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Anlage Kap 2014 Abbruchhinweis

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    #16
    AW: Anlage Kap 2014 Abbruchhinweis

    Zitat von mimazupo Beitrag anzeigen
    Fehler in der Anlage Kind
    liegen nicht vor.
    Das habe ich schon so oft gehört, hinterher war es immer anders.

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      #17
      AW: Anlage Kap 2014 Abbruchhinweis

      Das mag sein, aber bei mir hat sich in den letzten Jahren keine Änderung bezüglich der Kinder ergeben
      und die Daten wurden vom Vorjahr übernommen, da hat die Berechnung funktioniert.

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        #18
        AW: Anlage Kap 2014 Abbruchhinweis

        Dass da kein Fehler in der Anlage Kind vorliegt, würde mich sehr wundern. Manchmal übersieht man auch beim dreißigsten Drüberschauen so etwas. Lösche die Anlage einfach mal und trage die Daten in Ruhe neu ein. Damit dürftest Du zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, zum einen ein eventuelles Verschlucken des Programms z.B. bei der Datenübernahme aus dem Vorjahr (steht ggf. in den Zeilen 16 ff. etwas mit falscher Jahreszahl ?), zum anderen wirst Du einen eventuellen Tippfehler vermutlich nicht wiederholen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #19
          AW: Anlage Kap 2014 Abbruchhinweis

          Der Fehler besteht im Programm immer noch. Ich habe heute, also am 10.3. erst neues Updates gemacht, aber lt. Finanzamt besteht der Fehler immer noch. Es ist nicht bekannt wann er im Programm
          behoben wird. Auch die Finanzämter intern müssen sich mit diesem Fehler "herumschlagen" und müssen Steuererklärungen mit Anlage KAP erst mal unbearbeitet liegen lassen. Es kann doch
          nicht sein, dass so ne Fehlerbereinigung Monate dauert !!!!

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            #20
            AW: Anlage Kap 2014 Abbruchhinweis

            Hallo bernie61,

            du bist hier in einem Anwenderforum, da sind User unterwegs um anderen Usern zu helfen bei Problemen rund um die elektronische Steuererklärung.
            Programmierer und Entwickler findest du hier nicht.
            Eine Möglichkeit wäre hier ->https://www.elster.de/hotline_nw.php

            Tschüß

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              #21
              AW: Anlage Kap 2014 Abbruchhinweis

              Moin, moin

              seit heute morgen steht das März Update zur Verfügung, nach dem Update habe ich versucht eine neue Berechnung zu starten.
              Das Ergebnis war, die vorherigen Abruchshinweise tauchten nicht mehr auf aber dafür dieser:

              AHW Abbruch-Hinweise
              Es wurden steuerliche Sachverhalte eingegeben, welche vom Programm zur Zeit noch nicht verarbeitet
              werden können.

              Jetzt werde ich doch langsam etwas sauer.

              Kommentar


                #22
                AW: Anlage Kap 2014 Abbruchhinweis

                Einkommensteuererklärungen 2014 mit Anlage KAP können derzeit (zumindest in Hessen) von den Finanzämtern nicht bearbeitet werden und sind zurückzustellen.

                Es würde mich daher doch etwas wundern, wenn die Verarbeitung in EF/EOP funktionieren würde obwohl es bei den Finanzämtern selbst noch nicht funktioniert.

                Davon abgesehen, klar ist es ärgerlich wenn man sein Steuererklärung machen will und es nicht klappt aber hier ist der falsche Ort um den Frust abzulassen.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #23
                  AW: Anlage Kap 2014 Abbruchhinweis

                  Hallo,

                  Es ist schwer zu verstehen: In einem Bundesland funktioniert es, im anderen nicht.
                  Muss denn jeder seine eigene Suppe kochen.
                  Frust ist vorprogrammiert

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Anlage Kap 2014 Abbruchhinweis

                    Auch in Sachsen können Einkommensteuererklärungen 2014 mit Anlage KAP derzeit von den Finanzämtern nicht bearbeitet werden und sind zurückzustellen.

                    Erst ab der 15. Kalenderwoche ist hier mit Besserung zu rechnen.
                    UserElster

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                      #25
                      AW: Anlage Kap 2014 Abbruchhinweis

                      Das liegt vielleicht daran, dass im Verbund auch noch eigene Projekte der Bundesländer zum Einsatzz kommen.
                      http://de.wikipedia.org/wiki/EOSS
                      Gruss (S)stiller
                      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                        #26
                        AW: Anlage Kap 2014 Abbruchhinweis

                        Auch nach dem neuen April-Update ist immer noch keine Besserung eingetreten. Ich habe das einfach mal mit Phantasiezahlen ausprobiert:

                        Aktiengewinn: 30
                        andere Geschäfte -20

                        1. - inländische Kapitalerträge (30-20) = 10
                        2. - ausländische Kapitalerträge 0
                        3. - in beiden Zeilen (1 und 2) enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen 30
                        4. - in beiden Zeilen (1 und 2) enthaltene Verluste ohne Aktien 20
                        5. - in beiden Zeilen (1 und 2) enthaltene Verluste aus Aktien 0

                        Sobald aber Zeile 3 größer 1 wird, kommt der Abbruchhinweis.

                        Wo liegt der Denkfehler?

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Anlage Kap 2014 Abbruchhinweis

                          Sobald aber Zeile 3 größer 1 wird, kommt der Abbruchhinweis. Wo liegt der Denkfehler?
                          Da der Wert von 3. (z. B. Zeile 16) in 1. (im Beispiel Zeile 14) enthalten sein muss, darf 3. nie größer werden als 1., das ist doch klar!

                          In den Zeilen 14 und 15 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Anlage Kap 2014 Abbruchhinweis

                            Prinzipiell lassen sich seit 2009 Verluste aus Aktienverkäufen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen.

                            Um im Bsp. zu bleiben (Aktiengewinne=30, Aktienverluste=20) wäre m.E. für ein ausländisches Depot auszufüllen:
                            Z14: 0
                            Z15: 10 (=30-20)
                            Z16: 30
                            Z18: 20

                            Tatsächlich erscheint die -sinnfreie- Fehlermeldung (Plausi ist ok!):
                            "Anlage KAP: Bei den Kapitalerträgen, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, wurden Gewinne aus Aktienveräußerungen eingegeben, aber keine dazugehörigen Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen oder diese sind kleiner als die Gewinne aus Aktienveräußerungen."
                            mfg. - Kent

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Anlage Kap 2014 Abbruchhinweis

                              Man darf in die Zeile 14 und 15 nur die Summe der positiven Kapitaleinkünfte und nicht den Saldo eintragen, dann erfolgt bei Verlusteinträgen zumindest eine Steuerberechnung, die allerdings nur manchmal stimmt.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Anlage Kap 2014 Abbruchhinweis

                                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                                Da der Wert von 3. (z. B. Zeile 16) in 1. (im Beispiel Zeile 14) enthalten sein muss, darf 3. nie größer werden als 1., das ist doch klar!

                                In den Zeilen 14 und 15 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen
                                Da 1. die Gesamterträge sind und diese auch negativ ausfallen können, kann 3. schon größer sein, da es nur die positiven Erträge erfasst.

                                Einfache Rechnung.

                                1. Gesamterträge Aktien: 30 EUR, Stillhalter/OPtionen/Sonstiges -20 EUR., Ertrag ist 10, oder? Darin sind aber 30 EUR Aktiengewinn enthalten.

                                Oder anders, durch Zeile 3 und 1 weiß ich, was in den anderen Klassen außer Aktien erwirtschaftet wurde.

                                Wo sollen denn sonst die Verluste aus anderen Geschäften untergebracht werden? Das Feld ist ja weggefallen. Aber vielleicht bin ich auch auf dem Holzweg und muss das Feld für die anderen Geschäfte woanders suchen. Wo trage ich denn Erträge nach § 20 EkSt Abs 1, Nr. 11 ein?

                                - - - Aktualisiert - - -

                                Zitat von Kent Beitrag anzeigen
                                Um im Bsp. zu bleiben (Aktiengewinne=30, Aktienverluste=20)
                                Hallo Kent,

                                das Beispiel war Aktiengewinn=20, andere Verluste z.B. Stillhaltergeschäfte nach §20 EstG Abs 1 Satz 11
                                Zuletzt geändert von betacom; 01.05.2015, 13:43.

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