AW: Vorsorgeaufwand
Und es gibt Steuerpflichtige die haben mehrere Gewerbebetriebe.
Und es gibt Steuerplichttige die haben mehrere Renten.
Und es gibt Steuerpflichtige die haben mehrere Lohnsteuerkarten.
Wo ist da die Logik. So etwas wird mit Ordnungsnummer geregelt.
Das sind für mich keine Argumente. Es mag vielleicht übersichtlicher sein, dennoch bleibt es eine unsystematische Abweichung.
Außerdem:
Wir haben mittlerweile die Steuerindentifikationsnummer. Wenn die Finanzverwaltung das noch nicht begriffen und sich einfach nicht an die Gesetze hält, dann ist das nur wieder ein Beweis für die Duschbrechung jeglicher Gesetzesnormen.
- § 139a eingefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003).
=> Erst jetzt erledigt.
- § 139b eingefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003).
=> wir warten
- § 139c eingefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003).
=> wir warten
Ersteinmal sollte die Finanzverwaltung sich an Gesetze halten bevor sie eigene erstellt.
Gruß Wissender
Und es gibt Steuerpflichtige die haben mehrere Gewerbebetriebe.
Und es gibt Steuerplichttige die haben mehrere Renten.
Und es gibt Steuerpflichtige die haben mehrere Lohnsteuerkarten.
Wo ist da die Logik. So etwas wird mit Ordnungsnummer geregelt.
Das sind für mich keine Argumente. Es mag vielleicht übersichtlicher sein, dennoch bleibt es eine unsystematische Abweichung.
Außerdem:
Wir haben mittlerweile die Steuerindentifikationsnummer. Wenn die Finanzverwaltung das noch nicht begriffen und sich einfach nicht an die Gesetze hält, dann ist das nur wieder ein Beweis für die Duschbrechung jeglicher Gesetzesnormen.
- § 139a eingefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003).
=> Erst jetzt erledigt.
- § 139b eingefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003).
=> wir warten
- § 139c eingefügt durch Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003).
=> wir warten
Ersteinmal sollte die Finanzverwaltung sich an Gesetze halten bevor sie eigene erstellt.
Gruß Wissender
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