 zu 1 die Daten aus 2007 übernommen und rechnen lassen. Ergebnis das gleiche. Also hängt es nicht an den Eingabedaten sondern an Elster-Softwareprobleme.
                  Vielleicht findet hier ja einer etwas raus, oder er weiß, an wen man sich wenden kann.
                  Ich würde nämlich gerne vor dem Versenden wissen, wieviel ich nachbezahlen muß oder zurückbekomme.
                  Gruß, Gilbert
                  Es mag sicherlich viele Gruende geben, warum Elsterformular keine Berechnung durchfuehrt, obwohl die Plausibilitaetspruefung keine Fehler mehr anzeit. Bei mir war es z.B. so, dass in der Steuerbescheinigung des AG in Pos. 10,11,12,13 "0,00" eingetragen war. Ich hatte dies so uebernommen und es rechnete nichts. Ich habe diese 0-Werte geloescht, sodass diese Felder jetzt leer sind und ploetzlich ging die Berechnung. Schon eingenartig.

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                    AW: Steuerberechnung funktioniert nicht!

                    Die Plausiprüfungen sind offenbar etwas entschärft worden. Das Problem "überflüssige Nullen in der Lohnsteuerbescheinigung" war im vergangenen Jahr Ursache für horrend viele Anfragen im Forum.

                    Wenn diese Nullen nun keinen Plausifehler mehr hervorrufen, so hat augenscheinlich das Berechnungsmodul seine Probleme damit. Das basiert nach meiner Kenntnis auf einem (in NRW? eingesetzten) Großrechnerprogramm der Finanzverwaltung.

                    Das bedeutet aber in der Folge: Die von vielen in Lohnbüros eingesetzten Programmen nach wie vor produzierten Nullen sind der eigentliche Schrott!

                    Die Entschärfung der Plausiprüfung bewirkt allerdings, dass in diesen Fällen wenigstens die Erklärungsdaten übermittelt werden können. Vermutlich müssen diese Daten aber in den Finanzämtern von Hand nachbearbeitet werden.
                    Zuletzt geändert von Balu; 16.01.2009, 14:20.
                    Ein Lächeln ist das Beste um Anderen die Zähne zu zeigen.

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                      AW: Steuerberechnung funktioniert nicht!

                      Zitat von Andy S. Beitrag anzeigen
                      Hi, habe das gleiche Problem. Trotz neuem Download, Neuinstallation und neuer Eingabe aller Daten keine Besserung.

                      Wer weiss Rat?
                      Ich auch! Das gleiche Problem. Liegt hier ein Programm fehler vor? Leute helft bitte!
                      Gibt es eine Hotline hierzu?

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                        AW: Steuerberechnung funktioniert nicht!

                        Auch bei mir funktioniert dieses Jahr erstmals die Steuerberechnung nicht. Die Plausibilitätsprüfung wird ohne Beanstandung beendet und wenn ich dann die Steuerberechnung anklicke wird meines erachtens eine erneute Plausibilitätsprüfung durchgeführt, jedoch keine Steuerberechnung.
                        Ich bekomme auch keine Fehlermeldung.
                        Ich habe alles nochmal eingegeben; nix zu machen: keine Steuerberechnung!!

                        Ich tippe schon auf einen Programmfehler.

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                          AW: Steuerberechnung funktioniert nicht!

                          Es ist ja ein Unterschied ob Elster keine Berechnung durchführt oder ob das pdf für die Berechnung nicht öffnet. Öffnet die Berechnung erst gar nicht, dann liegt es nicht an Elster, sondern dann liegt die Ursache an eueren Rechnern. Diese beiden Dinge werden hier teilweise durcheinander geworfen.

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                            AW: Steuerberechnung funktioniert nicht!

                            Ich erhielt die PDF mit dem "DHW-Hinweis", ohne dass es vorher Beanstandungen gab (nachdem ich vorher von Foxit auf Adobe Reader 9 für PDF-Dateien umgestellt hatte).

                            Die Lösung bei mir:

                            Ich habe zwei Gewerbebetriebe. Betrieb 2 wurde aus dem Vorjahr übernommen, aber nicht in die neue Zeile "2. Betrieb" der Anlage G, sondern statt dessen in die erste Zeile von "Weitere Betriebe" (Zeile "2. Betrieb" blieb also leer).

                            Als ich die Daten dort löschte und statt dessen bei "2. Betrieb" einfügte, funktionierte die Berechnung mit korrekter PDF.

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                              AW: Steuerberechnung funktioniert nicht!

                              Hallo an Alle,

                              ich kann den Fehler unter 3. bestätigen - Eintrag zur freiwilligen Krankenversicherung eingetragen - Berechnung klappt.

                              Danke und viele Grüße aus Oberbayern

                              MW


                              [QUOTE=roro;85902]
                              Zitat von Tiger16 Beitrag anzeigen

                              GANZ RUHIG BLEIBEN!!

                              Bei mir klappt die Steuerberechnung jetzt endlich auch. Der Beitrag von neysee hat mir dazu sehr geholfen. @neysee: Danke!

                              Ich versuche mal, die bisherigen Beiträge zusammenzufassen. Es gibt wohl derzeit 3 Erklärungen, warum die Steuerberechnung mit dem folgenden Fehler antwortet:

                              DHW Dokumentations-Hinweise
                              Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
                              Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise.

                              1. Bei der Rückerstattung Kirchensteuer Zeile 80 des Mantelbogens ist nichts eingetragen
                              => explizit 0 in Z80 eintragen.

                              2. Der Arbeitgeber hat Beiträge in Zeile 24 und Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung falsch ausgewiesen, so dass Wert in Zeile 24 > Wert in Zeile 25.
                              => Rücksprache AG

                              3. Der *Arbeitnehmer* hat vergessen, in Zeile 71 des Mantelbogens die freiwilligen Beiträge zur (privaten) KV und PV zu erfassen.
                              => Beiträge in Z71 erfassen.
                              Der AG-Anteil braucht wohl nicht abgezogen werden, siehe Hilfe zur Zeile 71. Auch hat neysee richtig erkannt, dass Elster Z24 nach Z75 überträgt, aber dann doch nicht abzieht.

                              Wenn dann endlich die Steuerberechnung vorgenommen werden kann, dann findet man seine Angaben wieder unter "Übrige Vorsorgeaufwendungen". Der Wert ergibt sich aus Z71 des Mantelbogens plus Z25 der Lohnsteuerbescheinigung. Man sieht dann auch schön, dass der fehlende Abzug Z24 egal ist, da eh nur max 1500 EUR berücksichtigt werden.

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                                AW: Steuerberechnung funktioniert nicht!

                                Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                                Bei freiwillig Versicherten ist es normal, dass für die LStB Z24>Z25 gilt. Aber der freiwillig Versicherte bezahlt seinen Versicherungsbeitrag an die Kranken- und Pflegeversicherung selber, und wenn man kein Geld verschenken will, trägt man das im Hauptvordruck in Z71 ein.
                                Dann wird auch die Berechnung durchgeführt.
                                Danke, das wars! :-)

                                Ich ärger mich seit Anfang Januar schon mit der nichtssagenden Fehlermedlung rum und dann wars so einfach.

                                Da soll einer draufkommen ...

                                Kommentar

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